Wie eine IFG-Anfrage mein Vertrauen in die Corona-Wächter erschütterte

Ein Gastbeitrag von Helmut K.
Ich gehöre zu jener Generation, der man während der Corona-Jahre erklärte, sie bestehe praktisch aus Porzellan.
„Vulnerable Gruppe“ nannte man uns. Das klang wissenschaftlich und zugleich ein wenig wie die Aufschrift auf einer Umzugskiste: Vorsicht, zerbrechlich!
Also war ich vorsichtig. Ich hielt Abstand. Ich trug Maske. Ich sagte Geburtstage ab. Ich mied meine Enkel, obwohl mir gerade ihre Nähe gefehlt hätte. Wenn Karl Lauterbach vor einer neuen Welle warnte, drehte ich den Fernseher lauter. Wenn das Robert Koch-Institut eine Kurve zeigte, sah ich keine Grafik, sondern eine höhere Wahrheit.
Die Wissenschaft war sakrosankt. Das RKI, das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erschienen mir wie drei Kathedralen der Vernunft: unabhängig, unbestechlich und nur den Fakten verpflichtet.
Heute weiß ich: Schon diese Vorstellung war falsch.
Nicht zwingend alles, was diese Behörden sagten, war falsch. Aber sie waren niemals jene weisungsfreien wissenschaftlichen Instanzen, als die viele Bürger sie wahrnahmen. RKI, PEI und BfArM sind Bundesoberbehörden im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums. Sie besitzen Fachwissen und eigene Strukturen, unterliegen aber der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums.
Mit anderen Worten: Die Wissenschaft saß nicht allein am Steuer. Die Politik saß daneben – und konnte jederzeit ins Lenkrad greifen.
Ein Paket mit 3.255 Seiten
Der Kriminalfall beginnt nicht in einem dunklen Labor und auch nicht in der Hinterkammer eines Pharmakonzerns. Er beginnt mit einer Informationsfreiheitsanfrage. Die Biologin Dr. Sabine Stebel, die sich seit Jahren mit DNA, Protein-Engineering und Nukleotiden beschäftigt, stellte am 21. Dezember 2024 eine einfache, aber unbequeme Frage: Welche Kommunikation führte das BfArM während der Corona-Zeit mit dem Bundesgesundheitsministerium, der WHO und dem Kanzleramt über Impfstoffe, Tests, Masken und Medikamente?
Die Antwort kam am 28. August 2026. Dazwischen lagen 615 Tage – gut 20 Monate.
Was schließlich freigegeben wurde, umfasst Tausende Seiten: Berichte, E-Mails und Abstimmungen zwischen Fachbehörde und Ministerium. Eine Belegtabelle verzeichnet 423 Fundstellen, darunter allerdings auch Mehrfachüberlieferungen derselben Nachrichten.
Doch der vielleicht interessanteste Aktenbestand fehlt.
Die Kommunikation zu den Masken sei vom Bundesgesundheitsministerium als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft worden, teilte das BfArM mit. Deshalb werde sie nicht herausgegeben. Personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den übrigen Akten wurden geschwärzt.
Ausgerechnet die Maskenbeschaffung – jener Komplex, bei dem Milliarden flossen, dubiose Vermittler kassierten und politische Karrieren erstaunlich unbeschadet blieben – verschwindet hinter dem Vorhang der Staatsraison.
Vielleicht ist alles vollkommen harmlos. Aber warum darf ich es dann nicht sehen?
Die erste Spur: Tests mit Münzwurf-Niveau
Beim Durchsehen der Akten stößt Stebel auf eine interne Mitteilung vom 20. Januar 2021. Darin geht es um zwei Antigen-Schnelltests und ihre Sensitivität bei unterschiedlichen Patientengruppen.
Bei asymptomatischen Probanden erkannten die beiden Tests nur 40,7 beziehungsweise 56 Prozent der PCR-positiven Fälle. Vereinfacht gesagt: rund 50 Prozent. Bei Menschen mit milden Symptomen lagen die Werte höher, bei Krankenhauspatienten deutlich höher.
Das bedeutet nicht, dass alle Schnelltests nutzlos waren. Es bedeutet auch nicht, dass die Spezifität nur 50 Prozent betrug. Aber es bedeutet, dass zuständige Fachleute schon damals wussten, wie schlecht Schnelltests ausgerechnet bei symptomlosen Menschen funktionierten. Man hätte also anstatt zu testen auch einfach würfeln können! Aber nein: es wurde gleich millionenfach anlasslos getestet, dass die Heide zitterte:
Symptomlose Menschen. Schüler. Arbeitnehmer. Besucher. Menschen, die ein Restaurant, ein Pflegeheim oder einen Arbeitsplatz betreten wollten. Menschen, welche skeptisch gegenüber den mehrfachen mRNA-Injektionen waren.
Der Absender der internen Nachricht riet sogar zur Zurückhaltung bei der Weitergabe, weil der zugrunde liegende Vorabdruck nur als Word-Datei „um drei Ecken“ vorlag. Das ist wissenschaftlich zunächst vernünftig. Doch politisch wurde gleichzeitig mit Hochdruck an der massenhaften Bereitstellung von Laien-Selbsttests gearbeitet.
Plötzlich frage ich mich: Wurde hier sorgfältig geprüft – oder wurde ein politisch gewünschtes Instrument beschafft und die wissenschaftliche Absicherung anschließend passend gemacht?
Die PCR und der verschwundene Unterschied
Noch beunruhigender sind die Passagen über PCR-Systeme und Ct-Werte.
In den Mindestkriterien für Antigentests hält das BfArM fest, dass damals gar kein internationaler Standard zur Bestimmung einer analytischen Mindestsensitivität für SARS-CoV-RNA oder SARS-CoV-2-Antigen verfügbar gewesen sei. Ct-Werte unterschiedlicher PCR-Verfahren seien nur eingeschränkt vergleichbar.
Und dieser PCR-Test wurde uns als „Goldstandard“ eines hochsensitiven Laborverfahrens verkauft. Genau darin liegt der Knackpunkt: Die PCR weist genetisches Material nach. Ob der Betroffene krank, ansteckend oder längst wieder gesund ist, beantwortet ein positiver Molekülnachweis allein nicht.
Die Behörden unterschieden intern zwischen Molekülnachweis, Viruslast und möglicher Infektiosität. In der politischen Praxis wurden diese Unterschiede jedoch weitgehend plattgewalzt. Für die Inzidenz zählte der positive Fall – unabhängig davon, ob der Ct-Wert bei 18 oder 38 lag, ob der Betroffene hustete oder kerngesund war und ob vermehrungsfähiges Virus nachgewiesen werden konnte.
Aus einem hochempfindlichen Laborinstrument wurde ein politischer Taktgeber: für Quarantäne, Schulschließungen, Ausgangsbeschränkungen und Berufsverbote. Ein Streichholz wurde gefunden – und daraus ein ganzer Waldbrand erklärt.
Sonderwege für die einen, Hürden für die anderen
Dann führt die Spur zu den Medikamenten.
Bei Masken und Tests schufen Staat und Behörden merkwürdige Sonderwege. Bestimmte Produkte mussten massenhaft verfügbar sein. Formalien sollten der Versorgung nicht im Wege stehen. Für Schutzausrüstung galt sinngemäß: Wenn sie geeignet ist, darf ihr Einsatz nicht an regulatorischen Hindernissen scheitern.
Bei Ivermectin dagegen bestand das BfArM auf größeren, gut geplanten klinischen Studien und regulären Zulassungsverfahren. Die damaligen Ivermectin-Studien waren tatsächlich vielfach klein, heterogen und methodisch angreifbar. Ein deutscher Zulassungsantrag zur Behandlung von Covid-19-Patienten wurde vom Hersteller schließlich nicht eingereicht. Die Akten beweisen daher noch keine politische Unterdrückung des Wirkstoffs.
Aber sie zeigen eine bemerkenswerte Asymmetrie.
Bei dem billigen, patentfreien Ivermectin wartete man auf bessere Beweise. Bei Remdesivir war man zu erheblich größerer regulatorischer Beweglichkeit bereit. Das BfArM dokumentierte selbst methodische Mängel einer Studie und bezeichnete die Wirksamkeit bei mittelschwer Erkrankten als vollkomme unklar. Später meldete es dem Ministerium, dass die große Solidarity-Studie keinen Rückgang der Sterblichkeit gezeigt hatte.
Remdesivir blieb dennoch Teil der offiziellen Behandlungswelt: patentgeschützt, intravenös zu verabreichen und sehr, sehr teuer!
Später kam dann auch noch Paxlovid. Das Präparat wurde für bestimmte Risikopatienten zugelassen und gleich in großen Mengen beschafft. Die Akten enthalten Berichte über Wechselwirkungen, ein negatives Ergebnis einer Studie zur Postexpositionsprophylaxe, mögliche Rückfälle nach Behandlungsende und schließlich die Prüfung, ob vorhandene Bestände über das genehmigte Haltbarkeitsdatum hinaus verwendet werden könnten.
Besonders bitter erscheint mir rückblickend auch der zwangsweise verordnete Umgang mit FFP2-Masken. Millionen Menschen wurden unabhängig von einer konkreten Infektion zum stundenlangen Tragen verpflichtet – darunter ausgerechnet die angeblich so „vulnerablen“ Älteren. Zwar bestehen technische Normen für die Filterleistung gegenüber Partikeln und Aerosolen. Doch eine solche Konformitätsprüfung ersetzt keinen klinischen Goldstandard für die Frage, ob der flächendeckende Dauereinsatz in der Allgemeinbevölkerung Infektionen zuverlässig verhindert und welche Folgen Fehlanwendung, undichter Sitz oder lange Tragezeiten haben. Dennoch wurde diese höchst zweifelhafte Maßnahme vielfach als wissenschaftlich unumstößlich dargestellt.
Während der deutsche Staat für die Beschaffung von Big-Pharma-Cashcows wie Remdesivir, Paxlovid, FFP2-Masken oder mRNA-Gentherapeutika ständig regulatorische Sonderwege eröffnete, fehlten im Alltag meist individuelle Eignungsprüfungen, Kontrollen und jene strenge Nutzen-Risiko-Abwägung, die man bei „unerwünschten alternativen Behandlungsmöglichkeiten“ plötzlich nachdrücklich verlangte.
Wiederum beweist all das noch keine Korruption – auch wenn viele Enthüllungen diesen begründeten Verdacht nähren. Aber es wirft eine Frage auf, die ich als ehemaliger „Porzellanmensch“ heute nicht mehr verdrängen kann:
Warum wurde bei manchen Produkten jedes regulatorische Werkzeug mobilisiert, während man bei anderen nur die höchsten methodischen Hürden gelten ließ?
Der Big-Pharma-Komplex braucht keinen geheimen Keller
Früher stellte ich mir eine Verschwörung als Treffen finsterer Gestalten in einem abgedunkelten Raum vor. Heute weiß ich, dass ein problematisches System keinen geheimen Keller benötigt.
Es genügen wirtschaftliche Interessen, vorlaufende Beschaffungsverträge, patentgeschützte Medikamente, politischer Erfolgsdruck, behördliche Hierarchien, Karriereaussichten und die Angst, einen bereits eingeschlagenen Weg verlassen zu müssen.
Ein Pharmakonzern finanziert große Studien und unterhält professionelle Zulassungsabteilungen. Ein billiger generischer Wirkstoff besitzt häufig keinen finanzstarken Fürsprecher, der Millionen in ein regulatorisch abgestimmtes Studienprogramm investiert. Ministerien bestellen Produkte, bevor alle Fragen geklärt sind. Behörden müssen anschließend unter Zeitdruck bewerten. Politiker haben bereits Milliarden und ihre Glaubwürdigkeit investiert.
Dann beginnt der sogenannte Sunken-Cost-Effekt: Je mehr Geld, Macht und Ansehen in einer Entscheidung stecken, desto schwerer wird es, einen Fehler einzugestehen.
Kein einzelner Beteiligter muss morgens mit dem Vorsatz aufstehen, die Bevölkerung zu täuschen. Das System kann sich selbst in eine Richtung bewegen – und jede Institution liefert dem nächsten Beteiligten die Rechtfertigung, immer weiterzumachen. „Die anderen machen doch auch alle mit“, „So waren die Vorgaben von oben, die waren nicht zu hinterfragen“, oder „Nach mir die Sintflut“ passen als charakteristische Zuschreibungen zu dieser Verhaltensweise mancher Beteiligter ganz gut.
So entsteht ein Verschwörungskomplex, ohne dass sich dessen Teilnehmer der Verschwörung wirklich bewusst sind. Sie handeln oftmals nicht durch einen zentralen Befehl, sondern durch ineinandergreifende Interessen.
Und nun soll auch noch das Schlüsselloch verschwinden
Dass wir heute überhaupt etwas davon wissen, verdanken wir dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Doch ausgerechnet dieses Schlüsselloch in die Amtsstuben soll enger werden. Nach den im Juli 2026 bekannt gewordenen Plänen der Bundesregierung soll der bislang voraussetzungslose Informationszugang unter anderem von einem „berechtigten Interesse“ abhängig gemacht werden. Gebühren sollen steigen, der Kreis der Antragsberechtigten soll eingeschränkt und ganze Bereiche wie Kritische Infrastruktur oder wissenschaftliche Forschung könnten pauschal ausgenommen werden.
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten spricht von einem möglichen „Kahlschlag“ und einem „Generalangriff auf die Informationsfreiheit“. Künftig müsste womöglich nicht mehr der Staat die Geheimhaltung begründen, sondern der Bürger erklären, warum er überhaupt fragen darf (siehe: Presseinformation der Informationsfreiheitsbeauftragten).
Wenn diese Regeln bereits 2024 gegolten hätten – hätte eine einzelne Biologin diese Akten überhaupt bekommen?
Oder hätte man ihr beschieden, dass sie kein ausreichendes Interesse nachgewiesen habe, die Arbeit von Ministerien und Bundesbehörden zu kontrollieren?
Was von meinem Vertrauen übrig blieb
Ich behaupte nicht, dass jede Maske nutzlos war. Ich behaupte nicht, dass Ivermectin das sichere Wundermittel gewesen wäre. Und ich behaupte auch nicht, dass jeder Beamte, Wissenschaftler oder Arzt bewusster Teil einer Verschwörung war.
Ich habe nur aufgehört, staatliche Behörden und deren Auftraggeber für unfehlbar zu halten.
Wissenschaft ist keine Monstranz, die Politiker bei Pressekonferenzen vor sich hertragen dürfen. Wissenschaft lebt vom Zweifel, von offengelegten Daten, von überprüfbaren Methoden und vom Recht, sich zu irren. Eine Behörde kann wissenschaftlich arbeiten und dennoch politischem Druck unterliegen. Ein Medikament kann wirksam sein und zugleich wirtschaftlichen Interessen dienen. Eine Maßnahme kann gut gemeint und trotzdem unverhältnismäßig sein.
Das Kartenhaus der alten Gewissheiten fällt deshalb nicht zusammen, weil eine Biologin eine vollständige Gegenerzählung bewiesen hätte. Es fällt zusammen, weil die Akten zeigen, wie viel Unsicherheit hinter den öffentlich verkündeten Gewissheiten verborgen lag.
Man erklärte uns, die Wissenschaft sei eindeutig. Intern wusste man, dass sie es vielfach nicht war.
Man erklärte uns, die Behörden entschieden unabhängig. Tatsächlich waren sie weisungsgebunden.
Man verlangte Vertrauen – und gab die entscheidenden Dokumente erst nach 615 Tagen, geschwärzt oder gar nicht heraus.
Ich bin vielleicht alt. Aber ich bin nicht aus Porzellan.
Und mein Vertrauen ist kein Blankoscheck.