Die Verhandlung "Michael Ballweg vs. Land Berlin" vor dem Verwaltungsgericht Berlin
Es war ein Tag, der exemplarisch für die Spannungen zwischen Staat und Bürger stand. Am Verwaltungsgericht in Berlin verhandelte am 13.02.2025 die 1. Kammer über die drei Klagen von Michael Ballweg, dem Gründer der Querdenken-Bewegung, gegen das Land Berlin. Im Mittelpunkt stand die Aufarbeitung der polizeilichen Auflösung von Großdemonstrationen im Jahr 2020 – ein Kapitel, das aus Sicht vieler Kritiker ein Schandfleck in der Geschichte der deutschen Grundrechte bleibt.
Der Auftakt: Eine sachliche Auseinandersetzung – fast
Der vorsitzende Richter, Dr. Peters, eröffnete die Verhandlung mit der für ihn charakteristischen Mischung aus freundlicher Sachlichkeit und ein klein wenig Humor. Unterstützt wurde er von den Richterinnen Dr. Jujath und Frau Welekamp sowie den beiden ehrenamtlichen Richtern Brüll und Botler. Die Atmosphäre im Gerichtssaal war angespannt, aber respektvoll – zumindest zunächst.
Rechtsanwalt Ralf Ludwig, der Ballweg vertrat, führte die Argumentation des Klägers mit Präzision und Nachdruck vor. Im Fokus stand die Frage, ob die Versammlungsauflösungen durch die Berliner Polizei rechtmäßig waren. Ludwig schilderte eindrücklich, wie die Behörden durch überzogene und zum Teil widersprüchliche Auflagen den friedlichen Protest sabotiert hätten. „Es gab keine wissenschaftliche Evidenz für Maskenpflichten oder Mindestabstände unter freiem Himmel“, erklärte Ludwig und verwies auf die auch damals bereits bekannten wissenschaftlichen Fachartikel zu diesem Thema, welche später in aller Ausführlichkeit durch die "Protokolle des Robert-Koch-Instituts" bestätigt wurden. Die Vertreterin der Berliner Versammlungsbehörde beharrte jedoch darauf, dass die Gefahrenlage „damals nicht ausreichend einschätzbar“ gewesen sei – ein Argument, das sich wie ein roter Faden durch die Verteidigung zog.
Polizeiliche Willkür oder „erforderliche Maßnahmen“?
Besonders bizarr wirkte der Bericht über die Demonstration vom 29. August 2020. Die Polizei hatte einen Teil der Menschen, welche am Aufzug teilnehmen wollten, zunächst in der Friedrichstraße eingekesselt, um den noch gar nicht gestarteten Aufzug dann wegen „fehlender Abstände“ aufzulösen. Ludwig fragte rhetorisch, wie die Menschen unter diesen Umständen überhaupt die Abstandsregeln einhalten sollten. Die Richter, insbesondere Dr. Peters, schienen bemüht, diese offensichtlichen Widersprüche kleinzureden.
Ein milderes Mittel, etwa die Kundgebung „nach vorne zu öffnen“, sei laut Polizei nicht praktikabel gewesen, so die Vertreterin des Landes Berlin. Ludwig konterte: „Die Polizei hat eine hypothetische Gefahrenlage geschaffen, um das Verbot zu rechtfertigen. Das ist kein Rechtsstaat, sondern Willkür.“
Ein Urteil mit Ankündigung?
Nach zwei Stunden zäher Diskussion und zwei weiteren Stunden Wartezeit verkündete das Gericht sein Urteil: Alle drei Klagen wurden abgewiesen. Der Vorsitzende argumentierte, die Polizei habe angesichts der damaligen Gefahrenlage korrekt gehandelt. Dabei stützte er sich weitgehend auf die Einschätzungen der Behörden, ohne deren evidente Fehler kritisch zu hinterfragen.
Für Beobachter wirkte das Urteil wie vorgefertigt. Der vorsitzende Richter betonte mehrfach, dass das Bundesverfassungsgericht bereits ähnliche Fälle negativ beschieden habe. Dennoch wurde deutlich, dass viele der Fragen – etwa zur Verhältnismäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen – nicht ausreichend geklärt wurden.
Eine gespaltene Reaktion
Michael Ballweg und viele seiner Unterstützer verließen den Saal noch während der Urteilsverkündung aus Protest. „Nicht im Namen des Volkes“, riefen einige Zuschauer. Es war ein trauriges Ende eines Tages, der so viel mehr hätte leisten können.
Für viele bleibt das Gefühl, dass das Gericht – wie so oft in Berlin – vor allem die politische Linie des Staates abgesichert hat. Die eigentlichen Grundrechte, die durch Artikel 5 und 8 des Grundgesetzes garantiert werden, blieben auf der Strecke.
Kommentar: Der Berliner Filz und die schleichende Auflösung des Rechtsstaats
ACH, BERLIN: Die Stadt, die alles kann – außer richtig funktionieren! Wer heute der Urteilsverkündung im Fall Ballweg beiwohnte, durfte Zeuge eines weiteren Meisterwerks des Berliner Verwaltungsapparats werden. Drei Klagen, drei Abweisungen, und die Justiz wieder einmal als getreuer Vollstrecker der politischen Narrative. Willkommen in der Hauptstadt des Filzes und der Vetternwirtschaft.
Von "Superspreaderevents" und anderen Maskenmärchen
Fangen wir mit den Highlights an: Zum Beispiel der von der Vertreterin des beklagten Landes Berlin mehrfach verwendete politische Kampfbegriff "Superspreaderevent". Für Versammlungen von Menschen, welche kritische Fragen zu den Corona-Maßnahmen haben, wird dieser Begriff heute immer noch ins Schlachtfeld geführt. Nicht jedoch für die damals fast gleichzeitig stattfandenden Black-Lives-Matter-Demos.
Oder das hier: Die Maskenpflicht auf den Demonstrationen sei damals erforderlich gewesen, weil es ja „noch keine Impfung“ gab. Schön, dass wir diese Märchengeschichte noch einmal aufgetischt bekommen. Der vorsitzende Richter Dr. Peters - immerhin der Vizepräsident dieses Gerichtes - hat offenbar noch nicht mitbekommen, dass allen Beteiligten bereits im August 2020 hätte klar sein können, dass diese "Impfungen" niemals das Ziel hatten, eine "sterile Immunität" oder gar einen "Fremdschutz" zu garantieren. Dafür sind die neuartigen mRNA-Vakzine überhaupt gar nicht entwickelt worden.
Dr. Peters reiht sich also ein die lange Reihe von Staatsanwälten, Richtern und Behördenleitern welche sich beharrlich weigern, dass längst Offensichtliche anzuerkennen: diese "Pandemie" war nur ein Vorwand, um schleichend Grundrechte auszuhebeln. Herr Dr. Peters erscheint in seiner selbstgerechten Rolle eher eine Art "politischer Erfüllungsgehilfe" zu sein, als ein Vertreter der unparteiischen und unabhängigen Justiz. Vielleicht hätte am 29. August 2020 die Berliner Polizei im Friedrichstraßen-Kessel die Parole ausgeben sollen, dass die Teilnehmer als Einhörner verkleidet hätten erscheinen müssen, um ihr Grundrecht auf Versammlung ausüben zu können – die wissenschaftliche Evidenz dafür wäre ähnlich überzeugend gewesen!
Es wirkt fast wie ein schlechter Scherz, dass die Richter und Vertreter der Berliner Behörden ernsthaft argumentieren, die Polizei habe auf Basis „prognostizierter Gefahrenlagen und Erfahrungswerten“ richtig gehandelt. In der Realität hat die Berliner Polizei nicht Gefahren verhindert, sondern Situationen geschaffen, die dann als Rechtfertigung für die Auflösungen dienten. Das ist ungefähr so, als würde man einen Brandstifter für seine „vorbeugenden Maßnahmen“ loben.
Die Berliner Behörden und die Justiz: Überfordert, einfach nur faul oder etwa fremdgesteuert?
Natürlich, die Vertreterin des Landes Berlin ließ sich nicht lumpen und führte aus, dass man damals eben „nicht alles wissen konnte“. Dieser Satz scheint das Mantra der Berliner Bürokratie zu sein – ein bequemes Alibi, um Inkompetenz, Ignoranz oder Vorsatz zu kaschieren. Denn während in anderen Bundesländern Demonstrationen weitgehend reibungslos liefen, schien Berlin alles daran zu setzen, Proteste gegen die Regierung so schwierig wie möglich zu machen.
Besonders perfide war eben die nachträgliche Einführung der Maskenpflicht bei der Kundgebung am 29. August. Wie hätte die Versammlungsleitung für 18.000 über Stunden hinweg und bei sengender Hitze ihrer Freiheit beraubten Menschen denn bitteschön mal eben Masken bereitstellen sollen, die gar nicht vorgesehen waren? Ganz zu schweigen davon, dass selbst die Polizei für ihre eigenen Beamten gar keine Masken dabeihatte. Aber warum sich mit Fakten aufhalten, wenn die politische Agenda bereits feststeht?
Berlin: Die ewige "failed city"
Und hier kommen wir zum Kern des Problems: B-E-R-L-I-N. Diese Stadt ist nicht nur finanziell, sondern auch moralisch bankrott. Seit Jahrzehnten lebt unsere "Hauptstadt" von Subventionen und den guten Absichten anderer Bundesländer. Doch anstatt diese Abhängigkeit zu reduzieren, hat sich Berlin in einem Netz aus politischen Seilschaften und ideologischer Starrheit verfangen.
Die Justiz ist dabei keine Ausnahme. Wenn ein Verwaltungsgericht im "besten Deutschland aller Zeiten" (Zitat Steinmeier) neun von zehn Verhandlungen von "Asylbewerbern" gegen "den Staat" veranstalten darf, und am Ende nur eine Verhandlung etwas mit einem "Biodeutschen" zu tun hat - was glauben Sie, in welchen Fällen Richter wie Dr. Peters und Kollegen lieber den Staat verdonnern? Richtig: Im Falle des Asyl- oder Ausländerrechtes haben staatliche Behörden eher selten Recht. In Fällen von politisch-medial zum Abschuss freigegebenen "Querdenkern", "Superspreadern" oder "Maskenkritikern" mit deutscher Staatsbürgerschaft hingegen dürfen staatliche Stellen auf besonders verabscheuungswürdige Weise Grundrechte mit Polizeistiefeln treten. Und alles ist in bester Ordnung im Staate BRD!
Das was am 13.02.2025 in diesem Berliner Gerichtssaal passierte, war keine unabhängige Rechtsprechung, sondern ein Lehrstück in systemischer Anpassung. Die Richter mochten sich bemühen, einen Anschein von Neutralität zu wahren – doch der rote Faden der staatlichen Narrative war in jeder Entscheidung spürbar.
Der für mich persönlich mit Abstand bewegendste Moment während dieses Berliner Schauprozesses waren die fünf Minuten, in denen Michael Ballweg aus dem 17-seitigen Schreiben des ehemaligen UN-Sonderbeauftragten Nils Melzer zitieren durfte. Dieser Bericht offenbart die brutale Wirklichkeit des politisch-medial verkommenen Berlins und der vielen Opfer, welches es schon hat produzieren lassen. Und es bleibt die drängende Frage im Raum stehen, wann wir Menschen wie Dr. Peters endlich auf der Seite der Gerechtigkeit und Menschlichkeit verortet sehen dürfen. Die für ihn eher ungewöhnlich mechanisch vorgetragene Verkündung seines Urteils fiel ihm augenscheinlich nicht leicht. Die Verkündung oder gar Exekution von offensichtlichem Unrecht macht etwas mit den Menschen, die es tun müssen, dürfen oder wollen...
Ein Aufruf zur Eigeninitiative
Doch all das darf uns nicht entmutigen. Im Gegenteil: Diese juristische Niederlage zeigt, wie wichtig es ist, dass Bürger selbst aktiv bleiben oder endlich werden. Es ist Zeit, dass wir nicht mehr auf die staatlichen Institutionen vertrauen, sondern unsere Rechte und Freiheiten eigenverantwortlich einfordern und leben. Nur wenige Stunden nach dem Berliner Urteil rief Bundeskanzler Scholz den "Notstand" aus – zunächst nur den finanziellen, aber der Weg zum vollständigen Ausnahmezustand erscheint nicht mehr weit. Wenn die Grundrechte in Notzeiten nicht gelten, sind diese das Papier nicht wert, auf welches diese einst von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes im Jahre 1949 niedergeschrieben wurden.
Michael Ballweg und seine Unterstützer haben gezeigt, dass Protest und Widerstand wichtig sind, auch wenn die Mühlen des Berliner Filzes versuchen, sie zu zermalmen. Die Zukunft gehört denen, die trotz Widrigkeiten den Mut haben, sich für die Grundrechte einzusetzen. Berlin mag eine "failed city" sein, aber der Geist des Widerstands lebt weiter.
Autor: Chris Barth, Bürgerjournalist