Ausführliches Dossier von der 18. und 19. Hauptausschusssitzung aus dem hessischen Landtag vom 26./27.02.2026

Im Plenarsaal des hessischen Landtags passierte Ende Februar etwas, das hierzulande längst überfällig war: Nicht die übliche Selbstvergewisserung der Verantwortlichen, sondern eine zweitägige Anhörung, in der die Corona-Jahre endlich öffentlich auf ihren Kern abgeklopft wurden – Wirksamkeit, Nebenfolgen, Rechtmäßigkeit, Legitimität. Eingeladen waren Experten aus verschiedenen Fachrichtungen, darunter einige „Zeugen-Coronas“ wie z.B. Prof. Drosten. Aber auch prominente Maßnahmenkritiker wie Prof. Guérot oder Dr. Schröder.
(Rednerliste 18. / 19. Hauptausschusssitzung im hessischen Landtag)
In den Redebeiträgen und Befragungen wurde deutlich: Der eigentliche Skandal liegt nicht in einzelnen Irrtümern, sondern in einem System aus Angststeuerung, Kennzahlen-Fetisch, Verantwortungsdiffusion und rechtlichem Improvisieren, das sich über Grundrechte, Lebensrealitäten und wirtschaftliche Existenz hinwegsetzte.
Schon im ersten Panel zur Wirksamkeit der Maßnahmen zeigte sich die Sollbruchstelle der offiziellen Erzählung. Prof. Drosten und Prof. Ciesek argumentierten, man habe 2020 unter großer Unsicherheit handeln müssen, Maßnahmenpakete hätten gewirkt, Einzelwirkungen seien schwer zu isolieren.
Genau das ist aber politisch brandgefährlich: Denn verordnet wurden nicht „Pakete“, sondern konkrete Eingriffe in Alltag und Grundrechte. Wenn man Einzelwirkungen nicht sauber trennen kann, müsste eine Regierung umso strenger evaluieren, stoppen, nachjustieren. Stattdessen entstand eine Kultur der Alternativlosigkeit. Dr. Pürner nannte es beim Namen: Politik als Risikomanagement ohne ausreichenden Sachverstand, mit Fixierung auf Inzidenzen statt Krankheitslast und mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung, die im Alltag komplett ausfiel. Dr. Scheuch und Prof. Gottschalk legten nach: Covid sei vor allem ein Indoor-Problem, doch Politik schloss Parks, verbot Außensport – verrückt! Und Gottschalk zerlegte die Inzidenzlogik als Quatsch, weil der Testnenner fehlte, und kritisierte FFP2-Pflichten als offenkundigen Arbeitsschutz-Widerspruch.
Im zweiten Panel zu psychologischen und sozialen Nebenfolgen wurde klar, was in Talkshows gern ausgeblendet wurde: Die Schäden waren kein Randthema, sondern Massenphänomen – nur ungleich verteilt. Malte Schwinger zeigte empirisch, wie schnell Autonomieerleben einbrach und psychische Belastungen stiegen; Dr. Winter brachte harte Diagnosedaten, Wartezeiten für Therapien, Essstörungen und den Preis, den Kinder bezahlt haben. Prof. Schubert ging am weitesten: Dauerangst schwächt, Resilienz zerbricht – und wer die Gesellschaft über Panik regiert, produziert Krankheit, nicht Gesundheit. Ted Krämer berichtete, wie Schüler Lern- und Lebenschancen verloren, während C19-Tests zu Stigmatisierung wurden. Lebenshilfe-Vertreter schilderten Isolation und kommunikative Barrieren für Menschen mit Behinderung – ein „Schutz“, der oft wie Entmündigung wirkte.
Das Panel 3 zur Wirtschaft machte die politische Ausrede sichtbar, die bis heute als Nebelwand dient: „Pandemie, Krieg, Weltlage“ – als wäre der massive Eingriffsstaat nur ein Zuschauer gewesen. Prof. Bagus widersprach frontal: Zwangsschließungen, Rettungsprogramme und Geldflut zerstören Marktprozesse, verschieben Kosten in die Zukunft und treiben Umverteilung. Er nannte die Summen, die Wucht – und das Prinzip: Zentralsteuerung scheitert am Wissensproblem, Krisen werden zum Machtzuwachs. Prof. Götz lieferte den empirischen Hebel: Ausgangssperren ohne statistisch signifikanten Wirkungsnachweis. Genau hier bricht der moralische Überbau zusammen: harte Eingriffe ohne nachweisbaren Effekt.
Panel 4 traf dann den juristischen Nerv. Prof. Ogorek benannte die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) als demokratisches Problem: Wer entscheidet dort, wer verantwortet was, wo sind Mehrheiten dokumentiert? Prof. Schwab ging noch tiefer: Der Bürger sei zur Gefahrenquelle erklärt worden, Gerichte hätten RKI-Verlautbarungen praktisch sakralisiert, und aus einer Weisungsbehörde sei ein quasi unkontrollierter Maßstab geworden. Dr. Hamed zeigte die Praxis: Rechtsschutz wird zur Klassenfrage; 2G sei der „Tiefpunkt entgrenzter staatlicher Macht“ gewesen. Kießling beschrieb das IfSG-Flickwerk – Pandemiegesetzgebung als Dauerimprovisation.
Und schließlich Panel 5: Legitimität der Maßnahmen. Hier zeigte sich die Nervenlage des Landes im Plenum selbst. Prof. Blom lieferte Akzeptanzdaten und Bubbles, Sylla und Dr. Mencke die Realität von Heimen, Sterben, Teilhabe, Prof. Knipper soziale Ungleichheit, Prof. Huster die fehlende Rechtsgrundlage und den Blindflug ohne Begleitforschung. Aber es war Prof. Guérot, die den Raum ins Schwanken brachte: ruhige Stimme, scharfe Diagnose gesellschaftlicher Verwerfungen – und Tumulte, als müsse man die Debatte selbst verhindern. Ein Gummibärchenwurf, Ordnungsrufe, Drohungen mit Rausschmiss: Das politische System reagierte auf Kritik, als wäre Kritik die Gefahr.
Wer diese fünf Panels ernst nimmt, kommt an einer Schlussfolgerung nicht vorbei: Die Corona-Jahre waren nicht nur eine medizinische Krise, sondern eine Staats- und Kulturkrise – mit Maßnahmen, die zu lang, zu hart, zu pauschal, zu schlecht begründet und zu schlecht kommuniziert waren. Unser ausführliches Dossier dokumentiert die Aussagen der Experten im Detail – mit Zitaten und Transkripten. Wer verstehen will, warum Vertrauen zerbrach, warum Existenzen litten und warum Aufarbeitung jetzt zur Pflicht wird, findet dort das Material, das in Deutschland zu lange unterdrückt, verharmlost oder umgedeutet wurde.
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Panel 1 „Wirksamkeit der Maßnahmen: Epidemiologie, Virologie“
Schon die Eröffnung machte klar, worum es im Kern geht: Nicht um spätes Rechthaben, sondern darum, ob die politische Krisenreaktion in Deutschland tatsächlich verhältnismäßig, wirksam und lernfähig war. In dieser ersten Expertenrunde prallten zwei Deutungswelten aufeinander: Die virologisch-epidemiologische Rechtfertigung breit angelegter Eingriffe (Ciesek, Drosten) versus die Kritik an Kennzahlen-Fixierung, Angstkommunikation und Maßnahmen-„Symbolik“ (Pürner, Gottschalk, teils Scheuch).
1.1 Prof. Dr. Sandra Ciesek: Evidenzsynthese als Legitimation – und das Grundproblem der „Pakete“
Ciesek rahmte die Pandemie als reale Großkrise mit hohen Opferzahlen und stellte zu Beginn die Größenordnung heraus („rund 7 Millionen“ weltweit, „etwa 175.000 in Deutschland“) und betonte, das seien standardisierte Meldedefinitionen, „nicht … eine freie Zuschreibung“.
Der zentrale Punkt ihres Vortrags: 2020 habe man unter Unsicherheit handeln müssen; heute bewerte man mit anderer Datenlage. Sie insistierte ausdrücklich auf der Trennung von „Ex-ante-Entscheidungen“ und „Ex-post-Bewertungen“.
Inhaltlich verteidigte sie den Grundansatz breiter Maßnahmen: Bei fehlender Grundimmunität und prä-/asymptomatischer Übertragung seien Infektionsketten nicht „allein über sichtbar Erkrankte“ kontrollierbar gewesen. Selektiver Schutz „nur für Risikogruppen“ sei epidemiologisch „kaum umsetzbar“ gewesen – weil Risikogruppen nicht isoliert leben.
Als Evidenzanker nutzte Ciesek eine systematische Aufarbeitung: „Grundlage … ist der Bericht der Royal Society aus dem Jahr 2023“, mit mehreren systematischen Reviews und tausenden gesichteten Studien. Aus dieser Perspektive ordnete sie Masken, Kontaktreduktion/Lockdowns, Schulschließungen, Testen/Tracing/Isolation, Reisebeschränkungen, Lüften/Luftreinigung und Kommunikation ein. Besonders deutlich: Masken hätten in der Mehrzahl epidemiologischer Studien einen protektiven Effekt; randomisiert-kontrollierte Studien (RCTs) nur begrenzt verfügbar, „widersprechen der Wirkung jedoch nicht eindeutig“. Kontaktreduktion sei „konsistent belegt“, besonders „strenge Maßnahmenpakete … in frühen Phasen“.
Kommentar: Genau hier liegt die Sollbruchstelle, die später im Panel immer wieder aufbrach: Ciesek argumentiert über „Gesamtevidenz“ und über Pakete – betont aber zugleich, dass der isolierte Effekt einzelner Maßnahmen schwer messbar sei, weil sie fast immer kombiniert eingeführt wurden. Das mag verständlich klingen – politisch ist es aber heikel: Wenn sich Einzelwirkungen nicht sauber trennen lassen, bleibt die Rechtfertigung konkreter Eingriffe (etwa Schulschließungen, Ausgangssperren, Masken im Freien) anfällig für den Vorwurf, man habe mit groben Werkzeugen gearbeitet, ohne laufend zu stoppen, zu testen und zu korrigieren. In der Fragerunde verwies Ciesek zudem auf Strukturprogramme wie das „Netzwerk Universitätsmedizin“ (BMBF-finanziert) mit „Surveillance und Abwassermonitoring“, genomischer Surveillance und vorbereiteter Testentwicklung. Also noch mehr „Instrumente der Überwachung“ – weicht aber der Kernfrage aus: Warum fehlten während der Krise einfache, transparente Kriterien für Start/Stopp einzelner Maßnahmen?
1.2 Prof. Dr. Christian Drosten: Rückversetzen in 2020 – aber mit markanten Setzungen und einer Fehlbotschaft-Diagnose
Drosten wählte einen anderen Einstieg: Nicht „was wir heute wissen“, sondern „was man damals überhaupt sagen konnte“ sei wichtig. Er versucht mit Dynamik und Überlastungslogik zu argumentieren: Schon am 10. Februar 2020 habe es eine „qualifizierte Schätzung“ der Infektionssterblichkeit gegeben, die „im Wesentlichen“ bis zum Ende stabil geblieben sei („im Bereich von 1%“). Er stellte den Vergleich zur saisonalen Influenza als grundfalsch hin: Wer diesen Vergleich ziehe, habe halt einfach Unrecht.
Brisant war auch sein ganz eigener Rückblick auf die Heinsberg-Studie und die damalige Pressekonferenz: Er sprach von einer „Fehlbotschaft in die Öffentlichkeit und in die Politik“, weil die Debatte „0,37 oder 0,8%“ am Kern vorbeigehe – man müsse die Todesfälle verhindern, unabhängig von der exakten Zahl.
Er untermauerte die These „Timing rettet Leben“ mit einem Vergleich Deutschland–England: „Der einzige Unterschied … die Zeit“, und daraus leitete er sinngemäß ab, Deutschland habe in der ersten Welle zehntausende Leben gerettet. Gleichzeitig kritisierte er später den deutschen „Teil-Lockdown“ im Winter 2020 als zu schwach/inkonsequent: Der RT-Wert blieb „immer über 1“, tägliche Todesfälle „zwischen 800 und 1.000“.
Beim Schulkomplex zeichnete Drosten die damalige Entscheidungslage als evidenzarm: Ausbruchszuordnungen seien lückenhaft, vieles „erschien aus heiterem Himmel“, spontane Schulstudien hätten „erhebliche Schwächen“. Er räumte aber zugleich ein: Im Nachhinein gebe es Daten, Schulen trügen einen messbaren Anteil an Infektionen bei; „zu sagen, die Schulen tragen da gar nichts bei, ist wissenschaftlich nicht belegbar“.
Kommentar: Drosten liefert ein typisches „Damals-wussten-wir-(nicht)“-Argument. Doch in dem Moment, in dem er selbst harte Urteile fällt („Fehlbotschaft“, „hat Unrecht“), wirkt der Anspruch auf Demut gegenüber Unsicherheit nicht überzeugend. Zudem bleibt aus kritischer Bürgerperspektive die Frage: Wenn Daten (er bezeichnet diese gerne als „eiskaltes Händchen der Wissenschaft“) der Politik nicht weiterhelfen, wie rechtfertigt man dann monatelange Grundrechtseingriffe, ohne parallel robuste Evaluationsdesigns aufzusetzen?
1.3 Dr. Friedrich Pürner: Angriff auf Kennzahlen, Verhältnismäßigkeit und Angstpolitik
Pürner formulierte die Gegenposition am klarsten: Epidemiologie frage nicht, ob Maßnahmen „gut gemeint“ waren, sondern „ob sie das gewünschte Ziel erreicht haben und zu welchem Preis“. Er kritisierte die Fixierung auf gemeldete Infektionszahlen statt auf Krankenhaus, Intensivbelegung (inklusive Personal!) und Sterblichkeit. Besonders zugespitzt: Mehr Tests führten zwangsläufig zu mehr positiven Ergebnissen – ohne dass sich die Krankheitslast zwingend ändere.
Zur Schule sagte er: Schaden sicher, Nutzen unklar – dann sei die Maßnahme schwer zu rechtfertigen. Den eigentlichen Kern seiner Kritik legte er in die juristisch-administrative Logik: Gesundheitsämter seien auf „geeignet, erforderlich, angemessen“ trainiert – und genau diese Prüfung sei komplett ausgefallen.
Am deutlichsten wurde Pürner beim politischen Stil: Maßnahmen seien „zum Großteil … politisches Risikomanagement ohne ausreichenden Sachverstand“ und Angstkommunikation (Verweis auf das damalige „Panikpapier“) sei „unprofessionell und unmenschlich“ gewesen. Und er warnte: Kritische Stimmen dürften nicht stigmatisiert, diffamiert und ausgeschaltet werden; die Formel „man habe es nicht besser wissen können“ sei „schlicht falsch“.
1.4 Dr. Gerhard Scheuch: Indoor-Realität vs. Outdoor-Verbote – und Spott über Kontrollpolitik
Scheuch lieferte der Kritik an Symbolmaßnahmen das anschaulichste Material. Er korrigierte eine eigene frühe Zuspitzung („draußen passiert nichts“ – korrekt sei: „es passiert halt weniger“) und verwies auf eine große China-Analyse: „the COVID-19 pandemic is an indoor phenomenon“.
Sein zentraler Vorwurf: Politik habe Outdoor-Räume behandelt, als lauere dort die Gefahr – und damit Menschen in Innenräume gedrängt. Er bezeichnete das Schließen von Parkanlagen, Schulsportanlagen oder Rodelbahnen im Freien als verrückt. Besonders bissig wurde er beim Motiv „Kontrollierbarkeit“ („Maßnahmen … wirken kaum, lassen sich aber gut kontrollieren“) und verglich das mit dem Betrunkenen, der unter der Laterne nach dem verlorenen Schlüssel sucht, weil da zufällig Licht ist.
Auch zur Maske differenzierte er: Gute, dicht sitzende FFP2 könne schützen – aber Maskenpflicht habe laut ihm „nichts Messbares bewirkt“; er zitierte sinngemäß: „Masken können wirken, die Maskenpflicht aber nicht.“
1.5 Prof. Dr. René Gottschalk: Gesundheitsdienst-Perspektive – harte Kritik an Inzidenz, Todeszählung und STIKO-Druck
Gottschalk griff die Datengrundlage frontal an: Die Covid-Inzidenz sei „immer falsch bestimmt“ worden, weil der Nenner (Zahl der Tests) fehlte; „das war Quatsch“. Er kritisierte zudem das Vermischen von Mortalität und Letalität und die damalige Zählweise, wonach jeder der „mit Covid“ auch oft in der Statistik als „an Covid“ gestorben gezählt wurde. Surveillance-Systeme wie „Grippe-Web“ seien vorhanden gewesen, wurden aber „nicht genutzt“.
Schulen bezeichnete er als Schließungs-Tabu: Kinder seien keine „Treiber“, Zwangstests hätten Zahlen verzerrt, Schulschließungen seien „absolut kontraproduktiv“. Bei FFP2-Pflicht wurde er unmissverständlich: „Das ist so ein Unsinn“, inkl. Hinweis auf Fit-Test und Arbeitsschutz-Pausenlogik.
Zur Impfung unterschied er zwischen Effektivität und Effizienz und sagte klar: Für Kinder könne man den Nutzen verneinen; zudem habe der Impfstoff keinen steril immunisierenden Schutz („keine Schutzwirkung … dass man sich nicht erneut infizieren kann“). Und er lobte Schweden – trotz anfänglicher Fehler beim Altenheims-Schutz – als am Ende „deutlich besser“ durchgekommen, auch wegen besserer Risikokommunikation.
Fazit des Panels aus kritischer Bürgerjournalisten-Sicht
Ciesek und Drosten sind Vertreter des offiziellen Corona-Narrativs: Frühzeitiges Bremsen sei alternativlos gewesen; Evidenz wachse erst im Verlauf; Pakete wirken, Einzelteile sind schwer trennbar. Pürner, Gottschalk und Scheuch drehen genau diese Argumente gegen die Politik: Wenn Einzelwirkungen kaum trennbar sind, müsste Evaluations- und Stoppkultur umso strenger sein; wenn Daten unsicher sind, darf Angstkommunikation nicht zum Steuerungsinstrument werden; wenn Covid ein Indoor-Problem ist, sind Outdoor-Verbote und Ausgangssperren der Inbegriff einer entgleisten Symbolpolitik.
Unterm Strich blieb nach dieser Runde ein Eindruck hängen: Nicht „ob“ Maßnahmen irgendwie wirken konnten, sondern wie Deutschland sie begründet, gemessen, nachjustiert – und der Bevölkerung erklärt hat – ist der wunde Punkt. Und genau dort liefern die Kritiker in diesem Panel die passende Munition: Kennzahlen-Fetisch statt Krankheitslast, Kontrolle statt Verhältnismäßigkeit, Einheitszwang statt gezielter Schutz, und eine Debatte, in der abweichende Stimmen zu oft als Störung behandelt wurden – statt als notwendiges Korrektiv.
Panel 2 „Nebenfolgen der Maßnahmen I: Psychologie, Soziologie“
Dieses Panel hat die politische Kernschwäche der Corona-Jahre frontal offengelegt: Die Debatte wurde lange eindimensional geführt (Infektionszahlen/Überlastung), während psychische, soziale und bildungsbezogene Schäden bestenfalls „mitbedacht“, aber selten gleichrangig abgewogen wurden. Im Mittelpunkt standen Kinder und Jugendliche, Alte in Heimen und Menschen mit Behinderung – also Gruppen, die die Lasten häufig nicht selbst steuern konnten.
2.1 Prof. Dr. Malte Schwinger (Pädagogische Psychologie, Marburg)
Schwinger räumte nüchtern ein: Es gab in den Lockdown-Phasen einen klaren Rückgang von Wohlbefinden und Lebenszufriedenheit, sowie einen Anstieg von Stress und Belastung – aber keine flächendeckende „Welle schwerer psychischer Erkrankungen“ im Sinne klinischer Diagnosen. Seine wichtigste Einordnung ist die Mechanik dahinter: Lockdowns trafen zentrale psychologische Grundbedürfnisse – Autonomie, Kompetenz, soziale Eingebundenheit – und die „Dosis“ (Dauer/Intensität) macht die Erkrankung wahrscheinlicher.
Besonders eindrücklich war sein empirischer Befund aus Frühjahr 2020: Schon nach vier Wochen Lockdown sei das Autonomieerleben stark eingebrochen, mit messbaren Zusammenhängen zu depressiven und Angstsymptomen; Menschen mit Vorerkrankungen traf es deutlich härter. Gleichzeitig sagt er: Die Spannbreite ist groß – manche kamen gut durch, andere nicht.
Kommentar: Schwinger endet nicht mit „nie wieder Maßnahmen“, aber mit einem faktischen Eingeständnis: Man dürfe Maßnahmen nicht blind fahren, sondern die müsse psychische Lage parallel monitoren und Entscheidungen (z.B. Schulschließungen „eine Woche kürzer oder länger“) auch an dieser Lage mit ausrichten. Das ist – bürgerlich-freiheitlich gelesen – eine höfliche Umschreibung dessen, was politisch fehlte: messbare Stopp & Go-Kriterien jenseits der Inzidenz.
2.2 Dr. Heike Winter (Psychotherapeutenkammer Hessen)
Winter machte aus dem „Nebenfolgen“-Rahmen eine Anklage gegen die reale Versorgungslage: Kinder waren schon vor Corona belastet (Prävalenz 15-20%), danach stiegen Ängste/Depressionen/psychosomatische Beschwerden, besonders bei sozial benachteiligten Familien. Sie betonte zudem: Längere Schulschließungen = stärkere psychische Belastung, messbar über Länderunterschiede.
Ihr stärkstes Argument kam über harte Daten: Der DAK-Kinder- und Jugendreport auf Basis von Abrechnungsdaten zeige Diagnosen, nicht nur Fragebögen – „besorgniserregend“, mit deutlichen Anstiegen, besonders bei Mädchen (Angst, Depression, Essstörungen). Sie schilderte Essstörungen drastisch: Mädchen mit so schwerer Auszehrung, dass Kliniken „sofort zwangsernähren“ mussten. Und sie zerlegt die politische Beruhigungsformel „auf dem Papier überversorgt“: In Wahrheit lange Wartezeiten, teils gar kein Angebot; „die Kinder und Jugendlichen haben einen hohen Preis bezahlt“.
Noch härter wird es bei den Alten- und Pflegeheimen: Isolation, Einsamkeit, depressive Symptome – und die qualitative Studie mit dem Satz, der hängen bleibt: „Ganz ehrlich, im Krieg war es nicht so schlimm… jetzt bin ich eingesperrt.“
Kommentar: Wenn die Politik in ihrem totalitären Pandemiemanagement allerschwerste Nebenfolgen zulässt, muss sie anschließend wenigstens die Versorgung der Betroffenen sicherstellen – sonst wird aus Krisenmanagement ein ethisches Totalversagen.
2.3 Prof. Dr. Dr. Christian Schubert (Psychoneuroimmunologie, Innsbruck)
Schubert war der radikalste Kritiker im Panel – weniger „Nebenfolgen“ als Systemversagen. Sein Kern: Der Mensch ist biopsychosozial; wer nur „biologisch“ regiert, erzeugt paradoxe Schäden. Er warnte vor chronischem Stress/Angst als immunologischer Problemverstärker: Akuter Stress könne kurzfristig Immunaktivität steigern, aber dauerhafte Angst und Panik führe zur Suppression des zellulären Immunsystems.
Er erklärte ausführlich, dass die Angstkommunikation absolut real gewesen sei („nichts Positives“, „Schrecken verbreitet“, „Killer-Virus“), und kritisiert das „Impfen als einziger Reaktor“. Seine Schweden-Zuspitzung ist maximal: „Schweden hat die Würde der Menschen bewahrt. Punkt.“ Dazu brachte er Hinweise auf Studien (z.B. erhöhte Cortisolwerte; Stress assoziiert mit Infektanfälligkeit).
Am stärksten eskalierte er an einem Beispiel staatlicher Härte: Er sagte sinngemäß, Polizisten, die Jugendliche im Park verfolgt hätten, müssten angezeigt werden, weil „sie haben Jugendliche gefährdet“. In Angst kippt eine Gesellschaft in Entmenschlichung.
Kommentar: Schubert drehte die offizielle Erfolgserzählung um: Nicht „wir haben Leben gerettet“, sondern: Die Maßnahmen hätten die Resilienz gesenkt, Vertrauen zerstört und möglicherweise langfristig Krankheitslast verlagert. Seine Botschaft ist politisch toxisch für die Corona-Architekten: Wenn die Psyche das Immunsystem mitsteuert, kann falsches Maßnahmenregime sogar die Gesundheitslage verschlechtern. Den genauen Redebeitrag von Prof. Schubert können Sie hier abrufen.
2.4 Ted Krämer (Landesschülervertretung)
Krämer sprach als Betroffener und formulierte den stärksten Satz der Schülerperspektive: Schule sei „so viel mehr als nur ein Infektionsort“, sondern Stabilitätsanker, Schutzraum und sozialer Ort. Er schilderte Distanzunterricht als Verstärker sozialer Ungleichheit: Lernort am Küchentisch und auf dem Bett, Geräte-/Platzmangel, Notengebung kaum fair messbar; Bildungserfolg hing „mehr als je zuvor“ vom Elternhaus ab.
Besonders eindringlich ist seine Beschreibung der Tests: Der positive Test sei nicht nur medizinischer Befund, sondern „soziale Entblößung und Stigmatisierung“, inklusive Angst vor Schuldzuweisung („Bist du jetzt schuld…?“). Und er benennt die Willkür-Wahrnehmung: Ein lokaler Ausbruch könne Landkreismaßnahmen auslösen; Beispiel Gießen (Inzidenz 278,5) bzw. ein Ort „über 1.000“, woraus Ausgangssperren folgten – für Jugendliche wirkte das undifferenziert. Sein Ausblick ist pragmatisch: Distanzunterricht kann funktionieren, aber nur mit „Standards, Plattformen, Geräten“.
2.5 Alexander Hagen (Lebenshilfe Hessen) und Jan Schneider (Selbstvertretung)
Hagen und Schneider widersprachen einer pauschalen Maßnahmenschelte – aber beschrieben eine Perspektive, die im Management „nicht ausreichend berücksichtigt“ wurde: Menschen mit Behinderung seien heterogen, wurden aber oft als einheitliche „Risikogruppe“ behandelt.
Exemplarisch schilderten die beiden Referenten „besondere Wohnformen“: Werkstätten und Tagesförderstätten waren geschlossen, die Bewohner wurden monatelang rund um die Uhr in Wohngruppen eingesperrt, konnten ihre Angehörige kaum sehen, sondern nur ihre Betreuer, welche sich hinter Schutzmasken und Kitteln versteckten, was zu „Verfremdungseffekten“ führte. Schneider brachte das Gefühl auf den Punkt: Menschen fragten „warum ich?“, weil sie die Situation nicht verstehen konnten.
Ihre Forderungen sind konkret: barrierefreie Kommunikation (leichte/einfache Sprache, Gebärdensprache), frühzeitige Beteiligung, klare Zuständigkeit, Verhältnismäßigkeitsprüfung „aus inklusiver Perspektive“ und inklusives Gesundheitssystem.
2.6 Dr. Kristina Schröder (Consulting; ehem. Bundestag)
Schröder war – neben Schubert – die schärfste Anklägerin. Sie argumentiert vergleichend europäisch und detailreich: Deutschland habe nach dem ersten Lockdown bei den Öffnungen die Prioritäten falsch gesetzt (Baumärkte/Friseure vor Grundschulen) und in der zweiten Welle die Schulen besonders lange (laut Ifo 183 Tage!) geschlossen gehalten. Sie schilderte die Absurdität eines „um drei Tage vorgezogenen“ Ferienstarts, der sich monatelang zog.
Ihr Ton ist persönlich, nicht akademisch: Homeschooling plus Homeoffice brachte Familien „an den Rand“; kleine Kinder beschäftigen sich nur kurz mit sich selbst – das Tablet als Notlösung „mit schlechtem Gewissen“. Sie beschreibt Schule als entleerten Ort: Masken, Dauerlüften, Quarantäne, gestrichenes soziales Leben. Die eigentliche Sprengkraft liegt in ihrem normativen Urteil: Es sei absehbar gewesen, dass Kinder psychisch vulnerabel sind; man könne sich nicht hinter „konnte man nicht wissen“ verstecken. Und sie kritisiert Angstkommunikation explizit: Es habe Tendenzen gegeben, „die Gefahr für Kinder ein bisschen größer zu machen“, um die Akzeptanz zu sichern – inklusive dem Verweis auf apokalyptische Szenarien („Kinder stecken Eltern an… ersticken“).
Kommentar: Schröder berührt den Kern der desaströsen Covid19-Zerstörungspolitik: In der Pandemie wurde „Verantwortung“ verschoben – weg von Abwägung, hin zum Versuch, „das letzte Restrisiko zu tilgen“, selbst dort, wo Humanität (Sterben/Begleitung/Alte/Behinderte/Kinder) auf dem Spiel steht.
Panel 3 „Nebenfolgen der Maßnahmen II: Wirtschaftswissenschaft“
Dieses Panel war wirtschaftlich der „Blick in den Maschinenraum“: Nicht nur wie teuer Lockdowns, Schließungen und Regulierungen waren, sondern wie sie wirkten – über Lieferketten, Investitionsklima, Rechtsunsicherheit, Bürokratie und (verzögert) Inflation. Gleichzeitig zeigte sich eine typische Sollbruchstelle der offiziellen Deutung: Je stärker die Eingriffe waren, desto häufiger wird im Rückblick argumentiert, man könne die Schäden nicht sauber zurechnen (Pandemie, Weltwirtschaft, Krieg, freiwilliges Verhalten). Genau diese Ausweichlogik wurde im Panel bestens bedient – aber auch vor allem von Bagus, teilweise von Götz frontal attackiert.
3.1 Dr. Vladimir von Schnurbein (Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, VhU)
Von Schnurbein begann mit einem Frame, der wie eine politische Entlastung wirkt: Die Politik habe „schnell … handeln“ können, weil bis 2018 eine starke Entwicklung und „gesunde öffentliche Haushalte“ vorhanden gewesen seien. Gleichzeitig benannte er Lockdowns ausdrücklich als Ursache „substanzieller Wertschöpfungsverluste“, ergänzte aber sofort, staatliche Stützung habe den Absturz „abgefedert“.
Er zeichnete die wirtschaftliche Lage differenziert: Deutschland sei schon 2019 in Teilen (Industrie) strukturell angeschlagen gewesen. Und nach 2020/21 komme 2022 mit dem Wegfall russischer Energielieferungen ein weiterer Schock – was später gern als Begründung dient, warum Deutschland nicht hochkommt. Ein wichtiger Punkt in seiner Darstellung: Die zweite Lockdown-Phase und internationale Strategien hätten Lieferketten massiv gestört; Europa, USA und Asien hätten unterschiedlich reagiert.
Was die Maßnahmen im Inneren angeht, wurde er konkreter: viele Unternehmen hätten spätestens im zweiten Lockdown „keine Perspektive“ mehr gehabt; „die Pandemietreiber“ seien doch im privaten Bereich gewesen – umso schwerer seien Betriebsschließungen nachvollziehbar gewesen. Die Verlängerung pauschaler Schließungen habe die Akzeptanz zusehends gefährdet und zu Wettbewerbsverzerrungen geführt, gerade für KMU sei das existenzbedrohend. Auch 2G im Einzelhandel nannte er rückblickend „merkwürdig“ mit „unklarem Nutzen“: Grundversorger waren offen, Fachgeschäfte mussten streng kontrollieren – wirtschaftlich war das sehr belastend.
Von Schnurbein versuchte sich mit einer Insolvenzen-Analyse: 2021 historischer Tiefstand (~1.000 in Hessen), 2024 wieder >1.600 – höchster Stand seit 2013; ein Teil sei ein Nachholeffekt nach Auslaufen von Erleichterungen und Konjunkturpaketen. Die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht habe einerseits „Zombie“-Unternehmen gehalten, andererseits aber auch wettbewerbsfähige Betriebe vor einem Liquiditätskollaps bewahrt.
Fazit: Schnurbein ist der Meinung, dass rein ökonomisch „überhaupt keine Maßnahmen“ wohl „auch nicht optimal“ gewesen wären (wegen den dann zu erwartenden Krankheitsausfällen). Er will Form und Dauer einzelner Schutzmaßnahmen nicht bewerten. Genau hier liegt die Lücke: Wer die Eingriffe nicht beurteilen will, kann am Ende fast alles mit irgendeinem Notstand rechtfertigen. Seine stärkste, indirekte Kritik ist daher nicht medizinisch, sondern verfahrensbezogen: fehlender Plan, späte Auszahlungen, Verwirrung und Rückforderungschaos bei Corona-Hilfen („fünf Jahre später immer noch unklar“, dann aber „Fristsetzungen von zwei Wochen“). Und er schließt mit dem Satz, der politisch sitzt: Unternehmen hätten Substanz verloren, „die heute fehlt“ – Deutschland und Hessen seien „deutlich zu schwach“ für die „nächste Krise“!
3.2 Dr. Ingo E. Isphording (Max-Planck-Institut für Verhaltensökonomik)
Isphording wählte eine technokratische, aber entlarvende Perspektive: es ging weniger um „was war richtig“, sondern mehr um „warum können wir es bis heute nicht sauber bewerten“. Er nannte Krisenpolitik Handeln unter Unsicherheit – und macht fehlende Daten zur Wurzel mangelnder Krisenresilienz.
Sein erstes Beispiel: Kurzarbeitergeld als „Erfolgsstory“ (6 Mio. in April 2020), aber die Steuerung habe auf „wackeliger Datenbasis“ beruht: frühe Befragungen hätten das Ausmaß überschätzt; spätere Abrechnungsdaten kamen zu spät. Dann die „Digitalisierungskatastrophe“: bis heute müssten teils Papierlisten per OCR digitalisiert werden; nur 40 bis 50 Prozent würden erfasst, gerade bei Großunternehmen bestünde eine Untererfassung.
Zweites Beispiel: Der Bildungsbereich – das Projekt „Aufholen nach Corona“ wurde mit 2 Mrd. Fördermittel bezuschusst. Aber bis heute gibt es keine belastbaren Daten zum tatsächlichen Umfang von Schulschließungen vor Ort, kaum schulscharfe Kompetenzmessungen, VERA-Daten begrenzt verfügbar, kaum Verknüpfung von Bildungs- und Sozialdaten.
Fazit: Seine Analyse erscheint korrekt – aber sie kann politisch den im Landtag vertretenden damaligen und heutigen Regierungsparteien auch als bequemer Rückzugsraum dienen: Wenn man „nichts genaues weiß“, kann man Verantwortlichkeit verwässern. Genau deshalb ist sein Satz so wichtig: Ohne Daten keine ex-post Bewertung, ohne Bewertung kein institutionelles Lernen. Die Politik hat Grundrechte und Märkte gesteuert, aber sich nicht einmal die Instrumente geschaffen, um die Folgen abschätzen zu können, geschweige denn diese exakt zu messen.
3.3 Prof. Dr. Philipp Bagus (Volkswirt, Universidad Rey Juan Carlos Madrid)
Bagus war – wie angekündigt – der schärfste Ankläger. Sein Grundsatz: Gute Politik bemisst sich nicht an kurzfristigen Effekten für sichtbare Gruppen, sondern an langfristigen Folgen für alle; diese Langfristkosten seien „systematisch ausgeblendet“ worden.
Er attackierte zunächst die offizielle Kosten-Nutzen-Rhetorik: Nutzen und Kosten seien subjektiv, interpersonelle Vergleiche unzulässig – jede behauptete gesamtgesellschaftliche Abwägung sei letztlich eine normative Setzung. Von dort dreht er in die Hauptthese: Zentralsteuerung scheitert am Wissensproblem (Mises/Hayek): Wissen sei massiv, subjektiv, dynamisch; Zwang blockiere Entdeckungsprozesse – das Ergebnis sei „Deskoordination … Verarmung“.
Dann die politische Sprengladung: Eingriffe fördern Mitnahmeeffekte und Missbrauch, Staaten nutzen Krisen zum Machtzuwachs („sie leben von der Angst“), und Rechtsstaat sowie Eigentumsrechte seien beschädigt: Unternehmen wurde „verboten zu öffnen“, die Bewegungsfreiheit wurde entzogen, Impfzwang wurde diskutiert.
Seine Kostenaufzählung hatte es in sich: BIP -5% 2020; IW-Schätzung 350 Milliarden Wertschöpfungsverlust; Ifo ex-ante 255 bis 729 Mrd.; Transfers/Hilfsprogramme 440 Mrd. plus mehr als 80 Mrd. für Schutzmaßnahmen/Impfungen/Tests/KH-Ausgleich, zusammen rund 522 Mrd., das entspreche über 11.000 Euro pro deutschen Erwerbstätigen!
Wichtig und beim Thema „Deindustrialisierung“ zentral: Bagus beschrieb, dass der Staat „nahezu alle Unternehmen“ retten wollte, aber gar nicht wissen könne, ob die Probleme nur Lockdown-bedingt oder strukturell seien; Rettung konserviere Ineffizienz und bremse Anpassung. Dazu komme die Umverteilungs- und Konzentrationslogik: expansive Geldpolitik und Produktionsbeschränkung verzögerten sichtbare Kaufkraftverluste lediglich und treibe die Inflation: 2021/22/23 3,1%/ 6,9%/ 5,9%. Der Ukrainekrieg verstärke das Ganze noch, sei aber nicht dessen Ursache. Die Inflation wirke regressiv und die Schere zwischen Arm & Reich öffnet sich weiter: Große profitieren, Kleine verlieren!
Fazit: Spätestens in der Fragerunde fordert Bagus die härtesten, ordnungspolitischen Konsequenzen: Der Staat solle nicht „besser planen“, sondern „weniger dürfen“. Er plädiert für besseren Schutz unserer Eigentumsrechte als unverrückbare Grenze gegen staatliche Dummheit im Panikmodus: Wer soll Unternehmen retten? „Keiner“ – der Markt und die Konsumenten sollen entscheiden!
3.4 Jens Dapper (Geschäftsführung DRK Rettungsdienst Mittelhessen)
Dapper brachte die Sozialwirtschaft als unterschätzten Wirtschaftsfaktor ein und argumentierte „resilienzorientiert“: Gemeinnützige Verbände seien wesentliche Ressource gewesen (Ehrenamt, lokale Vernetzung), sonst wären „Impfzentren und Versorgung schwerer gelaufen“.
Das Kernproblem für ihn war die fehlende Digitalisierung („Papierlisten“, „händische Prozesse“). Für die nächste Pandemie plädierte er für mehr „Daten, Daten, Daten“ und mehr Digitalisierung. Er warnt vor Reformen ohne klare Zuständigkeit/Finanzierung: eine Notfallreform müsse eindeutig regeln, sonst schieben Land und GKV Verantwortung hin und her; „Das wird nicht gehen.“
Fazit: Dapper kritisiert weniger die Corona-Maßnahmen selbst, sondern die Folge-Probleme in Verwaltung/Finanzierung. Seine These: Das Covid19-System wurde im Ausnahmezustand durch Idealismus und Ehrenamt zusammengehalten, während der Staat sich in Zuständigkeiten verhedderte.
3.5 Prof. Dr. Georg Götz (VWL, JLU Gießen)
Die Aussagen von Götz erschienen interessant, weil er zwei Dinge zugleich machte: Er relativierte den deutschen Einfluss in einer verflochtenen Weltwirtschaft („Einbruch überall vergleichbar“) – und lieferte gleichzeitig harte Evidenz gegen einzelne besonders freiheitseinschränkende Maßnahmen.
Seine zentrale empirische „Inzidenz-Pointe“: Ausgangssperren in einzelnen hessischen Landkreisen mit nur minimalen, oder sogar noch negativen Effekten, „in keiner Schätzvariante statistisch signifikant“; kein „üblicher statistischer Wirkungsnachweis“, bestenfalls beschränkte Wirkung. Und: Das Working Paper lag „perfekt“ vor der Bundestagsdebatte über den nächsten Lockdown (Ostern 2021) – die Politik hätte es also vorher kennen können.
Er kritisierte zusätzlich die deutsche Datendebatte: es ist scheinbar leichter Freiheitsrechte einzuschränken als Datenschutz zu gewährleisten; die Corona-Warn-App sei so lange diskutiert worden, bis sie „garantiert weder“ Forschung noch Vorsorge nützte. Er kritisierte aber auch die seiner Meinung nach „hysterische Öffentlichkeit“ beim Thema Datenschutz. Und er nannte E-Government „eine Katastrophe“, rangiert sinnbildlich „Platz 10, Platz 15 von 27“.
Fazit: Bei der Frage, warum Deutschland heute – 3,5 Jahre nach Auslaufen der Maßnahmen – wirtschaftlich nicht hochkommt, legt er die Begründung stark auf Post-2022 (Energie/Gas, Automobil, frühere energiepolitische Entscheidungen). Das mag (auch) stimmen – wirkt aber im Kontext der Anhörung wie ein Weg, die Corona-Eingriffe aus der Hauptverantwortung von CDU, SPD und Bündnis90/Grüne zu nehmen. Seine eigene Ausgangssperren-Evidenz steht dem aber entgegen: Wenn einzelne harte Eingriffe nicht nachweisbar oder negativ wirken, fällt das „Konnte man nicht wissen“-Argument in sich zusammen… und zeigt, dass die Verantwortung für den wirtschaftlichen Totalschaden Deutschlands sehr wohl mit der desaströsen C19-Politik zu tun hat.
Fazit des 3. Panels aus kritischer Sicht
Bagus liefert die moralisch-ordnungspolitische Anklage (Zwang, Rechtsunsicherheit, Umverteilung, politisch gemachte Langzeitschäden). Götz liefert den empirischen Hebel: Ausgangssperren ohne signifikanten Wirkungsnachweis – also ein Musterbeispiel unverhältnismäßiger Einschränkung. Von Schnurbein dokumentiert aus Unternehmerperspektive das Verwaltungs- und Perspektivversagen (Planlosigkeit, verspätete Hilfen, 2G-Schieflagen, Insolvenz-Nachholeffekt). Isphording zeigt, warum Aufarbeitung so leicht zerredet werden kann: Die Datenbasis wurde nie so gebaut, dass man Verantwortung sauber nachweisen kann – und genau das ist der Skandal hinter dem Skandal. Dapper ergänzt die Praxis: Ohne Ehrenamt und pragmatische Verbände wäre vieles kollabiert, während staatliche Zuständigkeiten bis heute unklar sind.
Panel 4 „Rechtmäßigkeit der Maßnahmen: Rechtswissenschaft“
Dieses Panel war der Moment, in dem die Aufarbeitung juristisch „auf den Kern“ zulief: Nicht nur ob Maßnahmen sinnvoll waren, sondern wie sie zustande kamen, auf welcher Rechtsgrundlage, mit welcher demokratischen Verantwortungszuordnung – und ob die gerichtliche Kontrolle in der Krise wirklich funktioniert hat. Schon die Sitzungsleitung erinnerte daran, dass Beifalls- und Missfallsäußerungen zu unterbleiben haben. Später, während Schwabs Vortrag, musste der Vorsitzende sogar explizit eingreifen in Richtung SPD und vor allem Bündnis90/Grüne: „wir führen keine Zwischengespräche … gehen Sie auch nicht unbedingt auf die Zwischenrufe ein … wenn Sie zu heftig werden, schreite ich ein“. Allein dieser Ton zeigt, wie politisch brisant die juristische Bewertung hier wurde.
4.1 Prof. Dr. Markus Ogorek (Öffentliches Recht/Verwaltungslehre, Köln): „Systemreparatur“ statt Totalabrechnung – aber mit harten Treffern auf MPK, Inzidenz und Rechtsschutz
Ogorek lieferte einen strukturellen Blick auf die Rechtsthematik: Er fragt nicht primär, ob der Staat „fehlerfrei“ war, sondern ob die Sicherungen des Grundgesetzes auch im Extremfall tragen – und wo „struktureller Anpassungsbedarf“ besteht. Zentral ist sein Vorschlag, die Parlamentsrolle in langen Krisen sichtbarer und wirksamer zu machen: Das Selbsteintrittsrecht des Landtags (Art. 80 Abs. 4 GG) solle nicht nur „formell“ vorgehalten, sondern „aktiv“ genutzt werden – zumindest für Grundsatzentscheidungen wie Eingriffsschwellen, Maßnahmenkategorien, Höchstdauern und Evaluationen. Zugleich ist er realistisch: Vollständige parlamentarische Überlagerung sei „Utopie“, Verordnungen bleiben wegen Dynamik unverzichtbar; in Schleswig-Holstein seien es in der Krise „100 Verordnungen“ gewesen.
Ein maßgebliches Element der Coronapanik wird klar benannt: Ogorek bezeichnet die Fixierung auf die Sieben-Tage-Inzidenz als verfassungsrechtliches Risiko, weil sich ihre Aussagekraft „erheblich“ veränderte und ein normativ absolut gesetzter Indikator die Verhältnismäßigkeit unter Rechtfertigungsdruck bringt. Das sei in der Bundesnotbremse besonders deutlich geworden – und habe Verantwortungsdiffusion befördert (Exekutive/MPK beschließt, Landespolitik verweist nur noch).
Konkretes Beispiel für juristische Schlamperei in der Breite: die hessische „15-Kilometer-Regel“. Er schildert die starre Schwellenlogik (ab Inzidenz ~200 automatischer Mobilitätseingriff) und die Bestimmtheitsprobleme (Ortsteil oder Gesamtgemeinde?) sowie die fehlende Zielgenauigkeit (alle Einwohner, unabhängig vom tatsächlichen Risiko). Seine Folgerung ist für die Aufarbeitung entscheidend: Alternativenprüfung müsse nicht nur abstrakt, sondern konkret und dokumentiert erfolgen; dazu Evaluationspflichten mit festen Intervallen.
Fazit: Ogorek kritisiert die Ministerpräsidentenkonferenz-Logik scharf als demokratisches Problem. Er beschreibt, dass das „Heft des Handelns“ aus der Hand gegeben wurde; das führe zu Verantwortungsdiffusion – „Wer ist denn die MPK? Wer hat denn da das Wort ergriffen? … Wie genau sahen die Mehrheiten aus?“ Und er unterstellt, es sei „bequem“, Verantwortung nicht tragen zu müssen, während Landesparlamente zu wenig sichtbar gewesen seien.
4.2 Prof. Dr. Martin Schwab (Bürgerliches Recht/Verfahrens- und Unternehmensrecht, Bielefeld): die schärfste Fundamentalkritik – Menschenwürde, RKI, PCR, Masken/Tests, Impfregime und Justizversagen
Schwab setzte nicht bei einzelnen Normen an, sondern bei einem Menschenbild. Seine Ausgangsthese war maximal: Der Mensch sei „weil er existiert und ausatmet, zur Gefahrenquelle herabgestuft“ worden; daraus sei ein Beweiszwang entstanden, man müsse überall glaubhaft machen, „dass er ja nicht infiziert ist“. Das sei mit der „Objektformel“ unvereinbar und verletze die Menschenwürde: „So kann der Staat mit seinen Menschen nicht umgehen.“
Dann kam sein juristischer Hauptangriff: Kontrollversagen der Gerichte. Er kritisierte, dass RKI-Verlautbarungen nicht hinterfragt wurden; aus § 4 IfSG sei faktisch ein „kontrollfreier Spielraum der Exekutive“ hergeleitet worden. Er argumentierte, wer das RKI wie einen Sachverständigen behandelt, muss Sachkunde, Objektivität, Neutralität prüfen – und genau das sei wegen der Weisungsabhängigkeit des RKIs eben problematisch.
Einer seiner wichtigsten Punkte war die Begriffs- und Messkritik: „Infektion“ sei gesetzlich Vermehrung im Körper; trotzdem wurde jeder labordiagnostische Nachweis als „Fall“ und damit „Infektion“ gezählt, obwohl beim RKI bekannt gewesen sei, dass PCR eine Infektion nicht nachweisen könne (Verweis auf RKI-Publikationslage). Daraus folgerte er: die Inzidenz als Eingriffsschwelle sei ungeeignet, weil diese abhängig von der Anzahl der ebenso ungeeigneten Tests und damit politisch-medial manipulierbar gewesen sei. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass das gesetzlich eigentlich vorgesehene Überwachungsinstrument (Sentinel) ignoriert wurde – man habe „ein gesetzlich vorgesehenes Überwachungsinstrument ignoriert“ und stattdessen ein „offensichtlich ungeeignetes“ verwendet.
Bei den Maßnahmen selbst wurde Schwab juristisch-technisch: anlasslose Massentestungen Symptomloser kollidiere mit § 25 IfSG, weil Abstriche dort stets an Krankheits-/Ansteckungsverdacht anknüpfen; der flächige Negativ-Beweiszwang passe nicht zur Normkonzeption. Die Maskenpflicht nennt er „koordinierter, verpflichtender Off-Label-Use“; OP-Masken seien nach Normen auf bakterielle, nicht virale Filterleistung geprüft, FFP2 seien persönliche Schutzausrüstung (PSA, darf, wenn überhaupt, dann nur zum Eigenschutz verwendet werden), und unterliege strengen Tragezeitbegrenzungen (DGUV 112-190). Diese seien in der Praxis konsequent ignoriert worden.
Seine radikalste Linie betraf das „Impfregime“ und „2G“: Wenn Menschen faktisch „impfen oder Job verlieren“ erleben, sei eine wirksame Einwilligung nicht mehr möglich; deshalb hätte das BVerfG die einrichtungsbezogene Nachweispflicht niemals für verfassungskonform erklären dürfen. Schwab argumentierte, dass 2G-Regelungen schon deshalb nicht zu rechtfertigen gewesen wären, weil „Transmissionsschutz“ der neuartigen mRNA-Impfungen niemals Gegenstand der klinischen Prüfung und Zulassungsverfahren gewesen war.
Fazit: Als Schwab später bei der Befragung zu Musterverfahren/MPK spricht, wird sichtbar, dass seine Aussagen im Saal „Widerstand“ auslösen. Der Vorsitzende ermahnt: keine Zwischengespräche, Zwischenrufe ignorieren – ansonsten Eingreifen. Schwab scheint den heiklen Kern, des gesamten Grundrechteskandals rund um Covid19 offengelegt zu haben. (Anm.d.Red.: Den gesamten Beitrag von Prof. Schwab können Sie hier im Original nachlesen.)
4.3 Prof. Dr. Andrea Kießling (Öffentliches Recht/Sozial- und Gesundheitsrecht, Frankfurt): vorsichtig, aber mit präziser Systemkritik am IFSG-Flickwerk und an der Exekutivdominanz
Kießling stellte gleich zu Beginn klar, dass man nicht jede Maßnahme rückwirkend „lagegenau“ bewerten könne, weil man ansonsten ja das gesamte Infektionsgeschehen und Maßnahmenbündel genau rekonstruieren müsste. Sie spricht deshalb lieber „abstrakt und zukunftsorientiert“. Sie redete über mögliche „gesetzlichen Steuerungsmodelle“: die Generalklausel 2020, dann den § 28a-Katalog, dann die § 28b-Bundesnotbremse, später wieder reduzierte Maßnahmenkataloge und Befristungen – am Ende stehe man heute mit einem Gesetz da, in dem vieles noch drinsteht, aber praktisch kaum anwendbar sei, so dass bei der nächsten Pandemie wieder „die Generalklausel drohe“.
Sie widersprach der These, man könne erst nach Kenntnis des Erregers kodifizieren; man könne abstrakt (pathogenneutral) regeln – z.B. nicht „Maskenpflicht“, sondern allgemein „Schutzkleidungspflicht“. Das Problem war nicht nur „Stress“, sondern mangelnde gesetzliche Vorstrukturierung.
Bzgl. der sog. „Ministerpräsidentenkonferenz (MPK)“ verteidigte sie grundsätzlich deren Koordinationsfunktion („wie bei anderen Konferenzen“), sieht Probleme eher in der Kommunikation und bei Abweichlern. Diese Position Kießlings steht im starken Kontrast zu Ogorek/Hamed, weil damit ein Teil des Demokratiedefizits im Sinne der Mächtigen relativiert wird.
4.4 Dr. Jessica Hamed (Rechtsanwältin): Praxisbericht aus Normenkontrollen – Rechtsschutz als Klassenfrage und 2G als „Tiefpunkt“
Hamed sprach aus anwaltlicher Frontperspektive: Ziel ihrer Verfahren war nicht nur individueller Rechtsschutz, sondern Transparenz und ein evidenzbasierter Diskurs; sie habe Schriftsätze teils öffentlich gemacht, um Rückschaufehler zu vermeiden (damals-Stand der Erkenntnis). Ihr Kernbefund: Der Staat habe reaktiv, hektisch, mit ständig wechselnden Verordnungen agiert; Musterverfahren seien zu wenig genutzt worden; mangelhafte Evaluation/Datennachführung sei teils selbstverschuldetes Unwissen.
Extrem stark war ihr Rechtsschutzpunkt: Normenkontrolle mit Anwaltszwang und Kostenrisiko führe dazu, dass ein effektiver Rechtsschutz vor allem für denjenigen existiert, „der es sich leisten“ kann; soziale Betroffenheiten kommen dann kaum vor Gericht. Die Corona-Maßnahmenvertreter bekommen die Verfahren vom Staat bezahlt, die Betroffenen selbst müssen aber alles allein finanzieren.
Sie griff Schwabs RKI-Monopol-Kritik auf, aber etwas weniger konfrontativ: Gerichte hätten das RKI „so ein bisschen als objektiven Sachverständigen“ betrachtet; dies sehe sie problematisch wegen dessen Weisungsabhängigkeit und weil andere Erkenntnisse abgewertet wurden.
Der politisch härteste Satz im Panel kommt von ihr zu 2G: Sie nennt es einen „Tiefpunkt entgrenzter staatlicher Macht“, weil damit eine gezielte Ausgrenzung Ungeimpfter stattgefunden habe. Sie argumentiert menschenwürdebezogen: Das vom BVerfG definierte „Menschenwürdeexistenzminimum“ als Mindestmaß gesellschaftlicher Teilhabe sei faktisch aufgehoben worden. Und sie kritisiert die Scheinsicherheit von 2G sowie das Narrativ der „Pandemie der Ungeimpften“, obwohl Geimpfte genau gleich zum Infektionsgeschehen beitrugen.
Panel 4-Fazit: Die juristische Sollbruchstelle
Ogorek und Kießling liefern die „Systemdiagnose“: zu viel Exekutive, zu wenig gesetzliche Vorstrukturierung, zu schwache Dokumentations- und Evaluationskultur. Schwab und Hamed liefern den eigentlichen Rechtsskandal: nicht nur ein paar „rechtliche Fehler“, sondern strukturelle Rechtsstaatsdefizite wurden attestiert – RKI-Monopol, Messgrößen-Irrwege, faktische Zwangslagen, und eine Rechtsschutzarchitektur, die in Masseneingriffen nicht mithält. Dass Schwabs Vortrag Zwischenrufe provoziert und der Vorsitzende zur Ordnung rufen muss, passt ins Gesamtbild: Wo juristisch wirklich weh tut, wird es politisch sofort unruhig.
Panel 5: „Legitimität der Maßnahmen: Politikwissenschaften, Soziologie“
Dieses fünfte Panel behandelte die Legitimität der Corona-Maßnahmen aus politikwissenschaftlicher und soziologischer Perspektive. Blom lieferte Akzeptanz- und Vertrauensdaten, Sylla und Mencke berichteten aus Diakonie und Kirchenpraxis über Teilhabe, Sterben und soziale Folgen. Knipper ordnete Ungleichheit und Kommunikationsversagen historisch ein. Huster kritisierte fehlende Rechtsgrundlagen, Intransparenz bei Expertenauswahl und den „Blindflug“ ohne Begleitforschung.
Guérot formulierte die schärfste Fundamentalkritik an Angstkommunikation, Propaganda und gesellschaftlicher Spaltung. Ihr Vortrag löste Zwischenrufe von offenbar „betroffenen“ Abgeordneten und Tumulte im Zuschauerbereich aus; Ordnungsrufe und Drohungen mit „Räumung“ ließen den Inhalt zeitweise fast untergehen.
5.1 Prof. Dr. Annelies Blom (Soziologie, Quantitative Methoden, Uni Bremen)
Blom eröffnete das Panel auffällig „datenzentriert“: Sie verwies auf die Mannheimer Corona-Studie und das German Internet Panel, die bereits unmittelbar um den ersten Lockdown herum im Feld gewesen seien und dadurch einen gewissen Vorher-Nachher-Vergleich ermöglichten. Ihre Befunde zeigen, wie stark die Bevölkerung die Maßnahmen zunächst mittrug – inklusive harter Eingriffe. So hätten kurz vor bzw. zu Beginn des Lockdowns 95–97 % Schließungen öffentlicher Einrichtungen befürwortet; zugleich sei aber gerade die Akzeptanz der Schulschließungen nach Ostern deutlich abgesackt.
Spannend erscheint weniger die Bestätigung „anfänglicher Zustimmung“, sondern was daraus folgt: Blom beschrieb einen Wahrnehmungsbias der politischen und medialen Milieus – weil man sich in Akademiker- und Homeoffice-Bubbles bewege und dadurch jene vergesse, die nicht ins Homeoffice konnten und deren Kinder bei Schulschließung nicht „nebenher“ betreut werden konnten. Damit liefert sie – unbeabsichtigt – ein Argument gegen die moralische Selbstgewissheit vieler damaliger Entscheider: Die „Solidaritätserzählung“ war sozial schief eingebaut.
Besonders entlarvend wirkte ihr Beispiel der Corona-Warn-App: Schon im Juni 2020 habe man ins Krisenkabinett gemeldet, die App könne praktisch nicht funktionieren, weil für Wirksamkeit ca. 56% korrekte Nutzung nötig gewesen wären, erwartet habe man aber nur 34% – trotzdem sei die Strategie weiterverfolgt worden. Das ist im Kern ein Lehrstück: Politik machte Symbolpolitik – während echte Kollateralschäden weiterliefen.
5.2 Joachim Sylla (Diakonie Hessen)
Sylla brachte das Panel weg von abstrakten Legitimitätsdebatten hin zu dem, was viele Betroffene als eigentlichen Skandal empfinden: Entmündigung und Vereinsamung der Schwächsten. Er kündigte ausdrücklich an, „O-Ton“ von Leitungen, Mitarbeitern und Heimbewohnern zu präsentieren – aus dem Projekt „was bleibt von Corona, Politik hört zu“.
Die geschilderten Erfahrungen waren drastisch: Isolation, geschlossene Gemeinschaftsräume, wegfallende Angebote hätten massiven Verlust sozialer Teilhabe verursacht; Menschen berichteten von Langeweile, Orientierungslosigkeit und dem Gefühl, „aus der Zeit gefallen“ zu sein. Zentral ist der Vorwurf fehlender Selbstbestimmung: „Ich wurde gar nicht gefragt, ob ich geschützt werden will“ – und die Aussage einer 90-Jährigen: „Mir ist wichtiger, mit meinen Lieben zusammen zu sein, als noch ein oder zwei Jahre zu leben.“ Diese Zitate treffen den Kern der Legitimationsfrage: Wenn „Schutz“ bedeutet, Menschen ihre letzten Monate zu nehmen, kippt das moralische Argument ins Gegenteil.
Sylla betonte auch die "Grausamkeit der Besuchsverbote" und den "Tod ohne Abschied“; selbst Verstorbene seien als „hochinfektiös“ behandelt worden, Abschiednehmen wurde verhindert._
Dazu kam ein Verwaltungsversagen „im Maschinenraum“: kurzfristige Verordnungen („Freitagnachmittag-Verordnungen“), Dokumentationspflichten, uneinheitliche Regeln je Landkreis, späte Einbindung der Leistungserbringer – Entscheidungen seien oft erst über Pressekonferenzen bekannt geworden. Seine Empfehlungen waren bemerkenswert deutlich: weniger Angst als Steuerungsinstrument, keine Schuldzuweisungen, mehr Verhältnismäßigkeit, Transparenz und Handlungsspielräume vor Ort.
5.3 Dr. Martin Mencke (Evangelische Kirchen, Wiesbaden)
Mencke schlug einen deutlich staatstragenderen Ton an als Sylla. Er hebte eine „sehr enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit“ mit der Landesregierung hervor; das Verhältnis Staat–Kirche sei geachtet, das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gewahrt worden. Und: Religionsausübung sei nach dem ersten Lockdown in analogen Gottesdiensten grundsätzlich möglich gewesen, wenn auch unter strengen Auflagen.
Gerade diese Nähe ist für eine kritische Betrachtung wichtig: Mencke argumentierte implizit aus einem Milieu, das offenbar eingebunden war – und dadurch eher Vertrauen und Akzeptanz entwickelte. Wer „im Gespräch“ ist, hat „höheres Vertrauen und höhere Akzeptanz“ – kleinere Religionsgemeinschaften hätten das nicht.
Trotzdem lieferte Mencke gewichtige Kritikpunkte, wenn er über konkrete Schäden spricht: Besonders belastend seien Einschränkungen bei Sterbebegleitung und Trauerfeiern gewesen; Sterbebegleitung war „nur unter Extrembedingungen“ möglich, teils durften Seelsorger die Sterbenden als Einzige noch berühren. Er beschreibt Folgeschäden in der Jugend- und Kulturarbeit: Wegfall von Präsenzangeboten, Einsamkeit, Verlust von Bezugspersonen und Einschränkung demokratischer Teilhabeprozesse. Auch die Langzeitfolgen im kirchlichen Bereich (z.B. Kirchenmusik, Ehrenamt) seien bis heute spürbar.
Fazit: Unterm Strich wirkt Mencke wie ein Zeuge dafür, dass selbst „kooperative“ Institutionen Schäden anerkennen müssen – aber die politische Grundkritik und urchristliche Standpunkte eher meiden.
5.4 Prof. Dr. Ulrike Guérot (Politikwissenschaftlerin)
Guérot war der Gegenpol des Panels: weniger „Elfenbeinturm-Evaluation“, mehr Systemkritik. Sie trägt mit ruhiger Stimme sinngemäß folgendes vor: Die Corona-Krise ist epidemiologisch „weitgehend geklärt“, zentrale Mythen sind empirisch längst entkräftet – von Masken- und Lockdown-Narrativen bis zur „Pandemie der Ungeimpften“; die RKI-Files belegen politische Motivation, und „man konnte es nicht besser wissen“ ist ebenfalls vielfach widerlegt worden. Damit war die Legitimitätsfrage schon am Anfang ihrer Ausführungen entschieden: „Wo keine Notlage, da auch keine Legitimität.“
Ihr Kernargument war ein politikwissenschaftliches: Demokratie ist nicht Mehrheitswunsch, sondern Rechtsstaat mit Gewaltenteilung, Minderheitenschutz und Meinungsfreiheit. In ihren den Ausschussmitgliedern vorab vorgelegten schriftlichen Ausführungen beschrieb sie folgendes sinngemäß: Staat und Gesellschaft hätten sich in eine Massenpsychose hineingesteigert, Corona sei als hochgradig irrational zu bewerten, verbunden mit einem Abgleiten in Carl Schmitts „Dezisionismus“ („Not kennt kein Gebot“) und in einen szientistischen Totalitarismus – eine Krisenideologie, die sich als alternativlose Wissenschaft ausgibt.
Dann eskalierte die Ausschusssitzung plötzlich: Als von der Tribüne ein Fruchtgummi in Richtung SPD-Fraktion flog, wird unterbrochen („Was ist da oben los?“). Der Vorsitzende brüllte in Richtung Zuschauerbereich: „Verlassen Sie den Raum… wir sind hier im Parlament und nicht in irgendeiner Wurstbude.“ Er drohte, die Tribüne räumen zu lassen. Das ist dramaturgisch bezeichnend: Ausgerechnet bei den Worten „Propaganda“ und „Repression“ kippte die Atmosphäre – und Plenum und Publikum konnte live miterleben, wie dünn die Nerven bei betroffenen Bürgern sind. Eine ältere Dame konnte nur schwer ertragen, dass ein Großteil der Abgeordneten von SPD und Bündnis90/Grüne (damals mitverantwortlich in Regierungsverantwortung) den Ausführungen von Guérot gar nicht folgen wollen und stattdessen miteinander tuschelten oder auf ihren Handys rumtippten.
Guérot setzte nach diesem Zwischenfall mit gefasster Stimme fort und konkretisierte: Durch staatliches Schüren von Angst und massive Propaganda sei die Gesellschaft manipuliert worden; sie verweist auf eine (beigefügte) Analyse, wonach 2020-2023 „knapp 8 Milliarden Euro“ für Kampagnen ausgegeben worden seien. Sie fordert eine „nicht simulierte“ Aufarbeitung, Rücktritte (u.a. Spahn/Lauterbach), Moratorium der mRNA-Impfstoffe, Amnestie für dissidente Ärzte/Soldaten, Entschädigung der Impfopfer und weitere institutionelle Konsequenzen.
Der Ausschussvorsitzende von der CDU griff Guérot kurz darauf frontal an: Begriffe wie „Faschismus“ gehörten nicht ins Parlament; wäre sie Abgeordnete, hätte er sie sofort gerügt und des Saals verwiesen. Guérot konnte später in der Fragerunde kontern: Sie sprach von staatlicher Desinformation am Beispiel der „Pandemie der Ungeimpften“ (Jens Spahn prägte diesen Begriff am 03.11.2021; zwei Tage später konstatierte das RKI intern dazu: „ohne jede Evidenz“) und fragte, wie danach mehrere hundert Millionen für Kampagnen bewilligt werden konnten. Wichtig ist ihre Präzisierung: Sie habe nicht „Faschismus“, sondern „faschistoide Sprache“ kritisiert – belegt mit Beispielen wie „Kinder sind Ratten“ und „_Ungeimpfte sind der _Blinddarm der Gesellschaft_“ – und forderte eine Debatte darüber, was das semantisch bedeutet.
Zum Schluss wurde Guérot noch von Abgeordneten persönlich angegangen (sinngemäßer Vorwurf: sie sei doch geimpft und habe Impfwerbung gemacht). Guérot wies den Vorwurf, sie habe Werbung für diese mRNA-Impfungen gemacht, entschieden zurück, verteidigte den Impffrage-Komplex als Privatsache und sagte, skeptisch gegenüber dem C19-Narrativ sei sie schon am 19. Dezember 2019 geworden, als der Deutschlandfunk über „zwei infizierten Chinesen“ berichtet habe – sie habe die Teetasse abgesetzt und sich gefragt, warum das eine Nachricht wert sei. Auch das ist Teil ihres Gesamtbildes: Nicht „wissenschaftliche Evidenz“ habe die Debatte gesteuert, sondern Erzählungen, Macht und Angst. (Anm.d.Red.: Den gesamten Beitrag von Prof. Guérot können Sie hier im Original nachlesen und als nachträglich verfilmten Videobeitrag hier ansehen.)
5.4 Prof. Dr. Michael Knipper (Geschichte der Medizin, JLU Gießen)
Knipper trat in einer Situation auf, die bereits aufgeheizt ist: Nach Tumulten und einer offenen Maßregelung durch den Vorsitzenden bekommt er das Wort – und beginnt mit einer Distanzierung: Er sei „schockiert“ über die Vorrednerin und wolle sich „distanzieren“, bevor er „auf die sachliche Basis zurückkehre“. (Dass ausgerechnet beim Panel „Legitimität“ reflexhaft Abstand genommen wird, sobald es politisch wehtut, ist selbst ein Befund.)
Inhaltlich brachte Knipper einen anderen Fokus ein: soziale Determinanten von Gesundheit. Er beschrieb, wie Maßnahmen für Menschen in beengten Wohnverhältnissen, ohne Balkon/Garten und mit wenigen digitalen Geräten im Homeschooling besonders hart waren. Er kritisierte außerdem die Kommunikation: wechselnde Regeln seien oft nur auf Deutsch, nicht in leichter Sprache vermittelt worden; mehrsprachige Angebote seien unzureichend gewesen, wodurch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen faktisch ausgeschlossen wurden. In Stadtteilen mit hoher Armutsbelastung sei zudem ein „Kontrolldruck“ durch Behörden wahrgenommen worden – das habe Frust, Verunsicherung und Ausgrenzungsgefühle erzeugt.
Menschen wichen auf arabischsprachige Kanäle aus, um überhaupt verlässlich informiert zu sein. Das ist ein stiller Offenbarungseid staatlicher Kommunikation: Wer Vertrauen will, darf Bürger nicht in Intransparenz treiben – sonst füllt sich das Vakuum automatisch.
5.5 Prof. Dr. Stefan Huster (Öffentliches Recht/Sozialrecht/Rechtsphilosophie, RUB)
Huster, als Jurist mit Evaluations-Erfahrung (Bundestag/Bundesregierung 2021–2022), versuchte die Legitimitätsfrage „technisch“ zu sortieren: formal vs. materiell. Schon sein Einstieg ist ein Paukenschlag: „Was gar nicht funktioniert hat, war die Rechtsgrundlage. Wir hatten nämlich praktisch keine.“ Er erklärte, das Infektionsschutzgesetz sei auf lokale Ausbrüche (historisch „Bundesseuchengesetz“) zugeschnitten, nicht auf eine Pandemie. Ergänzend: Parlamente hätten sich in der „Stunde der Exekutive“ teils zu weit zurückgezogen.
Seine Kritik war gerade deshalb stark, weil sie nicht aus „Systemopposition“ kommt, sondern aus dem Inneren juristischer Funktionslogik: Gerichte können wissenschaftliche Streitfragen nicht entscheiden; sie können nur Plausibilität prüfen – die Erwartung, Richter müssten „Nuklearexperte“ werden, sei absurd. Damit wird aber auch klar, wie gefährlich es ist, wenn Politik sich hinter „der Wissenschaft“ versteckt: Dann fehlt die demokratische Verantwortungsübernahme.
Huster benannte weitere Strukturfehler: Die Auswahl wissenschaftlicher Sachverständiger in Gremien sei intransparent gewesen – „Buddys“, Parteinähe, Zufall. Besonders vernichtend: es gab keine koordinierte Begleitforschung – Maßnahmen waren „Blindflug“, weil man oft monatelang nicht wusste, ob sie wirken. Und kommunikativ habe man Vertrauen zerstört, indem Politiker so taten, als sei alles eindeutig, statt eigene Unsicherheit offen zu kommunizieren.
Ernüchterndes Fazit des 5. und letzten Panels
Selbst bei moderaten Stimmen bleibt der Befund, dass Kommunikation, Datengrundlagen, Rechtsrahmen und Einbindung Betroffener häufig versagten – mit besonders harten Folgen für Alte, Arme, Kinder und Ausgegrenzte.
Zugleich zeigte die Eskalation um den Vortrag von Guérot, wie wenig souverän Vertreter der hessischen Landespolitik bis heute mit Grundsatzkritik an den „Maßnahmen“ umgehen. Und wie herablassend der Ausschussvorsitzende Holger Bellino (CDU) Frau Prof. Dr. Guérot behandelte, anstatt deren Rede gegen offene Anfeindungen und absichtliche Fehlinterpretationen genauso abzusichern, wie er es mit allen anderen geladenen Experten getan hatte. Selbst diesbezüglich einiges gewohnte AfD-Abgeordneten blieb die Spucke weg. Letztere waren zusammen mit einem FDP-Abgeordneten auch die einzigen, welche wirklich kritische Fragen an die Experten stellen wollten. Der Rest begnügte sich mit Petitessen.
Die Legitimitätskrise der staatlichen Covid19-Aufarbeitung ist damit nicht also erledigt, sondern steht weiterhin offen wie ein Scheunentor. Es wird endlich Zeit für einen „richtigen Corona-Untersuchungsschuss“ auch in Hessen!