NEUE IMPFPFLICHT FÜR ALLE BIS 65 DURCH DIE HINTERTÜR?

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Ein Gastbeitrag von Helmut K.

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Man muss bei diesem Thema genau bleiben. Ich möchte nicht vorschnell hier behaupten, dass mit dem „Reservestärkungsgesetz“ jeder Bürger automatisch zum „ungedienten Reservisten“ abgestempelt und jederzeit „zwangsgeimpft“ werden wird. Dies würde es der Gegenseite zu leicht machen. So einfach steht es im Gesetz, welcher während des letzten Deutschlandspiels bei der Fußball WM wieder einmal mehr oder weniger unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom Bundeskabinett beschlossen wurde, nicht.

Was dort steht, ist auch ohne Übertreibung brisant genug: Die Reserve der Bundeswehr soll nicht nur ausgebaut, sondern verbindlich durchorganisiert werden. Wer in dieses System fällt – etwa weil er irgendwann zwischen 1975 und 2011 ein paar Monate Wehrdienst geleistet hat oder sich später als Ungedienter in einem Moment staatsbürgerlicher Begeisterung „freiwillig verpflichtet“ hat –, kann plötzlich wieder mit Pflichten, Untersuchungen, Begutachtungen und Heranziehungsregeln konfrontiert werden.

Und genau hier wird aus Verwaltungssprache politischer Sprengstoff: Für ärztliche Untersuchungen verweist der Entwurf auf § 17a Soldatengesetz. Dort steht die Pflicht von Soldaten, bestimmte ärztliche Maßnahmen „gegen ihren Willen zu dulden“, wenn sie der Bekämpfung oder Verhütung übertragbarer Krankheiten oder der Feststellung der Dienstfähigkeit dienen. Übersetzt heißt das: Wer erst einmal in diesem militärischen Sonderrecht landet, diskutiert über medizinische Selbstbestimmung nicht mehr als freier Bürger, sondern als Verfügungsmasse der Einsatzbereitschaft von Boris Pistorius.

Natürlich steht dort nicht ausdrücklich „mRNA“ und nicht „Corona“. Genau das ist aber der Punkt: Die Formulierung ist weit genug, um sämtliche künftige Impfkampagnen, neuartige Vakzine und medizinische Maßnahmen unter dem Etikett von Seuchenschutz und Dienstfähigkeit massenhaft an mit Soldatenuniform zwangsbeglückten Bürgern experimentell testen zu lassen. Warum zwangsbeglückt? Weil die bisher übliche „Doppelte Freiwilligkeit“ ebenfalls gestrichen wurde. Boris Pistorius hat keine Lust mit Ihnen zu diskutieren, wenn er seine Ostfront mit frisch durchgeimpftem Militärpersonal bestücken will! Nach den Erfahrungen der letzten Jahre muss man schon sehr regierungsfromm sein, um darin keinen Grund zur Wachsamkeit zu erkennen. Die Spritze steht nicht im Gesetz. Aber der staatliche Zugriff auf den Arm steht sehr wohl darin!

Das ist keine Kleinigkeit. Es geht um den Körper des Bürgers, um staatliche Zugriffsbefugnisse, um Dienstpflichten und um Grundrechte. Das Gesetzt selbst spricht ausdrücklich von Einschränkungen der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person und der Unverletzlichkeit der Wohnung. Wer so tief in Grundrechte eingreift, darf das nicht in einem knapp 100-Seiten-Paket verstecken, das im politischen Sommerbetrieb möglichst geräuschlos durchlaufen soll.

Gerade nach den Erfahrungen der Corona-Jahre muss gelten: Keine medizinischen Duldungspflichten ohne maximale Transparenz! Keine pauschalen Blankoschecks für künftige mRNA-Impfstoffe. Keine unklaren Verweisungen, bei denen Bürger erst drei Gesetze nebeneinanderlegen müssen, um zu verstehen, was mit ihrem Körper im Spannungs- oder Ernstfall geschehen kann.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob morgen jeder wehrpflichtige Deutsche zwangsweise gespritzt wird. Die entscheidende Frage lautet: Warum schafft der Staat erneut Strukturen, in denen medizinische Selbstbestimmung im Namen von Einsatzbereitschaft, Krise und Sicherheit zurücktreten kann?

Wer Vertrauen will, muss Klarheit schaffen. Und solange das nicht hergestellt ist, sollte der Bundestag diesen Kabinettsbeschluss auf garkeinen Fall durchwinken, sondern im hohen Bogen ABLEHNEN! Verlangen Sie von Ihren MdBs, dass Sie dies tun und schlagen Sie namentliche Abstimmung vor. Und vor allen fragen Sie die Abgeordneten: Wer soll diesmal von den medizinischen Experimenten profitieren? Wieder Pfizer und Moderna? Doch nicht etwas unsere „Volksgesundheit“ oder „Kriegstüchtigkeit“?

Ein freiheitlicher Staat misst sich nicht daran, wie elegant er Grundrechte einschränkt, sondern daran, wie schwer er es sich damit macht.

Quellen: [1], [2], [3], [4]