Am Freitag, 28.11.2025 luden die Vereine Polizisten für Aufklärung und der EU-Kanton Rhein-Main zu einer Veranstaltung nach Hanau ein.

Unter dem Titel „Disziplinierte Polizisten?“ diskutierten dort der Polizeihauptkommissar Bernd Bayerlein, der Polizeioberkommissar Carsten Stehlik und der Kriminologe und Polizeiwissenschaftler Björn Lars Oberndorf über ein Spannungsfeld, das vielen Bürgern in den vergangenen Jahren bewusst geworden ist: die Kluft zwischen Gehorsam gegenüber dem Dienstherrn und Treue zum Grundgesetz.
Alle drei Referenten schilderten, wie die Corona-Politik seit 2020 sie in einen tiefen beruflichen und persönlichen Konflikt gebracht habe. Ausgangspunkt seien nicht abstrakte Theorien, sondern konkrete Einsätze, Anordnungen und Erfahrungen im Dienst gewesen. Maßnahmen wie Versammlungsverbote, Ausgangsbeschränkungen, Maskenpflicht im Freien oder 2G-Regeln hätten aus ihrer Sicht immer öfter die Grenze der Verhältnismäßigkeit überschritten. Man habe in der Praxis erleben können, wie Bürger in ihren Grundrechten massiv eingeschränkt wurden, während die fachliche und rechtliche Begründung dieser Eingriffe zunehmend dünn wirkte.
Nach Darstellung der Polizisten war es genau dieser Widerspruch, der sie zum Umdenken zwang: Auf der einen Seite die Pflicht, Weisungen aus der Hierarchie umzusetzen, auf der anderen Seite der Diensteid auf die verfassungsmäßige Ordnung, auf Grundrechte und Menschenwürde. Polizei, so wurde an diesem Abend immer wieder betont, sei nicht der verlängerte Arm wechselnder Regierungen, sondern der Exekutive des Rechtsstaats verpflichtet. Sie habe dem ganzen Volk zu dienen – auch denjenigen, die auf der Straße demonstrieren oder staatliche Maßnahmen kritisieren.
Im Zentrum stand damit auch die Frage, wo die Grenzen des Gehorsams für einen Beamten liegen. Die Referenten erinnerten an Grundsätze, die jeder Polizeibeamte in Ausbildung und Studium lernt: eine Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein, sie darf nicht willkürlich erscheinen und schon gar nicht die Menschenwürde verletzen. Ein Beamter trage für sein Handeln immer auch persönlich Verantwortung. Er könne sich später nicht darauf zurückziehen, er habe „nur Befehle befolgt“, wenn ihm die Rechtswidrigkeit ersichtlich gewesen sei. Aus dieser Logik ergibt sich die Pflicht zur Beratung und Remonstration – und im äußersten Fall auch zur Verweigerung rechtswidriger Anordnungen.
Die geschilderten Beispiele aus dem Corona-Alltag klangen entsprechend drastisch. Da war etwa der Eindruck, dass manche Maßnahmen weniger der Gesundheit dienten, sondern eher dem Zweck, Sichtzeichen der Unterordnung zu erzeugen: Maskenpflicht im Freien bei Polizeiveranstaltungen, strikte Regime in Schulen und Kitas, ein harter Umgang mit friedlichen Demonstrationen. Ein Punkt, den insbesondere Carsten Stehlik hervorhob, war das Erleben von Situationen, in denen Kinder dauerhaft maskiert waren und Erwachsene trotzdem noch mehr Druck verlangten. Für ihn sei hier eine Grenze erreicht gewesen, an der sein berufliches Selbstverständnis als Schutzmann mit dem realen Auftrag kollidierte.
Die politisch-gesellschaftliche Dimension des Themas wurde vor allem von Björn Lars Oberndorf beleuchtet. Er ordnete die Erfahrungen der Polizisten in größere Entwicklungen ein: den zunehmenden Gebrauch von Schlagwörtern wie „Delegitimierung des Staates“, „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ oder „Reichsbürgernähe“, um Kritiker staatlicher Politik zu diskreditieren. Aus seiner Sicht zeigt sich darin ein gefährlicher Trend: Statt offene Debatten zu führen, werde immer häufiger versucht, Menschen über Etiketten aus dem Diskurs zu drängen. Wer mit den „falschen“ Personen auftrete, mit ihnen rede oder auf einer Bühne stehe, gerate schnell in den Verdacht der Kontaktschuld.
Gerade hier sahen die Referenten eine bedenkliche Verschiebung: Der Verfassungsschutzbegriff der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ werde in der Praxis dazu genutzt, legitime Kritik an Regierungshandeln unter Generalverdacht zu stellen. Sie stellten die Frage, ob nicht eher die massiven Grundrechtseingriffe und die Härte gegen Kritiker die freiheitlich-demokratische Grundordnung unter Druck gebracht hätten, als jene Bürger, die auf Verfassungsprinzipien pochten.

Ein weiterer großer Block des Abends waren die persönlichen Folgen, die kritische Polizisten, Ärzte, Lehrer und andere Berufsgruppen seit 2020 erleben mussten. Disziplinarverfahren, Suspendierungen, Versetzungen, Entzug von Dienstwaffen und waffenrechtlichen Erlaubnissen, Hausdurchsuchungen, langwierige Strafverfahren – all das wurde als Beispiele angeführt. Die Betroffenen interpretieren diese Maßnahmen als politisch motivierte Einschüchterung, die nicht nur sie selbst betrifft, sondern auch auf Kollegen und das gesamte „Blaulichtmilieu“ ausstrahlt. Die Botschaft sei klar: Wer zu laut widerspricht, riskiert Karriere und Existenz.
Trotzdem machten die Referenten deutlich, dass sie gerade darin ihren eigentlichen Auftrag sehen: nicht darin, jeden Befehl ohne Widerspruch zu erfüllen, sondern im Zweifel die Grundrechte der Bürger zu verteidigen – auch dann, wenn dies persönliche Nachteile mit sich bringt. Sie beschrieben ihren Weg aus dem Systemgehorsam hin zu einer bewussteren Auslegung des Diensteids. Das Bild, das sie zeichneten, ist das eines Staatsdienstes, der sich neu besinnen müsse: weg von der Orientierung an Parteipolitik und tagesaktuellen Parolen, hin zu einer klaren Bindung an Grundgesetz und Menschenwürde.
Neben Analyse und Kritik ging es in Hanau auch um den Blick nach vorn. Die Initiativen Polizisten für Aufklärung und EU-Kanton Rhein-Main verstehen sich als Teil einer wachsenden Gegenöffentlichkeit. Sie wollen Polizisten, Soldaten, Feuerwehrleute, Justizangehörige und Bürger miteinander vernetzen, die sich in den vergangenen Jahren nicht mehr von Gewerkschaften, Verbänden oder großen Medien vertreten fühlten. Regelmäßige Vorträge, „Blaulichtgespräche“, Mahnwachen und lokale Treffen sollen Mut machen, beim nächsten Mal nicht wieder zu schweigen oder „einfach mitzulaufen“.
Eine zentrale Forderung, die aus der Veranstaltung hervorging, ist die nach Aufarbeitung. Damit ist ausdrücklich kein bloßes „Schwamm drüber“ gemeint. Vielmehr wünschen sich die Beteiligten Untersuchungsausschüsse, eine juristische und politische Überprüfung der maßgeblichen Entscheidungen, Entschädigungen für zu Unrecht Betroffene und eine offene Diskussion in der Gesellschaft. Aus ihrer Sicht kann echte Versöhnung nur auf der Basis von Wahrheit und Verantwortung entstehen – auch und gerade in den Reihen von Polizei und Verwaltung.
Der Hanauer Abend machte deutlich, wie tief der Riss reicht, den Corona in das Selbstverständnis vieler Beamter geschlagen hat. Die dort sprechenden Polizisten und Fachleute sehen sich nicht als Rebellen gegen den Staat, sondern als Verteidiger einer Ordnung, die größer ist als jede Regierung: der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes. Ob ihre Perspektive sich in Politik, Justiz und Gesellschaft durchsetzen wird, ist offen.
Sicher ist aber: Solange solche Stimmen gehört werden, ist die Debatte über Recht, Freiheit und Verantwortung noch nicht zu Ende.