Wie EU-Sanktionen nun auch einen Berliner Journalisten in die Existenzkrise treiben

Ein Gastbeitrag von M. Maler
Der Fall Jacques Baud war kein Einzelfall. Mit Hüseyin Doğru trifft es nun einen weiteren Journalisten mitten in Deutschland. Konten gesperrt, Zahlungen blockiert, Alltag lahmgelegt – und ein Gericht, das sagt: Das ist eben die Folge von Sanktionen.
Es ist ein Satz, der hängen bleibt: Die Folgen seien „in der Natur der Sache“. So begründet das Amtsgericht Frankfurt am Main die Ablehnung eines Eilantrags des Berliner Journalisten Hüseyin Doğru. Seine Bank muss Überweisungen nicht freigeben. Sein Konto bleibt faktisch blockiert.
Was juristisch nüchtern klingt, ist im Alltag existenziell.
Doğru, seit Mai 2025 auf einer EU-Sanktionsliste, berichtet von einer Situation, in der selbst grundlegende Verpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können. Miete, Versicherungen, laufende Verträge – alles bleibt offen. Mahnungen und Inkassoverfahren laufen. Der Druck wächst täglich. „Rechnungen zu bezahlen ist mir faktisch unmöglich“, sagt er.
Besonders dramatisch: Doğru lebt mit Frau und drei Kindern. Das Risiko, die Wohnung zu verlieren, sei real. Mit den genehmigten 506 Euro monatlich für Grundbedürfnisse lasse sich eine fünfköpfige Familie nicht versorgen. Und selbst über diesen Betrag könne er nur eingeschränkt verfügen.
Der Fall zeigt, was EU-Sanktionen in der Praxis bedeuten, wenn sie nicht gegen Staaten oder Oligarchen gerichtet sind, sondern gegen Einzelpersonen. Formal handelt es sich um eine außenpolitische Maßnahme: Vermögenswerte werden eingefroren, Gelder dürfen nicht bereitgestellt werden. Banken sind verpflichtet, diese Vorgaben strikt umzusetzen.
Doch die Wirkung geht weit darüber hinaus. Es ist kein klassisches Strafverfahren mit Anklage, Verteidigung und Urteil. Es ist ein Mechanismus, der zuerst greift – und den Betroffenen danach auf den Rechtsweg verweist, welcher Dank grundrechteleugnenden Richter regelmäßig in der Sackgasse landet.
Die Begründung der EU ist dabei ebenso weitreichend wie umstritten. Doğru wird vorgeworfen, mit seiner journalistischen Arbeit „Zwietracht“ zu schüren und „destabilisierende Aktivitäten Russlands“ zu unterstützen. Konkrete Belege für eine direkte Verbindung nach Moskau wurden bislang nicht gemacht. Doğru weist die Vorwürfe als konstruiert zurück.
Juristen warnen inzwischen offen vor den Konsequenzen dieses Systems. In Gutachten ist von einem faktischen „zivilrechtlichen Tod“ die Rede: Konten gesperrt, wirtschaftliche Handlungsfähigkeit aufgehoben, kein Gehör vor der Maßnahme. Besonders kritisch sei, dass die Sanktionen sofort wirken, während die gerichtliche Überprüfung erst im Nachhinein erfolgt.
Der Fall Doğru reiht sich damit ein in eine Entwicklung, die bereits durch andere Namen sichtbar wurde: Jacques Baud, Thomas Röper, Alina Lipp. In allen Fällen geht es nicht um klassische Kriminalität, sondern um bloße publizistische Tätigkeit. (siehe Beitrag hier)
Damit verschiebt sich die eigentliche Frage: Nicht mehr, ob Sanktionen ein legitimes Mittel der Außenpolitik sind – sondern ob sie in dieser Form gegen Journalisten eingesetzt werden dürfen.
Denn wer heute sieht, wie ein Journalist wirtschaftlich handlungsunfähig gemacht wird, versteht auch die Signalwirkung: Kritik kann teuer werden. Sehr teuer. Und genau darin liegt die eigentliche Brisanz dieses Falles. Das Regime in Brüssel spielt weiterhin des Autokraten liebstes Spiel „Bestrafe einen, erziehe viele!“ – soll das ewig so weitergehen? Wann wendet sich das Blatt?