Gastbeitrag von Prof. Dr. jur. Martin Schwab
Die von der SPD für das Amt einer Bundesverfassungsrichterin vorgeschlagene Kandidatin Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold opfert offenbar die Demokratie für den Klimaschutz. Solange diese Sorge nicht ausgeräumt ist, darf sie für dieses Amt nicht in Betracht gezogen werden.
In einem Interview, das seit dem 22. Mai 2023 auf der Internetseite der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München gezeigt wird (Titel: »Klima: Wer kann es, soll es richten?«), stellt Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold, Kandidatin der SPD für einen Richterposten am BVerfG, ihre Forschung zu der Frage vor, »wie Banken, Gerichte und andere Institutionen zum Klimaschutz beitragen können«. Denn einzelne Akteure oder Sektoren könnten den Klimaschutz nicht leisten: »Wenn wir über eine Transformation sprechen, und die braucht es, dann müssen wir an allen Stellschrauben drehen.«
Dabei tritt sie – insoweit beifallswert – der Vorstellung eines Klimaschutzes entgegen, aus dem »sich einige wenige rauskaufen und der Rest schauen kann, wo er bleibt. Wenn wir das nicht verhindern, haben wir tatsächlich ein großes Problem.« Also stellt sie sich die Rettung des Klimas offenbar nicht (!) so vor, dass einige Superreiche weiterhin Privatjet fliegen und der gemeine Pöbel gefälligst zu Fuß geht. Immerhin. Ein individuelles CO2-Budget will sie nicht: »Gut gemachter Klimaschutz bringt in aller Regel auch einen Vorteil für die Betroffenen mit sich. Über diese positiven Visionen wird relativ wenig gesprochen. Stattdessen führen wir ausschließlich eine Verzichtsdebatte.«
Dann aber wird es heikel. Ann-Katrin Kaufhold stellt fest, dass Parlament und Regierung den Klimaschutz nicht genug voranbringen, und führt dies darauf zurück, dass Abgeordnete und Regierungsmitglieder auf Wiederwahl angewiesen sind und unpopuläre Maßnahmen scheuen. Also sucht sie nach anderen Akteuren: »Gerichte oder Zentralbanken, auf der anderen Seite, sind unabhängig. Damit eignen sie sich zunächst einmal besser, unpopuläre Maßnahmen anzuordnen. Dafür besteht bei ihnen das Risiko, dass diese Maßnahmen nicht in gleicher Weise Akzeptanz finden. Außerdem sind sie häufig schwerer revidierbar, was in einem Bereich wie dem Klimaschutz, in dem vieles erstmals erprobt wird, auch zu einem Problem werden kann.«
RICHTER SIND KEINE POLITIKER
Das ist zunächst einmal keine politische Forderung, sondern eine Bestandsanalyse. Gleichwohl lässt Ann-Katrin Kaufhold erkennen, dass sie der Idee, Gerichte könnten unpopuläre Maßnahmen durchsetzen, durchaus offen gegenübersteht: »Man hat dem Grundgesetz in der Vergangenheit in Sachen Klimaschutz nicht so viel zugetraut. Das hat sich mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2021 grundlegend gewandelt. Danach hat Deutschland eine Verpflichtung, sein nationales CO2-Budget einzuhalten und vorausschauend zu planen. Wenn wir zu lange mit klimaschützenden Maßnahmen warten würden, müssten diese so massiv und einschneidend sein, dass von den Freiheitsrechten der Bevölkerung nicht mehr viel übrigbliebe. Das muss der Gesetzgeber verhindern.«
Kritik am Klima-Urteil scheint Ann-Katrin Kaufhold also nicht zuzulassen. Es steht zu befürchten, dass sie als Bundesverfassungsrichterin kritische Stimmen zur These vom menschengemachten Klimawandel nicht einmal zur Kenntnis nehmen wird. Das rechtliche Gehör Andersdenkender ist hier in großer Gefahr. Dieses zu gewährleisten ist aber vornehmste Aufgabe der Gerichte. Und was sie ebenfalls nicht zu erkennen scheint: Es ist nicht die Aufgabe von Gerichten, unpopuläre Maßnahmen durchzusetzen. Richter sind keine Politiker. Ann-Katrin Kaufhold legt dem Finanzsektor ein hohes Potenzial bei, durch entsprechende Investitionsentscheidungen zum Klimaschutz beizutragen, und sieht es als ihre Aufgabe an, im Verbund mit anderen Wissenschaftlern »am Ende einen Bewertungsrahmen für Institutionen zu haben. Im Idealfall können wir sogar Vorschläge entwickeln, wie man Institutionen hin zu besserem Klimaschutz verändern kann. Wir suchen also Antworten auf die Frage: Wie kann man Institutionen schaffen, die einerseits gesellschaftlichen Rückhalt haben und andererseits effektiven Klimaschutz ermöglichen?«
WILL SIE DIE DEMOKRATIE FÜR DEN »KLIMASCHUTZ« OPFERN?
Ich kann aus diesem Interview nur die Botschaft entnehmen, dass Ann-Katrin Kaufhold demokratischen Entscheidungsprozessen keinen angemessenen »Klimaschutz« zutraut und deshalb nach abweichenden Entscheidungsstrukturen sucht. Dies lässt befürchten, dass sie die Demokratie auf dem Altar des »Klimaschutzes« zu opfern bereit ist. Wenn das ihre Haltung ist, ist Ann-Katrin Kaufhold als Bundesverfassungsrichterin untragbar.
Anm. d. Red.: Die Erstveröffentlichung dieses Beitrags erschien bei der Wochenzeitung „Demokratischer Widerstand“