Wie aus einer imaginären „Allianz“ der größte Terrorprozess der Nachkriegszeit wurde

Ein Beitrag von Chris Barth
Ein imaginäres Weltbündnis aus amerikanischen, russischen und anderen Streitkräften, eine Million Soldaten, unterirdische Anlagen, geheimnisvolle Seher, eine Übergangsregierung und einige ältere Herrschaften, die bereits Ministerposten für eine neue Ordnung verteilten: Was wie die Handlung einer missglückten Politgroteske klingt, beschäftigt seit mehr als zwei Jahren drei Oberlandesgerichte, dutzende Richter und Bundesanwälte, rund 30 Angeklagte und eine kaum noch überschaubare Zahl von Verteidigern.
Die staatliche Botschaft ist eindeutig: Hier habe eine terroristische Vereinigung den gewaltsamen Umsturz der Bundesrepublik vorbereitet.
Doch je länger die Verfahren dauern, desto stärker drängt sich eine andere Frage auf: Verhandelt die Bundesrepublik tatsächlich über eine reale terroristische Bedrohung – oder inzwischen vor allem über Gedanken, Fantasien, aufgeblasenes Gerede und den Glauben an eine „Allianz“, die niemals existierte?
Eine Verschwörung ohne die entscheidenden Verschwörer
Nach Darstellung der rotrobigen Bundesankläger wollten Mitglieder der sogenannten Gruppe Reuß die staatliche Ordnung beseitigen. Ein militärischer Arm sollte den Bundestag gewaltsam einnehmen, während ein bereits zusammengestellter „Rat“ die Regierungsgeschäfte übernehmen sollte.
Das klingt erschreckend. Jedenfalls so lange, bis man nach den tatsächlichen Voraussetzungen fragt.
Wo waren die kampffähigen Einheiten? Wo war die realistische Operationsplanung? Wo waren Logistik, Transportkapazitäten, Nachschub, ein belastbarer Befehlsweg und genügend Personal, um ein bewachtes Parlamentsgebäude unter Kontrolle zu bringen? Wie sollten einige dutzend überwiegend ältere Männer gegen die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, die Berliner Polizei und notfalls die Bundeswehr bestehen?
Selbst ehemalige Soldaten unter den Angeklagten sollen einen isolierten Angriff auf den Bundestag als militärisch aussichtslos bezeichnet haben. In der Einlassung eines Angeklagten war von Waffen und Ausrüstung für etwa 25 bis 30 Mann die Rede. Zugleich soll die eigentliche Macht von Tausenden Soldaten einer geheimnisvollen internationalen „Allianz“ ausgehen, die den Bundestag umstellen und die Regierung faktisch absetzen würde.
Doch diese Allianz gab es gar nicht!
Sie war keine geheime Organisation, die von den Sicherheitsbehörden gerade noch rechtzeitig zerschlagen wurde. Sie war offenbar eine Erfindung von Scharlatanen, Betrügern bzw. einem selbsternannten „Seher“ – sicher erinnern sich viele noch an „Lügfix“ aus dem 19. Comic-Band „Der Seher“ der Asterix-Reihe!
Einige Angeklagte glaubten, ausländische Mächte würden Deutschland demnächst „befreien“. Sie betrachteten sich nicht als allein handelnde Putschisten, sondern als künftige Helfer einer übermächtigen Streitmacht, die ausschließlich in ihrer Vorstellungswelt existierte.
Genau darin liegt die groteske Konstruktion dieses Verfahrens: Die Angeklagten sollen eine reale terroristische Vereinigung gebildet haben, um eine imaginäre fremde Vereinigung zu unterstützen, deren Eingreifen die entscheidende Voraussetzung sämtlicher Pläne gewesen wäre.
Ohne die erfundene Allianz blieben 25 oder 30 Personen zurück, deren vermeintliche Operation nach militärischer Einschätzung keine ernsthafte Aussicht auf Erfolg haben konnte. RA Frank Großenbach spricht deshalb in seinem Transition News Interview von einem allenfalls untauglichen Versuch, eine nicht existente fremde Vereinigung zu unterstützen.
Wenn der Satz „Mit mir gibt es keinen Putsch“ zum Putschbeweis wird
Besonders bezeichnend ist die Logik, mit der entlastend klingende Äußerungen in belastende Indizien verwandelt werden können.
Heinrich XIII. Prinz Reuß soll bei einem Treffen erklärt haben: „Mit mir gibt es keinen Putsch!“ Im normalen Sprachgebrauch wäre dies zunächst eine Ablehnung eines Putsches. In der Logik des Verfahrens wird der Satz zum zweifelhaften Beleg dafür, dass innerhalb der Gruppe überhaupt über einen Putsch gesprochen wurde.
Wer über einen Umsturz spricht, kann damit seine Beteiligung belegen. Wer ihn ablehnt, bestätigt, dass er Gegenstand der Gespräche war. Wer keine konkreten Handlungen unternimmt, kann dennoch wegen eines abstrakten Gefährdungsdeliktes verfolgt werden. Und wer objektiv nicht in der Lage gewesen wäre, seine Vorstellungen umzusetzen, ist damit noch nicht entlastet, weil nach Auffassung des Senats eine realistische Erfolgsaussicht nicht erforderlich sei.
So entsteht ein nahezu geschlossenes Interpretationssystem, in dem sich jede Äußerung gegen den Angeklagten wenden lässt. Das dürfte so ziemlich das Gegenteil eines rechtstaatlichen Verfahrens darstellen.
Auch die Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen (Welt Online 1) (Welt Online 2) beschreibt den Verhandlungsstoff als eine Mischung aus abstrakten Ideen, irrealen Wünschen, vergeblichen Hoffnungen und Hirngespinsten. Der Senat prüfe seit Jahren jedes Mosaiksteinchen, jeden Chat und jeden Mausklick auf mögliche böse Absichten.
Ein Prozess darf selbstverständlich auch Pläne und Vorbereitungshandlungen untersuchen. Der Rechtsstaat muss nicht warten, bis ein Anschlag vollendet ist. Aber gerade deshalb muss die Justiz umso genauer zwischen einem ausführbaren Plan und einer politischen Fantasie unterscheiden.
Sonst wird nicht mehr die Tat verfolgt, sondern alleine die Gesinnung.
Millionen gegen eine Rentnerarmee
Die Dimensionen des Verfahrens sind gewaltig. Drei parallele Prozesse laufen beziehungsweise liefen in Frankfurt, Stuttgart und München. An jedem Standort sitzen mehrere Richter, Vertreter der Bundesanwaltschaft, Geschäftsstellenmitarbeiter, Wachtmeister, Polizeikräfte, Angeklagte und bis zu etwa 30 Verteidiger.
Allein in Frankfurt wurde für das Verfahren ein besonderer Hochsicherheitsgerichtssaal errichtet. Die Kosten wurden mit rund einer Million Euro angegeben. Hinzu kommen hunderte Verhandlungstage, Gefangenentransporte, Bewachung, technische Ausstattung, Zeugenkosten, Aktenauswertung und die Vergütung der Verteidiger.
Eine vorsichtige Modellrechnung ergibt für die drei gerichtlichen Verfahren einschließlich Untersuchungshaft eine Größenordnung von etwa 32 bis 52 Millionen Euro. Unter Einbeziehung der jahrelangen Ermittlungen, Überwachungsmaßnahmen, Razzien und des bundesweiten Festnahmeeinsatzes dürfte der gesamte Komplex eher zwischen 40 und 70 Millionen Euro kosten.
Die genaue Summe kennt nur der Staat – und möglicherweise nicht einmal der, weil die Kosten auf Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt, Landespolizeien, Justizverwaltungen, Gefängnisse und Gerichte verteilt sind.
Welcher konkrete Schaden steht diesem immensen Aufwand gegenüber?
Kein Abgeordneter wurde festgesetzt. Kein Polizist wurde bei einem Umsturzversuch verletzt. Kein Regierungsgebäude wurde gestürmt. Keine staatliche Behörde wurde übernommen. Kein Schuss fiel im Zusammenhang mit dem angeblichen Staatsstreich. Der materielle Schaden des behaupteten Putsches beträgt bislang null Euro.
Der mögliche Schaden eines tatsächlich durchgeführten bewaffneten Staatsstreichs wäre selbstverständlich unermesslich gewesen. Aber „möglich“ ist nicht dasselbe wie „wahrscheinlich“, und ein theoretisch katastrophales Szenario ersetzt nicht den Nachweis, dass die Angeklagten tatsächlich über die Mittel, Entschlossenheit und organisatorische Fähigkeit verfügten, es zu verwirklichen.
Die Verteidigung verweist darauf, dass die Veränderungen, über die etwa Maximilian Eder schrieb, die Wiederherstellung der Grundrechte und die Aufhebung von Corona-Verfahren zum Ziel gehabt hätten. Der Staatsschutzsenat interpretiere dagegen allein aus Treffen und Kontakten eine zunehmende Gewaltbereitschaft. Das beweist weder die Unschuld noch die Schuld des Angeklagten. Es zeigt jedoch, wie stark das Verfahren von der Interpretation politischer Motive abhängt.
Die mutmaßlichen Täter könnten selbst Opfer gewesen sein
Eine weitere Frage tritt erstaunlich weit in den Hintergrund: Wer erfand die „Allianz“? Wer überzeugte die Angeklagten davon, dass ausländische Streitkräfte kurz vor einer weltweiten Operation stünden? Wohin flossen die sechsstelligen Summen, die angeblich für Kinderrettungsaktionen, Ausrüstung oder andere Vorhaben gesammelt wurden? Welche Rolle spielten dabei Verfassungsschutz oder andere Geheimdienste? Erinnert einen dieses Vorgehen nicht fatal an die staatliche RAF-Organisation des „Celler Lochs“ durch den Vater Ursula v. d. Leyens?
Mehrere Angeklagte könnten weniger die strategischen Köpfe einer terroristischen Organisation als vielmehr Opfer eines groß angelegten Schwindels gewesen sein. Nach den vorliegenden Berichten verkauften einzelne Beteiligte sogar Immobilien oder verschuldeten sich, weil sie glaubten, missbrauchte Kinder aus unterirdischen Anlagen retten zu können. Die Frage, wer diese Geschichten erfand und finanziell davon profitierte, wäre für die Aufklärung mindestens ebenso bedeutsam wie die hundertste Auswertung eines wirren Telefongesprächs.
Sollte sich herausstellen, dass Hochstapler, Provokateure oder gar VS-Informanten die Gruppe in ihren Vorstellungen bestärkten, müsste geklärt werden, ob hier eine bereits gefährliche Organisation beobachtet oder eine diffuse Gruppe erst zu jenem Gebilde „hochinterpretiert“ wurde, das anschließend medienwirksam zerschlagen werden konnte.
Rechtsstaat oder staatliches Lehrstück?
Vermutlich wäre es falsch gewesen, sämtliche Angeklagten direkt zu Beginn der Überwachung und den polizeilichen Ermittlungen als harmlose Kaffeekränzchen-Rentner darzustellen. Waffen, Schießtrainings, Erkundungen des Bundestages und Gespräche über die Festsetzung von Politikern dürfen gerne erst einmal ernst genommen und aufgeklärt werden. Auch bizarre Überzeugungen können gefährlich werden, wenn sie mit Waffen und konkreten Handlungsvorbereitungen zusammentreffen.
Aber genau das ist natürlich mit echten Fakten nachzuweisen.
Die politische Verwerflichkeit einer Idee darf die fehlende praktische Ausführbarkeit nicht ersetzen. Die Ablehnung der Corona-Maßnahmen ist kein Beweis für Terrorismus. Misstrauen gegenüber der Regierung ist kein Umsturz. Eine Liste möglicher Minister ist noch keine funktionsfähige Schattenregierung. Und der Glaube an eine erfundene Allianz verwandelt eine Fantasie nicht automatisch in eine reale terroristische Operation.
Ein Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht dadurch, dass er schwache Gegner mit maximalem Aufwand verfolgt. Er beweist sie durch Verhältnismäßigkeit, Selbstkontrolle und die Fähigkeit, zwischen gefährlichen Tätern, politischen Gegnern, betrogenen Fantasten und bloßen Schwätzern zu unterscheiden. Am Ende könnte dieser Mammutprozess weniger darüber erzählen, wie nahe Deutschland einem Staatsstreich war, als darüber, wie weit sich das „moderne Staatsschutzrecht“ von einer konkreten Tat entfernen kann.
Vielleicht bestand die größte Gefahr dieser „Allianz“ niemals für den Bundestag.
Vielleicht bestand sie darin, dass eine eingebildete Armee aus einer Traumwelt dem realen Staat die Gelegenheit bot, einen historischen Terrorprozess zu inszenieren – gegen Menschen, deren tatsächliche Macht vor allem in den Akten der Anklage existierte.