Wie Corona-Hilfen, Rückforderungen und Insolvenzen den Raum der wirtschaftlichen Mitte verändern

Nicht alles muss gleich aussehen – solange alles derselben Logik folgt.
Ein Gastbeitrag von Petra Herchenröder als Spurensuche zwischen bekannten Zahlen, fehlenden Daten und offenen Fragen
Wenn ein Geschäft bleibt – aber der Eigentümer verschwindet
Im Sommer 2026 meldeten drei Gesellschaften hinter den Kasseler Modegeschäften Chewing Gum, Voice und Stella Insolvenz an. Die Läden blieben zunächst geöffnet. Für zwei von ihnen liefen bereits Verkaufsgespräche. Als unmittelbaren Auslöser bezeichnete Geschäftsführer Manuel Milbert eine Rückforderung von Corona-Hilfen im hohen sechsstelligen Bereich. Nach seiner Darstellung waren die Hilfen entsprechend den damaligen Empfehlungen der zuständigen Behörde beantragt worden; bei der späteren Prüfung seien andere Maßstäbe angewandt worden. Ob diese Darstellung rechtlich bestätigt wird, ist offen.
Gerade diese Konstellation macht eine wirtschaftspolitische Verschiebung sichtbar, die in der öffentlichen Debatte kaum erfasst wird: Ein Betrieb kann als Geschäft fortbestehen, während der bisherige Eigentümer seine Verfügungsmacht verliert. Warenbestand, Standort, Kundschaft, Personal, Lieferbeziehungen und Name sind weiterhin vorhanden – doch sie werden durch die Insolvenz für einen neuen Eigentümer verfügbar. Die Krise vernichtet dann nicht notwendigerweise die wirtschaftliche Substanz. Sie ordnet neu, wem diese Substanz gehört.
Die Quelle der Denkbewegung: „COVID-19: Der große Umbruch“
Die Frage nach einem solchen „Übernahmemarkt“ entstand bei der gemeinsamen Lektüre von Klaus Schwab und Thierry Mallerets Buch „COVID-19: Der große Umbruch“ (deutsche Ausgabe 2020). Das Buch muss man nicht gelesen haben, um die hier untersuchte Denkfigur zu verstehen. Die Autoren beschreiben die Pandemie als eine transformative Krise und als Beschleuniger bereits bestehender Entwicklungen. Dazu zählen insbesondere Digitalisierung, Automatisierung, die Verlagerung zum Onlinehandel, neue Formen staatlich-wirtschaftlicher Kooperation und eine umfassende Neuordnung von Wirtschaft und Gesellschaft.
Für den Einzelhandel erwarten Schwab und Malleret, dass Lockdowns den Onlinekauf zur Gewohnheit machen und den stationären Handel dauerhaft weiter unter Druck setzen. Das Buch ist für diesen Artikel kein Beweis für eine absichtlich organisierte Enteignungs- oder Übernahmestrategie. Es ist die Quelle der Denkbewegung: Wenn eine Krise bestehende Entwicklungen beschleunigt, muss nicht nur gefragt werden, wer während der Krise Verluste erlitt. Ebenso wichtig ist die Frage, wer anschließend Vermögenswerte, Marktanteile, Standorte und Verhandlungsmacht gewinnt.
Die entscheidende Frage lautet nicht nur: Wer verlor was? Sondern auch: Wer gewann dadurch Eigentum, Marktanteile oder Verfügungsmacht?
Der zeitversetzte Mechanismus
Die Corona-Wirtschaftshilfen wurden unter großem Zeitdruck ausgezahlt. Bei den Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen war die Bewilligung vielfach vorläufig. Erst eine spätere Schlussabrechnung sollte bestimmen, welche Kosten tatsächlich förderfähig waren und welcher Betrag endgültig zustand. Daraus konnten Nachzahlungen, aber auch Rückforderungen entstehen.
Diese Konstruktion enthält eine zeitliche Asymmetrie: Die behördlich angeordneten Schließungen und Beschränkungen trafen die Unternehmen sofort. Der endgültige Umfang der Unterstützung wurde jedoch teilweise erst Jahre später festgestellt. Was während der Krise als Hilfe und Zuschuss in die Liquiditätsplanung einging, konnte lange danach zu einer neuen Verbindlichkeit werden. Trifft eine Rückforderung auf einen Betrieb, dessen Eigenkapital durch Lockdowns, Kaufzurückhaltung, Inflation, Energiepreise, höhere Zinsen und aufgeschobene Investitionen bereits geschwächt ist, kann sie zum letzten auslösenden Stoß werden.
Dabei ist sorgfältig zu unterscheiden: Eine Rückforderung ist nicht bei jeder Insolvenz die alleinige Ursache. Sie kann neben anderen Belastungen wirken. Für die Frage der politischen Verantwortung ist jedoch bereits bedeutsam, ob sie einen grundsätzlich fortführbaren Betrieb zahlungsunfähig oder verkaufsabhängig macht.
Was wir wissen: dokumentierte Fallketten
| Unternehmen | Belastung | Folge | Stand des Übergangs |
|---|---|---|---|
| Chewing Gum, Voice, Stella · Kassel | Rückforderung im hohen sechsstelligen Bereich; laut Geschäftsführer Auslöser | Insolvenzanträge Anfang Juli 2026; Betrieb läuft weiter | Für zwei Geschäfte Verkaufsgespräche, Käufer noch nicht öffentlich |
| Romantikhotel Bösehof · Bad Bederkesa | Mehr als 200.000 € Rückforderung; daneben Energie-, Personal- und Baustellenkosten | Insolvenz Anfang 2026 | Übernahme durch das örtliche Unternehmerpaar Andrea und Michael Baumgarten; rund 70 Beschäftigte sollen bleiben |
| Ballweg + Büttner · Walldürn | Rückzahlung von Corona-Hilfen führte laut Berichten zur finanziellen Überforderung | Insolvenz 2025; stabile Auftragslage; elf Beschäftigte | Sanierungsoptionen wurden geprüft; öffentlicher Nachweis eines Käufers fehlt |
| Klinik Sonneneck · Föhr | Anstehende Rückforderung von Corona-Zuschüssen; zusätzlich Personalmangel | Insolvenz 2021 und vollständige Betriebseinstellung | Keine Übernahme; Nachfrage, Personal und Marktanteile fallen dennoch anderen Anbietern zu |
Diese Fälle zeigen drei mögliche Endpunkte: Fortführung unter neuem Eigentümer, eine noch offene Sanierungs- oder Investorensuche und vollständige Stilllegung. Auch die Stilllegung hat eine Konzentrationswirkung. Das Unternehmen selbst wird nicht übernommen, aber seine Kundschaft, Fachkräfte und Nachfrage verteilen sich auf die verbleibenden Anbieter.
Was die amtlichen Zahlen zeigen
Die allgemeine Insolvenzentwicklung bestätigt eine erhebliche Belastung der Unternehmenslandschaft, beweist aber für sich allein keinen Zusammenhang mit Corona-Rückforderungen:
- 2025 wurden in Deutschland 24.064 Unternehmensinsolvenzen registriert – 10,3 Prozent mehr als 2024 und der höchste Stand seit 2014.
- Rund 40 Prozent der 2025 insolvent gewordenen Unternehmen waren mindestens acht Jahre am Markt. Betroffen sind also nicht nur kurzfristige oder gerade erst gegründete Betriebe.
- Von Januar bis Mai 2026 wurden 4,9 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen gemeldet als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Im Mai 2026 allein lag die Zahl mit 1.995 Fällen allerdings 2,0 Prozent unter Mai 2025.
- Die steigenden Insolvenzen haben mehrere Ursachen: wirtschaftliche Stagnation, hohe Energie- und Finanzierungskosten, Kaufzurückhaltung, Fachkräftemangel, Bürokratie, struktureller Wandel und nachwirkende Krisenschulden.
Wie groß ist das Rückforderungsfeld?
Auch hier liegen nur Teilzahlen vor, die wegen unterschiedlicher Programme, Zeitstände und Länderpraktiken nicht einfach addiert werden dürfen:
| Gebiet | Bekannte Größenordnung | Einordnung |
|---|---|---|
| Bund | Rund 60 Mrd. € Corona-Wirtschaftshilfen insgesamt | Programmvolumen; keine Aussage über spätere Eigentümerwechsel |
| Bund | Rund 565.000 eingereichte Schlussabrechnungen bis 2024 | Großes Prüfungsfeld; Schlussabrechnung kann Nachzahlung oder Rückforderung ergeben |
| Baden-Württemberg | 245.000 Soforthilfen über rund 2,3 Mrd. €; zeitweise rund 117.000 Rückforderungsfälle über etwa 862 Mio. € | Gerichte erklärten zahlreiche Bescheide wegen unklarer Bedingungen für rechtswidrig; 2026 politische Rückerstattungslösung |
| Sachsen | Rund 25.000 Fälle mit Rückforderungen; 178 Mio. € bereits zurückgezahlt, rund 97 Mio. € offen – veröffentlichter Stand 2025 | Später Erlass- und Fristerleichterungen für kleine Unternehmen |
| Brandenburg | Rund 20.700 Empfänger zahlten knapp 156 Mio. € zurück; mehr als 1.000 Klagen – veröffentlichter Stand 2026 | Gerichtliche Klärung und unterschiedliche Fallausgänge |
| Schleswig-Holstein | Knapp 130 Mio. € offene Rückforderungen – Stand Juli 2025 | Soforthilfen, Neustarthilfen und Schlussabrechnungen betreffen unterschiedliche Programme |
Die Zahlen zeigen, dass die Rückforderungen kein Randphänomen weniger Einzelfälle sind. Sie sagen jedoch nicht, wie viele betroffene Unternehmen anschließend Insolvenz anmeldeten, verkauft wurden oder still und ohne Verfahren aufgaben. Gerade diese Verbindung wird amtlich nicht hergestellt.
Was fehlt: der blinde Fleck zwischen Bescheid und Eigentümerwechsel
Die öffentliche Verwaltung zählt bewilligte, ausgezahlte, zurückgeforderte und zurückgezahlte Beträge. Insolvenzgerichte dokumentieren Verfahren. Insolvenzverwalter veräußern Unternehmen oder einzelne Vermögenswerte. Handelsregister erfassen spätere gesellschaftsrechtliche Veränderungen. Diese Datenbestände werden jedoch nicht so miteinander verbunden, dass die gesellschaftlichen Folgen der Förderpraxis sichtbar würden.
Es fehlen insbesondere belastbare bundesweite Angaben darüber,
- wie viele Rückforderungsbescheide unmittelbar oder mitursächlich zur Insolvenz, Geschäftsaufgabe oder zum Notverkauf führten;
- wie viele zuvor inhabergeführte Unternehmen nach einer solchen Krise den Eigentümer wechselten;
- welche Marken, Standorte, Maschinen, Mietrechte, Kundenbestände und Daten einzeln aus der Insolvenz verkauft wurden;
- wer die Käufer und deren wirtschaftlich Berechtigte waren;
- zu welchen Preisen die Werte übertragen wurden und wie diese Preise zu den vorherigen Unternehmenswerten standen;
- ob wiederkehrende Käufergruppen, Plattformen, Ketten, Beteiligungsgesellschaften oder Wettbewerber Marktanteile gewannen;
- wie viele Betriebe ohne formelle Insolvenz schlossen und wohin ihre Nachfrage, Beschäftigten und regionalen Funktionen wanderten.
Ohne diese Angaben lässt sich weder eine flächendeckende Übernahmestrategie belegen noch ausschließen, dass die Rückforderungspraxis eine erhebliche Konzentrationswirkung entfaltet hat. Die Datenlücke begrenzt nicht nur Kritik. Sie verhindert auch eine sachgerechte Erfolgskontrolle staatlichen Handelns.
Warum vor allem die Mitte verletzlich ist
Der Mittelstand ist mehr als eine statistische Unternehmensgröße. In inhabergeführten Betrieben liegen Eigentum, Entscheidung und persönliche Verantwortung häufig noch nahe beieinander. Solche Unternehmen füllen örtliche Nischen, bewahren Erfahrungswissen, bilden aus und reagieren auf Besonderheiten einer Region. Gerade diese Stärke kann unter einer hoch standardisierten Verwaltungs- und Finanzlogik zur Schwäche werden.
Große Unternehmen verteilen Förderrecht, Compliance, Steuerfragen, Finanzierung und Digitalisierung auf spezialisierte Abteilungen. Kleine Betriebe müssen dieselbe Komplexität mit wenigen Menschen tragen. Formal gelten dieselben Anforderungen; tatsächlich beanspruchen sie einen sehr unterschiedlichen Anteil der verfügbaren Kräfte und Mittel. Gleichbehandlung kann dadurch eine ungleiche Wirkung entfalten.
Monopolisierung beginnt deshalb nicht erst dort, wo nur noch ein einzelner Konzern übrig bleibt. Sie kann bereits dort beginnen, wo nur solche Unternehmen überleben, die einer einheitlichen Logik von Skalierbarkeit, Standardisierung, Kapitalzugang, Datenfähigkeit und administrativer Anschlussfähigkeit folgen können. Die Fassaden dürfen verschieden bleiben, während die wirtschaftliche Grammatik hinter ihnen gleich wird.
Drei Ebenen des Übernahmemarktes
Der Begriff „Übernahmemarkt“ bezeichnet hier nicht nur den klassischen Verkauf eines gesamten Unternehmens:
Eigentumsübernahme: Der Betrieb bleibt sichtbar, erhält aber neue Eigentümer. Beispiel: das Romantikhotel Bösehof.
Vermögensübernahme: Nicht das Unternehmen, sondern einzelne Werte – Marke, Warenbestand, Maschinen, Mietvertrag oder Kundenbeziehungen – werden verkauft.
Marktanteilsübernahme: Der Betrieb schließt. Seine Nachfrage und Fachkräfte wandern ohne förmlichen Kauf zu den verbleibenden Anbietern. Beispiel: Klinik Sonneneck.
Was lässt sich belegen – und was nicht?
Belegbar ist, dass vorläufige Corona-Hilfen Jahre später zu hohen Rückforderungen führen konnten, dass solche Rückforderungen einzelne Unternehmen in finanzielle Schieflage oder Insolvenz brachten und dass aus solchen Verfahren Verkäufe, Eigentümerwechsel oder Stilllegungen hervorgingen. Ebenso belegt ist ein deutlicher Anstieg der Unternehmensinsolvenzen nach dem pandemiebedingten Tiefstand.
Nicht belegt ist bislang, dass die Rückforderungen zentral mit dem Ziel geplant wurden, mittelständische Unternehmen für bestimmte Käufer verfügbar zu machen. Auch die bekannten Fälle reichen nicht aus, um eine flächendeckende Übernahme durch immer dieselben Konzerne oder Finanzinvestoren nachzuweisen. Der Bösehof wurde beispielsweise von regionalen Unternehmern übernommen. Eine solche Rettung kann Arbeitsplätze und örtliche Identität bewahren, obwohl die frühere Eigentümerordnung endet.
Die angemessene Schlussfolgerung liegt deshalb zwischen Verharmlosung und vorschneller Absichtsbehauptung: Der Mechanismus erzeugt nachweislich verkaufsabhängige und übernahmefähige Betriebe. Ob seine Konzentrationsfolgen beabsichtigt, billigend in Kauf genommen oder schlicht nicht untersucht wurden, ist eine offene politische Frage.
Die Fragen, die aus der Denkfigur folgen
- Wie viele Unternehmen wurden erst durch die Rückforderung insolvenzantragspflichtig?
- Welche Betriebe wären ohne die Rückforderung fortführungsfähig gewesen?
- Welche Unternehmen, Standorte und Vermögenswerte wurden anschließend verkauft – und an wen?
- Wie veränderten sich dadurch regionale und branchenspezifische Marktanteile?
- Wurden kleine Betriebe relativ stärker belastet als große Unternehmen mit eigener Förder- und Rechtsabteilung?
- Warum wurden die sozialen und eigentumsbezogenen Folgen der Rückforderungen nicht von Beginn an erfasst?
- Welche Rolle spielte die nachträgliche Veränderung oder Präzisierung administrativer Maßstäbe?
- Wie viele Unternehmer verzichteten wegen der Erfahrungen auf weitere Selbständigkeit oder Betriebsnachfolge?
- Was bedeutet „Nachhaltigkeit“, wenn ein lokal verwurzelter Betrieb an standardisierten Verfahren scheitert, seine wirtschaftliche Substanz aber von einem größeren Akteur weitergenutzt wird?
- Werden bei der Bewertung staatlicher Maßnahmen nur Haushaltsmittel zurückgerechnet – oder auch verlorene Vielfalt, regionale Verantwortung und gesellschaftliche Selbständigkeit?
Ein notwendiges Folgenregister
Eine demokratisch nachvollziehbare Aufarbeitung benötigte ein für die Anonymisierung geeignetes, aber auswertbares Folgenregister. Darin müssten Rückforderungsbetrag und Rechtsgrund, Insolvenz oder Aufgabe, Art der übertragenen Vermögenswerte, Käufergruppe, Erhalt oder Verlust von Arbeitsplätzen sowie die spätere Marktanteilsentwicklung zusammengeführt werden. Wo berechtigte Geschäftsgeheimnisse betroffen sind, könnten aggregierte Auswertungen erfolgen. Der heutige Zustand – Geldflüsse zählen, Eigentums- und Strukturfolgen aber nicht – reicht für eine ernsthafte Wirksamkeitsprüfung nicht aus.
Schluss: Der kleine kreative Rest
Die Kasseler Modegeschäfte sind zunächst ein lokaler Fall. Doch in ihm verdichtet sich eine größere Frage. Wenn ein Geschäft geöffnet bleibt, aber der bisherige Eigentümer aufgrund einer Jahre später bestimmten Rückforderung ausscheidet, ist nicht einfach „der Markt“ tätig geworden. Vorausgegangen ist eine politische und administrative Kette: Einschränkung, vorläufige Hilfe, spätere Neubewertung, Rückforderung, Insolvenz und mögliche Übernahme.
Mit jedem inhabergeführten Geschäft kann mehr verloren gehen als ein Handelsregistereintrag. Es kann jener kleine kreative Rest verschwinden, der nicht nach einer global einheitlichen Logik arbeitet, sondern aus Beziehung, Biografie, örtlichem Wissen und eigenem Maß lebt. Dieser Rest ist keine nostalgische Verzierung. Er ist ein Schutzraum gesellschaftlicher Verschiedenheit und wirtschaftlicher Freiheit.
Monopolisierung beginnt nicht erst, wenn nur noch ein Unternehmen übrig ist. Sie beginnt, wenn alle verbleibenden Unternehmen derselben Logik folgen müssen, um überhaupt bestehen zu dürfen.
Ob die Corona-Rückforderungen diese Entwicklung lediglich verstärkt oder in einzelnen Fällen entscheidend ausgelöst haben, lässt sich nur beantworten, wenn wir jene Daten erheben, die bisher fehlen. Solange dies nicht geschieht, bleibt der Übernahmemarkt in den Lokalnachrichten sichtbar – aber in der offiziellen Gesamtbilanz unsichtbar.
Quellen und Hinweise
Stand der Zahlen und Links: 26. August 2026. Die Länderangaben beziehen sich auf unterschiedliche Programme und Veröffentlichungszeitpunkte; sie sind nicht zu einer Bundessumme addierbar.
Klaus Schwab / Thierry Malleret: COVID-19: Der große Umbruch, Forum Publishing, 2020: Buchquelle der Denkbewegung
HNA: Drei Modegeschäfte in Kassel insolvent
Bundesministerium für Wirtschaft: Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen
Offizielles Portal: Konsequenzen von Geschäftsaufgabe und Insolvenz
Statistisches Bundesamt: Unternehmensinsolvenzen 2025
Statistisches Bundesamt: Unternehmensinsolvenzen Mai 2026
Institut für Mittelstandsforschung Bonn: Unternehmensinsolvenzen
VGH Baden-Württemberg: Urteile zu Corona-Soforthilfe-Rückforderungen
RNZ / Merkur: Ballweg + Büttner – Insolvenz wegen Rückzahlung
CNV Medien: Übernahme des Romantikhotels Bösehof
RWS Verlag: Aus für Klinik Sonneneck auf Föhr
Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Rückforderung von Corona-Hilfen, WD 5-099-25