Der BGH öffnet die Tür für Impfgeschädigte

Lange Zeit schien es so, als würden Menschen, die nach einer Covid19-Injektion schwer erkrankten oder schlimmeres, juristisch gegen eine Wand laufen. Klagen wurden abgewiesen, Beweislasten waren hoch, und wer gesundheitliche Schäden geltend machte, hatte meist ein nahezu unlösbares Problem: Er musste bisher immer etwas beweisen, was er kaum beweisen konnte.
Denn die entscheidenden Daten – zu Nebenwirkungen, Verdachtsfällen oder internen Risikobewertungen – liegen nicht bei den Betroffenen. Sie liegen bei den Herstellern.
Mit seinem Urteil vom 9. März 2026 hat der Bundesgerichtshof nun eine Tür einen Spalt weit geöffnet, die viele zuvor verschlossen glaubten. Und diese Tür könnte weitreichende Folgen haben.
Der BGH hat zwar noch keinen Hersteller verurteilt. Aber er hat etwas anderes getan: Er hat klargestellt, dass Gerichte die Hürden für Auskunftsansprüche von Impfgeschädigten nicht künstlich hochsetzen dürfen.
Der Kern der Entscheidung ist bemerkenswert. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs reicht es aus, wenn ein Zusammenhang zwischen Impfstoff und Schaden plausibel erscheint. Es ist nicht erforderlich, dass der Zusammenhang bereits überwiegend wahrscheinlich ist.
Das klingt zunächst wie eine juristische Feinheit. In Wahrheit ist es ein entscheidender Unterschied.
Denn genau an dieser Hürde sind viele Klagen bislang gescheitert. Betroffene sollten den Zusammenhang beweisen – ohne Zugang zu den Daten, die diesen Beweis überhaupt ermöglichen könnten. Ein klassisches Dilemma also.
Der Bundesgerichtshof stellt nun klar: Wer plausibel darlegen kann, dass ein Arzneimittel einen Schaden verursacht haben könnte, darf vom Hersteller Auskunft verlangen. Und zwar nicht nur über einzelne Details, sondern über sämtliche Erkenntnisse, die für die Bewertung möglicher Risiken relevant sein können. Das betrifft etwa gemeldete Nebenwirkungen, interne Sicherheitsbewertungen oder Verdachtsfälle.
Für Betroffene ist das ein wichtiger Schritt. Denn erst durch solche Informationen wird es überhaupt möglich, Ansprüche fundiert zu prüfen. Gleichzeitig wirft das Urteil ein grelles Licht auf ein grundlegendes Problem der Pandemiepolitik: Transparenz.
Während der Corona-Jahre wurde der Öffentlichkeit immer wieder versichert, die mehrfach zu verabreichenden Injektionen seien „sicher und wirksam“. Kritik wurde häufig als Desinformation oder als Angriff auf die Solidarität abgetan. Wer Nebenwirkungen thematisierte, geriet schnell in den Verdacht, Panik zu verbreiten.
Kritiker der Impfindustrie wurden in der jüngeren Vergangenheit mit allerlei Schimpfwörtern bedacht, welche an dunkle Zeiten deutscher Geschichte erinnerten; wurden als „Sozialschädlinge“ (Rainer Stinner, FDP) oder „Blinddarm der Gesellschaft" (Sarah Bosetti, ZDF) tituliert. Die sog. Leitmedien schweigen bis heute über die Erkenntnisse u.a. aus den RKI-Protokollen – die die Corona-Politik unzweideutig als konzertierte staatliche Menschenrechtsverletzung kenntlich machen.
Heute wissen wir: Die Realität war komplizierter. Nebenwirkungen traten und treten immer noch massenhaft auf. Viele davon schwer, sehr schwer. Und viele Betroffene kämpfen darum, dass ihre Beschwerden überhaupt als solche anerkannt werden.
Gerade deshalb ist das Urteil aus Karlsruhe mehr als eine juristische Fußnote. Es erinnert daran, dass auch in Krisenzeiten ein zentraler Grundsatz gelten muss: Verantwortung braucht Aufklärung.
Pharmaunternehmen verdienen Zig-Milliarden mit innovativen Arzneimitteln. Das mag im Einzelfall legitim sein – solange Transparenz und Haftung nicht auf der Strecke bleiben.
Wenn ein Medikament schwere Schäden verursachen kann, müssen diese Risiken offengelegt werden. Und wenn Menschen gesundheitlich zu Schaden kommen, dürfen sie nicht vor verschlossenen Türen stehen.
Der Bundesgerichtshof hat nun zumindest dafür gesorgt, dass diese Türen ein Stück weit geöffnet werden können.
Ob daraus tatsächlich Schadensersatzansprüche entstehen, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen. Jeder Fall wird einzeln geprüft werden müssen. Und viele Verfahren werden vermutlich weiterhin schwierig bleiben.
Doch eines hat das Urteil bereits jetzt erreicht: Es hat das Gleichgewicht zwischen Betroffenen und Herstellern ein wenig verschoben.
Nicht mehr nur der Einzelne steht vor der Aufgabe, einen kaum nachweisbaren Zusammenhang zu beweisen. Nun müssen auch diejenigen, die Impfstoffe entwickeln und vermarkten, erklären, welche Erkenntnisse ihnen über mögliche Risiken vorliegen. Das ist keine Revolution. Aber es ist ein Schritt hin zu mehr Transparenz.
Und Transparenz ist die Grundlage für das, was in den letzten Jahren vielerorts verloren gegangen ist: Vertrauen. Denn Vertrauen entsteht nicht durch Beschwichtigungen oder durch das Abwürgen von Debatten.
Vertrauen entsteht, wenn Fragen gestellt werden dürfen – und Antworten gegeben werden müssen. Ganz besonders von denjenigen, welche das P(l)andemiespiel geplant, durchgeführt und dabei zum Schaden von uns allen ordentlich abkassiert haben.