ICH HABE ZUGESCHAUT – UND VERZWEIFELT NACH BEWEISEN FÜR EXTREMISMUS GESUCHT!

Der KOMMENTAR von Salvatore U.
Ich habe einen Migrationshintergrund. Vielleicht höre ich deshalb besonders genau hin, wenn in Deutschland wieder einmal vorschnell mit Etiketten gearbeitet wird. „Rechtsextrem“ ist ein solches Wort. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt Rechtsextremismus als eine „chauvinistische, rassistische und antisemitische Ideologie“.
Und genau deshalb habe ich mich beim Livestream des Demokratiekongresses der AfD-Bundestagsfraktion gefragt: Wo war das denn da?
Ich sah frühere Staatspräsidenten, Publizisten, Juristen, Wissenschaftler, Journalisten, Wissenschaftler, Abgeordnete aus mehreren Ländern und Vertreter unterschiedlicher politischer Erfahrungen. Sie sprachen über Meinungsfreiheit, Medienmacht, Rechtsstaat, Gewaltenteilung, EU-Sanktionen, Digital Services Act und die Frage, wie viel Opposition eine Demokratie aushält. Man muss nicht jede These teilen. Man kann widersprechen. Man kann hart diskutieren. Aber gerade das ist doch Demokratie!
Was ich nicht gesehen habe: Rassenhass, Antisemitismus, Menschenverachtung oder den Wunsch, Grundrechte abzuschaffen. Im Gegenteil: Immer wieder ging es um Grundrechte, freie Rede, faire Verfahren, Medienvielfalt und die Kontrolle staatlicher Macht.
Vielleicht lohnt es sich also, weniger über Etiketten zu reden – und mehr über Inhalte. Wer den längeren Bericht liest, kann sich selbst ein Bild machen. Genau das wäre ein guter Anfang. Hier mein Bericht aus den im Internet frei zugünglichen Videoquellen:
DEMOKRATIEKONGRESS TAG 1 IN BERLIN: WARNRUF FÜR MEINUNGSFREIHEIT, OPPOSITION UND RECHTSSTAAT
Der BERICHT von Salvatore U.
Mit einem deutlich zugespitzten ersten Kongresstag hat die AfD-Bundestagsfraktion im Berliner Regierungsviertel ihren 1. Demokratiekongress eröffnet. Im Mittelpunkt standen die Themen Meinungsfreiheit, Medien und Menschenrechte – und die Frage, ob Demokratie in Deutschland und Europa noch als offener Wettbewerb der Ideen verstanden wird oder zunehmend unter staatliche, mediale und ideologische Vormundschaft gerät.
Bereits in den Eröffnungsworten wurde der Ton gesetzt. Alice Weidel beschrieb Demokratie nicht als bloße Institutionenordnung, sondern als fragile Kultur des Widerspruchs. Demokratien, so ihre Warnung, verschwänden selten plötzlich. Viel häufiger verlören sie „schrittweise ihre Lebendigkeit“. Entscheidend sei der Umgang mit Kritik und Opposition. Ihr zentraler Satz: „Freiheit beweist sich vor allem im Umgang mit dem Widerspruch.“
Tino Chrupalla griff diesen Gedanken auf und sprach von einer „Entstellung und Verzerrung der Demokratie“ durch jene, die ständig von „unserer Demokratie“ sprächen, damit aber vor allem den eigenen Machterhalt meinten. Besonders scharf kritisierte er staatliche Übergriffe wegen Meinungsäußerungen, Hausdurchsuchungen wegen Social-Media-Beiträgen, die Rolle öffentlich-rechtlicher Medien und die europäische Digitalpolitik. Der Digital Services Act sei für ihn Teil einer „transnationalen Zensurarchitektur“. Seine Diagnose: „Man fürchtet das Argument und setzt auf Repression.“
Den Grundsatzvortrag hielt der frühere tschechische Staatspräsident Václav Klaus. Aus seiner Erfahrung mit dem Kommunismus warnte er vor einer neuen „Ära der intellektuellen Konformität“. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit sei für ihn nur ein Symptom einer tieferen Krise: der Abkehr vom klassischen Liberalismus, der Schwächung des Nationalstaats und der fortschreitenden Zentralisierung durch die Europäische Union. Demokratie und Redefreiheit könnten nur dort funktionieren, wo ein echter Demos existiere. Klaus brachte es auf die Formel: „Das Volk braucht den Nationalstaat. In supranationalen Unionen existiert ein solcher Demos nicht.“
Auch Tomio Okamura, stellvertretender Parlamentspräsident der Tschechischen Republik, sprach aus der Perspektive eines Landes, das Erfahrungen mit eingeschränkter Meinungsfreiheit gemacht habe. Demokratie bedeute nicht, dass alle derselben Meinung sein müssten. Im Gegenteil: „Demokratie beruht darauf, dass die Leute frei miteinander nicht einverstanden sein können.“ Okamura warnte davor, oppositionelle Parteien und unbequeme Meinungen aus dem legitimen Debattenraum zu drängen. Die Redefreiheit schütze gerade nicht nur populäre Ansichten, sondern „unpopuläre, unangenehme und kontroverse Meinungen“.
Aus Schweizer Sicht setzte Roger Köppel von der WELTWOCHE einen eigenen Akzent. Er definierte Demokratie als „Staatsform des institutionalisierten Misstrauens des Bürgers gegenüber dem Staat“. Demokratie lebe von Alternativen, Auswahl und direkter Kontrolle der Macht. Wer von Alternativlosigkeit spreche, habe den demokratischen Begriff bereits entkernt. Zugleich verteidigte Köppel die AfD als Ausdruck demokratischer Selbstkorrektur von unten. Besonders eindringlich wurde seine Rede, als er vor einem europäischen Blindflug in Richtung Krieg warnte und dazu aufrief, auch mit Gegnern wieder zu reden.
Hans-Georg Maaßen, der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes, widmete sich anschließend dem Abbau der Meinungsfreiheit als westlichem Phänomen. Er beschrieb Mechanismen der Tabuisierung, Stigmatisierung und Kriminalisierung unbequemer Positionen. Meinungsfreiheit sei nicht nur ein Recht, selbst zu sprechen, sondern auch das Recht, fremde Meinungen zu hören. Besonders scharf kritisierte Maaßen EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen. Diese seien „kein Strafrecht“, wirkten aber wie Strafe ohne reguläres Verfahren. Sein Fazit: „Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Demokratie.“
Der EU-Abgeordnete Petr Bystron verdichtete die Debatte auf die Frage, ob Deutschland überhaupt noch eine voll funktionsfähige Demokratie sei. Faire Wahlen, Regierung auf Zeit, neutrale Verwaltung, unabhängige Justiz und kritische Presse seien Voraussetzungen einer echten Volksherrschaft. Seine Diagnose fiel drastisch aus: „Unsere Demokratie ist eine Postdemokratie: Der formelle Rahmen ist noch da, aber er ist ausgehöhlt.“
Zum Abschluss des offiziellen Teils sprach Martin Renner über „Meinungsfreiheit unter staatlicher Vormundschaft“. Er warnte vor Medienordnung, Public Value, algorithmischer Sichtbarkeitssteuerung, Uploadfiltern und KI-gestützter Kontrolle. Moderne Zensur müsse nicht mehr durch offene Verbote wirken. Es genüge, Stimmen unsichtbar zu machen. Sein Schlüsselsatz: „Die Meinungsfreiheit ist kein Gnadenrecht des Staates, sondern das Schutzrecht der Bürger gegen die Regierenden.“
Der erste Tag des Demokratiekongresses war damit weniger Bestandsaufnahme als Warnruf. Die Redner kamen aus unterschiedlichen Ländern, politischen Erfahrungen und beruflichen Hintergründen, doch ihre Kernbotschaft war bemerkenswert einheitlich: Demokratie lebt nicht von Belehrung, Ausgrenzung und gelenkter Öffentlichkeit, sondern von Opposition, Streit, Medienvielfalt und Bürgern, die sich das eigene Urteil nicht abnehmen lassen.
Demokratiekongress, Tag 2: Medienmacht, Wissenschaftsfreiheit und der Kampf um den freien Diskurs
Der zweite Tag des Demokratiekongresses knüpfte nahtlos an die Grundsatzdebatten des Vortages an, setzte aber einen deutlich stärkeren Schwerpunkt auf Medien, Wissenschaft, öffentlich-rechtlichen Rundfunk und konkrete politische Konsequenzen. Nach den Warnungen vor EU-Zentralismus, Zensurmechanismen und Einschränkungen der Meinungsfreiheit rückte nun die Frage in den Mittelpunkt, wer in Deutschland eigentlich bestimmt, was öffentlich gesagt, gehört, gelesen und geglaubt werden darf.
Der Verleger der Jungen Freiheit, Dieter Stein, zeichnete den Weg seines Mediums als 40-jährige Geschichte eines Kampfes um Pressefreiheit nach. Von Brandanschlägen über Kontokündigungen, Messeausschlüsse und Verfassungsschutzbeobachtung bis hin zu staatlich finanzierten Stigmatisierungskampagnen schilderte Stein, wie konservative und rechte Publizistik in Deutschland über Jahrzehnte an den Rand gedrängt werden sollte. Seine zentrale Kritik richtete sich gegen die Gleichsetzung von „rechts“ und „rechtsextrem“. Damit werde, so Stein, „die Hälfte des demokratischen Spektrums zur Zone sozialer Ächtung erklärt“. Zugleich wandte er sich entschieden gegen staatliche Presseförderung: Demokratie und freie Medien müssten von unten wachsen, nicht durch staatliche Lenkung.
Prof. Dr. Ulrike Guérot sprach anschließend über Meinungsfreiheit aus der Perspektive der Wissenschaft. Sie kritisierte eine zunehmende Politisierung wissenschaftlicher Debatten, insbesondere bei Themen wie Migration, Klima, Corona oder Ukraine. Wissenschaft verliere ihre Funktion als Korrektiv, wenn abweichende Fragen nicht mehr gestellt, unbequeme Daten gar nicht erst erhoben und Modelle zu politischen Dogmen erhoben würden. Guérot verwies auch auf ihren eigenen Fall und sprach von asymmetrischer Rechtsanwendung und „Lawfare“. Ihre zugespitzte Formel lautete: „Wer ein Argument nicht entkräften kann, der muss die Person schlagen.“
Der Medienwissenschaftler Prof. Dr. Michael Meyen verband seine Analyse mit seiner ostdeutschen Biographie. Für ihn bedeutet Meinungsfreiheit nicht nur, selbst sprechen zu dürfen, sondern auch Zugang zu allen Informationen zu haben. Seine Forderung: „Alles auf den Tisch – und zwar dorthin, wo es jeder sehen kann.“ Meyen beschrieb die Leitmedien als Produzenten des gesellschaftlichen Gedächtnisses. Sie entschieden darüber, welche Themen, Deutungen und moralischen Bewertungen als legitim gelten. Propaganda, Zensur und Angst seien die Dreifaltigkeit moderner Meinungssteuerung.
Im weiteren Verlauf rückte der öffentlich-rechtliche Rundfunk ins Zentrum. Die Berliner AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Kristin Brinker sprach über den Rundfunkbeitrag und den RBB. Aus ihrer eigenen DDR-Erfahrung formulierte sie einen einfachen Grundsatz: „Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen: Bediene dich deines eigenen Verstandes.“ Brinker kritisierte Milliardenbeiträge, Pensionslasten und den Vertrauensverlust gegenüber dem öffentlich-rechtlichen System. Wer alle Bürger zur Zahlung zwinge, müsse besondere Rechenschaft schulden. Ihr Fazit: „Wer Medienfreiheit will, muss den Medienzwang beenden.“
Ulrich Siegmund, AfD-Fraktionsvorsitzender in Sachsen-Anhalt, konkretisierte diesen Gedanken politisch. Er kündigte an, den Medienstaatsvertrag in Sachsen-Anhalt kündigen zu wollen. Die Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stamme aus einer Zeit, in der es kaum private Medienvielfalt gegeben habe. Heute sei diese Lage völlig verändert. „Wir leben nicht mehr im Jahr 1950“, sagte Siegmund. Sein Ziel ist nicht das Ende jeder Grundversorgung, sondern ein schlanker „Grundfunk“ mit sachlicher Information, regionaler Kultur und freiwilligen Zusatzangeboten. Niemand solle gezwungen sein, „für etwas zu bezahlen, was er gar nicht sehen will“.
Der frühere Schweizer Nationalrat Claudio Zanetti weitete den Blick noch einmal auf das Demokratieverständnis. Demokratie sei mehr als Wahlen und Abstimmungen. Entscheidend sei, dass das Volk die Mächtigen kontrolliere – nicht umgekehrt. Mit Blick auf EU, Chatkontrolle und Freiheitsbeschränkungen warnte er davor, dass staatliche und supranationale Institutionen zunehmend die Bürger überwachten, statt sich selbst kontrollieren zu lassen.
Den Schlussakzent setzte Dr. Susanne Fürst von der FPÖ. Sie spannte einen Bogen von Migration über Medienframing, Corona, Klima, Krieg und Rechtsextremismusvorwürfe bis zur Einschränkung politischer Opposition. Ihre zentrale These: Unter dem Vorwand, Demokratie schützen zu wollen, werde die Redefreiheit eingeschränkt. Die Antwort des Systems auf die Sorgen der Bürger sei zunehmend „die Abschaffung der Redefreiheit zur Verteidigung der Demokratie“.
Der zweite Kongresstag machte damit deutlich: Die Debatte um Meinungsfreiheit ist längst keine abstrakte Grundsatzfrage mehr. Sie berührt Medienmacht, Wissenschaft, Bildung, Rundfunkbeiträge, digitale Plattformen, Parteienwettbewerb und staatliche Neutralität. Die gemeinsame Botschaft der Redner lautete: Eine Demokratie braucht keinen gelenkten Konsens, sondern freie Bürger, unabhängige Medien, offene Wissenschaft und den Mut zum Widerspruch.
Gesprächsforum „EU-Zensur“
Im Gesprächsforum 1 „EU-Zensur“ stand der Digital Services Act der Europäischen Union im Mittelpunkt. Die Teilnehmer bewerteten dieses Regelwerk nicht als harmloses Gesetz zur Ordnung digitaler Dienste, sondern als mögliches Instrument indirekter Zensur. Kritisiert wurde vor allem, dass große Plattformen unter erheblichen Sanktionsdruck geraten und deshalb im Zweifel eher zu viel als zu wenig löschen oder Reichweiten beschränken könnten.
Besonders problematisch erschien die neue Kategorie von Inhalten, die zwar legal, aber angeblich „systemisch riskant“ seien. Damit werde eine Grauzone geschaffen, in der erlaubte Meinungen unter Begriffen wie „Desinformation“, „irreführend“ oder „schädlich“ herabgestuft, markiert oder unsichtbar gemacht werden können. Genau darin sah das Forum die Gefahr: Nicht mehr nur rechtswidrige Inhalte geraten ins Visier, sondern auch politische Bewertungen, oppositionelle Kritik oder unbequeme Analysen.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Rolle von Plattformen, Faktencheckern, NGOs, „Trusted Flaggern“ und Quellenbewertern. Der Vorwurf lautete, dass staatliche Kommunikationskontrolle zunehmend an private oder halbprivate Akteure ausgelagert werde. Der Staat lösche nicht selbst, schaffe aber ein System, in dem andere unter politischem und finanziellem Druck löschen.
Das Forum kam zu dem Schluss: Rechtswidrige Inhalte können bereits heute nach rechtsstaatlichen Verfahren verfolgt werden. Legale Meinungen aber dürfen nicht unter dem Vorwand von Desinformation, Jugendschutz oder Demokratieschutz aus dem öffentlichen Raum gedrängt werden. Freie Meinungsbildung ist keine Gefahr für Demokratie – sie ist ihre Voraussetzung.
Gesprächsforum „Medien“
Im Gesprächsforum 2 „Medien“ standen der Medienstaatsvertrag, der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die Rolle freier Medien im Mittelpunkt. Deutlich wurde: Medienpolitik betrifft längst nicht mehr nur Sender, Zeitungen und Verlage, sondern auch digitale Plattformen, Algorithmen, Reichweite, Sichtbarkeit und künstliche Intelligenz. Damit verschiebt sich die Frage von klassischer Rundfunkordnung hin zur Kontrolle öffentlicher Kommunikation.
Kritisiert wurde vor allem, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zwar einen Programmauftrag zu Objektivität, Ausgewogenheit und Vielfalt habe, dieser aber kaum wirksam durchgesetzt werde. Kontrollgremien seien weitgehend zahnlos, während private und freie Medien deutlich stärker reguliert und sanktioniert werden könnten. Besonders problematisch erschien die asymmetrische Medienordnung: Öffentlich-rechtliche Anstalten verfügen über Milliardenbeiträge und institutionelle Absicherung, während private Anbieter mit Auflagen, Lizenzrisiken, Gebühren und medienaufsichtlichen Verfahren konfrontiert sind.
Als Warnsignal wurde die zunehmende Inhaltsaufsicht über Onlinepublizistik beschrieben. Wenn Landesmedienanstalten politische Beiträge auf journalistische Sorgfalt, Wahrheit und Kontext prüfen, entstehe die Gefahr eines staatlichen Wahrheitsministeriums. Besonders kritisch wurde auch der mögliche Einsatz von KI zur anlasslosen Kontrolle politischer Kommunikation gesehen.
Das Forum kam zu dem Schluss: Medienfreiheit braucht nicht mehr Regulierung, sondern echte Vielfalt, faire Wettbewerbsbedingungen und klare Grenzen staatlicher Aufsicht. Freie und alternative Medien wurden als notwendiges Gegengewicht zu einer zunehmend homogenen Medienlandschaft verstanden. Die zentrale Botschaft lautete: Ohne unabhängige Medien gibt es keine freie Meinungsbildung – und ohne freie Meinungsbildung keine funktionierende Demokratie.
Gesprächsforum „Gewaltenteilung & Meinungsfreiheit“
Im Gesprächsforum 3 stand die Frage im Mittelpunkt, ob Gewaltenteilung, parlamentarische Rechte und Meinungsfreiheit in Deutschland noch ausreichend geschützt sind. Im Vergleich mit Tschechien wurde deutlich, dass der Umgang mit Opposition sehr unterschiedlich ausfallen kann. Tomio Okamura schilderte, dass seine Partei in der Opposition selbst Ausgrenzung erlebt habe, der heutigen Opposition in Tschechien aber dennoch die ihr zustehenden parlamentarischen Rechte einräume. Demokratie bedeute, auch politischen Gegnern faire Beteiligung zu garantieren.
Ulrich Vosgerau erläuterte die juristischen Auseinandersetzungen der AfD-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht. Auch wenn viele Verfahren enttäuschend verlaufen seien, bleibe die Klage ein wichtiges Mittel, um Rechtsverletzungen sichtbar zu machen und den Anspruch auf rechtsstaatliche Gleichbehandlung zu dokumentieren.
Dieter Stein betonte die Bedeutung medialer Begleitung solcher Verfahren. Wer sich nicht wehre, erwecke den Eindruck, die Benachteiligung zu akzeptieren. Zugleich warnte er davor, auch im eigenen politischen Umfeld neue Schweigespiralen entstehen zu lassen.
Das Forum kam zu dem Schluss: Gewaltenteilung ist keine juristische Formalie, sondern Voraussetzung echter Demokratie. Wenn Opposition parlamentarisch benachteiligt, medial delegitimiert oder behördlich beobachtet wird, gerät der demokratische Wettbewerb selbst in Gefahr.
Gesprächsforum „NGO-Zensurkomplex“
Im Gesprächsforum 4 stand die Frage im Mittelpunkt, ob staatlich finanzierte NGOs, Faktenchecker, Medienprojekte und wissenschaftliche Einrichtungen inzwischen eine indirekte Struktur der Meinungslenkung bilden. Der zentrale Vorwurf lautete: Nicht immer zensiert der Staat selbst. Häufig lagert er Einflussnahme auf private oder halbprivate Akteure aus, die dann als „Zivilgesellschaft“ auftreten, tatsächlich aber mit öffentlichen Geldern politische Debatten beeinflussen.
Besonders kritisiert wurde die staatliche Finanzierung von Organisationen, die in den politischen Meinungskampf eingreifen. „Organisationen, die mit Staatsgeld gefüttert werden, nichtstaatlich zu nennen, hätte sich Orwell nicht besser ausdenken können“, hieß es sinngemäß. Aus freien Bürgerinitiativen werde so eine verstaatlichte Zivilgesellschaft.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf Faktencheckern und sogenannten Desinformationsprojekten. Diese prüften nach Darstellung der Referenten häufig nicht nur überprüfbare Tatsachen, sondern auch politische Bewertungen, Interpretationen und Werturteile. Damit würden sie vom neutralen Prüfer zum Meinungsrichter. Zugespitzt formuliert: „Faktenchecker prüfen oft keine Fakten, sondern bewerten Meinungen.“
Als Beispiel für die Macht solcher Strukturen wurde der Correctiv-Komplex rund um das sogenannte Potsdamer Treffen genannt. Eine politisch aufgeladene Erzählung habe enorme öffentliche Wirkung entfaltet, obwohl zentrale Behauptungen juristisch angegriffen und im Forum als widerlegt dargestellt wurden. Auch die Debatte um NGO-Gutachten zum AfD-Verbot wurde kritisch beleuchtet, insbesondere der Einsatz von KI bei juristischen Bewertungen.
Das Forum unterschied zwischen klassischer Zensur und einer moderneren Form gelenkter Öffentlichkeit: Reichweiten werden reduziert, Konten gekündigt, Räume entzogen, Suchergebnisse beeinflusst und bestimmte Positionen moralisch delegitimiert. Die Schlussfolgerung lautete: Meinungsfreiheit braucht keine staatlich geförderten Wahrheitswächter, sondern freie Bürger, unabhängige Medien, transparente Debatten und einen Staat, der sich aus dem Meinungskampf heraushält.
Gesprächsforum „EU-Sanktionen“
Das Gesprächsforum 5 widmete sich ausführlich den EU-Sanktionen und ihren Folgen für Menschenrechte, Rechtsstaat und Meinungsfreiheit. Im Mittelpunkt stand die These, dass Sanktionen längst nicht mehr nur außenpolitische Maßnahmen gegen Staaten seien, sondern zunehmend als Instrument politischer Disziplinierung gegen Einzelpersonen eingesetzt würden. Kritisiert wurde insbesondere, dass Betroffene ohne reguläres Strafverfahren, ohne vorherige Anhörung und ohne richterliche Entscheidung mit Kontensperrungen, Reisebeschränkungen und wirtschaftlicher Existenzbedrohung belegt werden können.
Als Beispiele wurden unter anderem die Fälle Jacques Baud und Hüseyin Doğru genannt. In ihnen zeige sich, dass aus abweichenden Einschätzungen zu Krieg, Russland oder westlicher Außenpolitik faktisch ein „Meinungsverbrechen“ gemacht werde. Mehrfach fiel die Diagnose: Hier entstehe ein Parallelstrafrecht, das nicht als Strafrecht bezeichnet werde.
Zugleich wurde auf die humanitären Folgen von Sanktionen gegen Staaten verwiesen. Sie träfen oft nicht Regierungen, sondern die Bevölkerung – besonders Kinder, Kranke und Alte. Das Forum kam zu dem Schluss: Wer Sanktionen ohne klare rechtsstaatliche Grundlage einsetzt, schützt nicht Demokratie und Menschenrechte, sondern untergräbt sie.
(t.b.c.)
Anm.d.Red.: Zu den KLARTEXT-Kurzinterviews mit Maximilian Krah, Markus Langemann, Achim Winter, Ulrike Guérot, Susanne Fürst, Michael Klonovsky, Tomio Okamura, Ulrich Vosgerau, Lars Hünich, Ralph Boes, Petr Bystron und Sebastian "#Weichreite" aus Berlin hier entlang bitte: KLARTEXT YouTube-Kanal
Zur Videodokumentation des gesamten Kongresses hier entlang: YouTube-Playlist