AUSGEBEUTETE LEIHMÜTTER UND KRANKE KINDER

von Redaktion — über |

Ein Gastbeitrag von Dr. Christian Steidl

CDL_Leihmutterschaft_logo.jpg
Claudia Kaminski von ALfA / Foto: Dr. Steidl

Fotos mit Babys sind immer süß, auch wenn „zwei Väter“ mit darauf zu sehen sind. Warum sollte man einem schwulen Männerpaar wie Hendrik Streeck (CDU) und seinem Mann oder Jens Spahn und seinem Mann kein Kind gönnen, wenn doch die Leihmutter finanziell von ihrem „Freundschaftsdienst“ profitiert? Der Teufel steckt jedoch einmal mehr im Detail.

Claudia Kaminski, Ehrenvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) und damals scheidende hessische Landesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), erklärte bei ihrem Vortrag am 11. Juni 2026 in Königstein, warum die Leihmutterschaft eine Ausbeutung der Frau sei und warum dabei häufiger als sonst kranke oder sogar behinderte Kinder zur Welt kämen.

Leihmutterschaft und Tragemutterschaft


Leihmüttern wird meist eine fremde Eizelle eingepflanzt, anstatt die Samenzelle des Auftraggebers zur Befruchtung ihrer eigenen Eizelle zu verwenden. Das nennt man „Tragemutterschaft“, auf Englisch „gestational surrogacy“.

Dadurch hat der Auftraggeber die Möglichkeit, eine Eizelle von einer Frau seiner Wahl befruchten zu lassen. Zugleich besteht ein geringeres „Risiko“, dass die austragende Frau eine enge Bindung zu dem Baby entwickelt.

Diese Prozedur hat jedoch zahlreiche negative Konsequenzen:

1. Hormonbehandlungen für zwei Frauen

Für die Eizellspenderin und die Leihmutter sind Hormonbehandlungen notwendig, um die Zyklen beider Frauen zu synchronisieren.

2. Immunologische Belastungen

Das Kind trägt Erbinformationen zweier anderer Menschen, während bei einer natürlichen Empfängnis 50 Prozent der Erbinformationen des Embryos von der austragenden Mutter stammen.

Daher sind Immunsuppressiva notwendig, um eine Abstoßung des Fötus durch den Körper der Frau zu verhindern. Jeder Organismus sei grundsätzlich darauf ausgelegt, „Fremdeiweiß“ durch sein Immunsystem zu bekämpfen. Wegen dieses Problems hätten sich zunächst eierlegende Tiere und erst viel später Säugetiere entwickelt.

3. Erhöhtes Risiko für Frühgeburten

Trotz der Gabe von Immunsuppressiva haben Embryonen, die durch In-vitro-Fertilisation entstanden sind, ein erhöhtes Frühgeburtsrisiko. Damit verbunden treten häufiger Behinderungen oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen auf.

Das erhöhte Risiko für behinderte Kinder erinnere an Schwangerschaften unter engen Blutsverwandten. Auch solche Verbindungen sind in Deutschland verboten.

4. Was geschieht mit einem behinderten Kind?

Leider nehmen die Auftraggeber einer Leihmutterschaft ein behindertes Kind in der Regel nicht ab. Im Gegenteil: Die häufig bildungsferne Leihmutter unterschreibt oftmals einen Vertrag, der eine Bezahlung nur dann vorsehe, wenn das Kind gesund sei.

Auf einem behinderten Kind bleibt sie sitzen, sofern es nicht bereits pränatal durch eine Abtreibung getötet wird.

5. Kosten für Krankenkassen und Sozialsysteme

Die Auftraggeber bezahlen zwar die Hormonbehandlungen, die In-vitro-Fertilisation und eine gewisse Aufwandsentschädigung für die Leihmutter. Die normalen Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen bezahlt jedoch die örtliche Krankenkasse, sofern eine solche vorhanden ist. Damit kommt die Gemeinschaft der Versicherten für diese Kosten auf.

Auch die zusätzlichen Betreuungskosten im Falle eines behinderten Kindes, das bei der Leihmutter verbleibt, trägt entweder die Frau selbst oder das Sozialsystem des jeweiligen Landes. Da die betreffenden Staaten von dieser Entwicklung wenig begeistert sind, haben beispielsweise China und Thailand Leihmutterschaften verboten.

Ein milliardenschwerer Markt


Den negativen Aspekten stehen die wirtschaftlichen Interessen der Befruchtungskliniken und Leihmutteragenturen gegenüber.

Der Markt hatte im Jahr 2021 ein Volumen von 11,6 Milliarden Dollar und soll sich bis 2025 mit 27,9 Milliarden Dollar mehr als verdoppelt haben. In den USA und der Ukraine, aber auch in afrikanischen Ländern wie Ghana, sind Leihmutterschaften erlaubt.

Die Kosten für die Auftraggeber belaufen sich in den USA auf rund 150.000 Euro und in der Ukraine auf etwa 50.000 Euro. In Ghana ist es noch günstiger.

Werbung für Leihmutterschaft in Deutschland


In Deutschland sind Leihmutterschaften zwar verboten. Es ist jedoch nicht verboten, für Leihmutterschaften im Ausland zu werben. Hierzulande gibt es drei Messen, auf denen sich Agenturen präsentieren, die Leihmütter im Ausland vermitteln. Eine solche Veranstaltung in Berlin heißt ausdrücklich „Men Having Babies“.

Ebenfalls nicht verboten ist es, von Leihmüttern ausgetragene Babys nach Deutschland zu bringen. Dies wird durch das „moderne“ deutsche Elternschaftsrecht erleichtert, welches es ermöglicht, dass ein Kind rechtlich zwei Väter und keine Mutter habe.

Das Wohl des Kindes muss im Mittelpunkt stehen


Sicherlich wollen wir davon ausgehen, dass sich die CDU-Bundestagsabgeordneten Prof. Hendrik Streeck und Jens Spahn liebevoll um ihre Kinder kümmern und keinerlei pädophilen Neigungen vorliegen.

Unabhängig von der sexuellen Orientierung der Eltern muss gewährleistet sein, dass Kinder wirksam vor Missbrauch, Vernachlässigung und anderen Gefahren geschützt werden. Gerade bei Familienkonstellationen, in denen die leibliche Mutter dauerhaft nicht zum Lebensumfeld des Kindes gehört, sollten mögliche Auswirkungen auf das Kind offen und ohne Tabus diskutiert werden.

Die Bedürfnisse der Kinder spielen in der öffentlichen Debatte über Leihmutterschaft leider nur eine sehr untergeordnete Rolle.

Politische Folgen und offene Fragen


Zumindest die Ausbeutung der Leihmütter wurde medial und innerhalb der CDU im Falle des Unionsfraktionsvorsitzenden Jens Spahn so kontrovers diskutiert, dass dieser am 18. Juli 2026 seinen Rücktritt erklärte. Dieser ist aufgrund seiner Verstrickung in das Corona-Unrecht und wegen seiner Maskengeschäfte ohnehin längst überfällig gewesen.

Es bleibt zu hoffen, dass das Thema damit nicht abgeschlossen ist, sondern künftig auch Werbeveranstaltungen wie die Messe „Men Having Babies“ verboten werden.

Weitere Informationen gibt es hier: www.stoppleihmutterschaft.de
Aktion Lebensrecht für Alle: www.alfa-ev.de
Christdemokraten für das Leben: www.cdl-online.net
Zur Aktion "Kinder in Gefahr"-Petition: aktionkinderingefahr.de