„GELISTET = SANKTIONIERT“: DER FALL JACQUES BAUD – WIE WEIT DARF EUROPAS SANKTIONSMACHT REICHEN?

von Redaktion — über |

Ein Gastbeitrag von M. Maler

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Am 12. Dezember, so schildert es Jacques Baud im Interview, klingelt bei ihm am Morgen das Telefon. Ein Journalist teilt ihm mit, sein Name tauche auf einer EU-Sanktionsliste auf, die wenige Tage später offiziell veröffentlicht werden solle. Baud, Schweizer Staatsbürger, lebt in Belgien. Noch am selben Tag versucht er, über diplomatische Kanäle Klarheit zu bekommen – vergeblich. Am 15. Dezember steht es dann schwarz auf weiß: Er ist gelistet. (EUR-Lex)

Was in der politischen Debatte gern als „Signal“ verkauft wird, ist für den Betroffenen ein Eingriff in die nackte Lebensführung. Denn „Listung“ bedeutet im EU-Sanktionsrecht nicht bloß politischen Tadel, sondern handfeste Maßnahmen: Vermögenswerte werden eingefroren, und EU-Bürger sowie EU-Unternehmen dürfen gelisteten Personen weder Geld noch „wirtschaftliche Ressourcen“ bereitstellen – also auch keine Vermögenswerte oder Vorteile, die sich in Geld, Güter oder Dienstleistungen verwandeln lassen.

Was „Listung“ praktisch heißt:

  • Rechtsgrundlage: EU-Regime gegen „destabilisierende Aktivitäten“ (Verordnung (EU) 2024/2642), ergänzt durch Durchführungsakte. (Zeit-Fragen)
  • Bei Baud: Designation im Regime „RUSDA“ am 15.12.2025, Rechtsakt Durchführungsverordnung (EU) 2025/2568. (Datenportal der Europäischen Union)
  • Kernfolgen: Vermögensstopp/Asset Freeze und Verbot der Bereitstellung von Geldern oder Ressourcen; in solchen Regimen kommen regelmäßig Reise-/Transitbeschränkungen hinzu. (EUR-Lex)
  • Ausnahmen: Behörden können Freigaben für Grundbedürfnisse und Anwaltskosten genehmigen – aber eben nur über ein Genehmigungsregime. (Zeit-Fragen)

    Wenn die Politik in den Kühlschrank greift


    Baud beschreibt seine Lage drastisch: faktisch bewegungs- und zahlungsunfähig, ohne Zugriff auf Bankkonten, abhängig von Hilfe aus der Nachbarschaft. Seine Darstellung liest sich wie ein moderner Haus- und Vermögensarrest – nur dass nicht ein Richter, sondern eine außenpolitische Entscheidung am Anfang steht. Genau hier setzt seine zentrale Kritik an: Er habe keine konkrete Anklage gesehen, keine Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt, keinen „due process“, bevor die Maßnahme wirksam wurde.

Die EU begründet die Listung Bauds mit dem Vorwurf, er fungiere als „Sprachrohr prorussischer Propaganda“ und verbreite „Verschwörungstheorien“; so wird es in der Berichterstattung unter Bezug auf die EU-Begründung wiedergegeben. (Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) Damit ist die Frontlinie klar: Es geht nicht um Korruption, Waffenhandel, Terrorismus oder klassische Kriminalität, sondern alleine um Deutungshoheit im Informationsraum – und darum, wie weit ein politisches Instrument reichen darf, wenn es Personen trifft, die publizistisch tätig sind.

Die juristische Mechanik: eingefroren – mit Ausnahmen, die erst genehmigt werden müssen


Die entscheidende Frage ist nicht nur politisch, sondern ganz praktisch: Was darf ein Freund, Nachbar oder Unterstützer noch tun, ohne sich selbst in eine Sanktionsfalle zu manövrieren? Im EU-Regime ist die Antwort unbequem: Wer einer gelisteten Person Geld oder „wirtschaftliche Ressourcen“ bereitstellt, kann gegen Sanktionsrecht verstoßen – und genau diese weite Formulierung erzeugt Unsicherheit. (Zeit-Fragen)

Die Verordnung (EU) 2024/2642 sieht vor, dass Behörden Freigaben genehmigen können, wenn es um Grundbedürfnisse geht – Lebensmittel, Miete, Medikamente und Behandlung, Steuern, Versicherungen, Nebenkosten. Ebenso sind Genehmigungen für angemessene Anwaltskosten möglich. Das klingt human – ist aber ein bürokratischer Flaschenhals: Erst Genehmigung, dann Alltag.

Baud berichtet, sein Antrag auf humanitäre Erleichterungen liege lange ohne Antwort. Das ist für sich genommen kein Beweis für Rechtswidrigkeit. Aber es zeigt den Mechanismus: Eine politische Maßnahme kann innerhalb weniger Tage in den Kühlschrank greifen – und der Ausweg führt über Formulare, Zuständigkeiten, Wartezeiten. (Zeit-Fragen)

Die Schweizer Initiative: Petition, Druck – und eine verspätete Reaktion aus Bern


In der Schweiz hat eine Initiative den Fall zum Politikum gemacht und eine Petition gestartet. Nach Angaben der Initiatoren bestätigte die Sektion Politische Rechte der Bundeskanzlei am 12.01.2026 den Empfang der Petition und leitete sie an das zuständige Departement weiter. (PatriotPetition.org)

Nach fast einem Monat Schweigen hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) offiziell eine Protestnote bei der EU eingelegt; Bern kritisiere fehlendes ordentliches Verfahren und eine Verletzung der Redefreiheit. Unabhängig davon berichten Medien, die Schweizer EU-Botschafterin habe in Brüssel interveniert und u.a. „das Recht auf ein faires Verfahren“ und die Meinungsäußerungsfreiheit betont. (Zeitpunkt)

Das Entscheidende ist weniger das diplomatische Ritual als das Timing: Wenn die Existenz eines Schweizer Staatsbürgers durch eine ausländische Maßnahme faktisch eingefroren wird, darf ein der Schweizer Staat nicht erst dann sichtbar werden, wenn öffentlicher Druck die Routine sprengt. Eine Protestnote ist ein Anfang. Sie ist aber keine Entsperrung des Alltags. So fordert die Initiative die Schweizer Bundesregierung nun auch auf, seine Bürger wirksamer vor EU-Sanktionen zu schützen, nötigenfalls mit Gegensanktionen gegen EU-Beamte oder Entschädigungen aus EU-Mitteln.

Von Baud zu Röper und Lipp: wenn Publizisten sanktioniert werden


Bauds Fall steht nicht isoliert. Im selben Sanktionsrahmen wurden zuvor auch zwei deutsche Publizisten gelistet: Thomas Röper und Alina Lipp. Laut EU sanctions tracker erfolgte ihre Designation am 20.05.2025; als Rechtsakt wird die Durchführungsverordnung (EU) 2025/965 geführt. (Datenportal der EU) Medien berichteten damals, dies sei ein Novum, weil erstmals auch deutsche Staatsbürger im Kontext „pro-russischer Propaganda“ sanktioniert worden seien. (SRF)

Die EU rechtfertigt ihr Sanktionsregime mit dem Schutz vor „hybriden Aktivitäten und Informationsmanipulation“. (Zeit-Fragen) Es bleibt aber sehr fraglich, ob diese Vorwürfe auf all diese EU-sanktionierten Personen überhaupt zutrifft. Z.B. ist von Jaques Baud bekannt, dass dieser meist nur US-amerikanische oder ukrainische Quellen zitierte. Wie kann jemand, der i.d.R. einen großen Bogen um russische Quellen macht, prorussische Propaganda verbreiten?

Und aus Sicht eines Bürgerjournalisten bleibt die heikle Frage: Was passiert mit der publizistischen Freiheit, wenn ein außenpolitisches Instrument Personen trifft, deren Wirken im Kern aus Veröffentlichungen, Interviews, Analysen besteht? Sanktionen sind kein Strafrecht – und doch wirken sie wie Strafe oder sogar noch schlimmer, weil sie ganze Existenzen auslöschen können, bevor auch nur ein einiges Gericht den Fall prüfen kann.

Ja, es gibt Rechtsmittel. Ein gelisteter Betroffener kann den Rechtsakt vor den EU-Gerichten angreifen; beim Fall Lipp ist ein Verfahren bei EUR-Lex dokumentiert. Nur: Das ist nachgelagert. Der finanzielle, soziale und berufliche Druck entsteht vorher – und genau das ist der Punkt.

Der „Chilling Effect“: Angst als Nebeneffekt


Hier liegt der Kern des Problems: Selbst wenn ein Gericht später korrigiert, ist die Signalwirkung sofort da. Wer in Europa publiziert – Journalist, Blogger, Podcaster, Analyst – versteht plötzlich, dass nicht nur klassische Straftatbestände drohen, sondern auch ein politisches Instrument, das finanzielle Handlungsfähigkeit und faktische Bewegungsfreiheit in kurzer Zeit beschneiden kann. (Zeit-Fragen)

Die EU-Regeln verbieten EU-Bürgern und EU-Unternehmen, gelisteten Personen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen. Das kann dazu führen, dass Plattformen, Zahlungsdienstleister oder Geschäftspartner „auf Nummer sicher“ gehen und Kontakte kappen – auch dort, wo der konkrete Einzelfall juristisch nicht bis ins Letzte geklärt ist. Das ist kein Science-Fiction-Szenario, sondern ein nüchterner Effekt von Compliance-Logik: Risikoabteilungen bestimmen, was noch sagbar, buchbar, bezahlbar ist.

Und die Schweiz? Ein Blick von außen auf „Brüssel“


Für die Schweiz bekommt das Ganze eine zusätzliche Dimension. Swissinfo berichtete, die Schweiz werde die EU-Sanktionen gegen Baud nicht übernehmen. (SWI swissinfo.ch) Das bedeutet zwar nicht, dass die Schweiz Bauds Inhalte teilt oder seine Thesen stützt. Es heißt: Bern folgt hier nicht automatisch einem repressiven EU-Instrument.

Was macht das mit dem Eindruck vieler Schweizer? Es entsteht das Bild einer EU, die nach innen gern von Rechtsstaatlichkeit spricht – und nach außen ein Instrument nutzt, das Betroffene in eine Beweispflicht drängt, während die unmittelbaren Folgen schon laufen. Wer Europa als Friedens- und Freiheitsprojekt verteidigen will, sollte gerade deshalb auf klare rechtsstaatliche Standards pochen: Transparenz der Vorwürfe, frühzeitiges Gehör, schnelle Überprüfbarkeit – nicht als Gnade, sondern als Mindestmaß.

Der europäische Loyalitätskonflikt


Man kann Europa lieben und trotzdem Angst vor Machtkonzentration haben. Man kann den Schutz vor Propaganda ernst nehmen und trotzdem verlangen, dass Grundrechte nicht im Schnellverfahren unter die Räder kommen. Und man kann Informationskriege bekämpfen wollen, ohne ein System gutzuheißen, das Publizisten mit Instrumenten behandelt, die in ihrer Schärfe eigentlich für schwere außenpolitische Konfrontationen gedacht sind. (Zeit-Fragen)

Der Fall Baud ist deshalb mehr als ein Einzelschicksal. Er ist ein Prüfstein: Wie viele „Ausnahmeinstrumente“ verträgt eine Union, die sich als Rechtsgemeinschaft versteht? Und wie verhindert man, dass ein Instrument, das gegen „destabilisierende Aktivitäten“ gerichtet ist, am Ende selbst demokratisches Vertrauen destabilisiert?

Baud sagt im Interview sinngemäß: Nicht ein Argument werde widerlegt, sondern der Mensch dahinter kaltgestellt. Eine zutiefst menschliche Einordnung von einem Mann, der nicht mehr selbstbestimmt entscheiden kann, ob er heimkehrt oder sein Zuhause jemals wiedersehen darf. (Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)) Wenn Europa in dieser Lage nur mit Verweis auf „Regeln“ antwortet, aber nicht sichtbar macht, wie fair, transparent und schnell Korrekturmechanismen greifen, dann gewinnt am Ende nicht die Wahrheit – sondern die Angst. Und Angst ist ein schlechter Baustoff für Europa.

Wie sagte Frau Annalena Baerbock, als diese noch die Außenministerin Deutschlands mimte, einmal sinngemäß: „Lasst uns Europa gemeinsam verenden!“. Wer hätte gedacht, dass das so schnell geht?

Anm.d.Red.: Hier geht es zur Petition.