Ein Gastbeitrag von Frank Adler mit Regenbogenfahnen-Gedankenexperiment

Die anhaltende Diskussion darüber, ob die Regenbogenflagge an öffentlichen Gebäuden in Aschaffenburg wehen sollte, berührt eine fundamentale Frage: Welche Symbole gehören an die Fassaden unserer neutralen staatlichen Institutionen – und wo ziehen wir die Grenze?
Die Befürworter sehen in der Regenbogenfahne ein wichtiges Zeichen für Toleranz, Vielfalt und Menschenrechte. Doch das Hissen von Flaggen, die nicht die offiziellen Hoheitszeichen des Bundes, des Landes oder der Kommune sind, öffnet unweigerlich die Büchse der Pandora für die Forderungen anderer gesellschaftlicher Gruppen.
Um diese Debatte einmal aufzubrechen, lohnt sich ein Gedankenexperiment und ein Blick zurück in eine andere, hitzige Phase unseres gesellschaftlichen Diskurses:
Wie wären wohl damals die Reaktionen ausgefallen, wenn die „Querdenker“-Bewegung auf dem Höhepunkt der Pandemie mit einer eigenen Symbolik um die Ecke gekommen wäre?
Man stelle sich vor, sie hätten eine Flagge für „Solidarität mit Ungeimpften“ entworfen – vielleicht einen stolzen gallischen Hahn, der trotzig eine riesige, durchgestrichene Spritze hält, garniert mit dem Slogan „Freiheit für den ungepieksten Oberarm“, gedruckt auf Alufolie, die im Wind glitzert.
Hätten die Initiatoren dieser Bewegung damals gefordert, diese „Soli-Fahne“ vor dem Aschaffenburger Rathaus aufzuhängen, um ein Zeichen für Pluralismus und die Rechte einer Minderheit zu setzen, wäre der Aufschrei vermutlich bis nach München zu hören gewesen. Das Argument der „staatlichen Neutralität“ wäre wahrscheinlich im Sekundentakt bemüht worden.
Fazit
Das Beispiel zeigt, wie emotional und zweischneidig das Thema Symbolpolitik ist. Wenn wir anfangen, öffentlichen Gebäuden die Aufgabe zu geben, gesellschaftliche Debatten oder die Werte einzelner Gruppen visuell zu repräsentieren – egal wie edel die Motive im Einzelfall sein mögen –, gerät das Prinzip staatlicher Neutralität ins Wanken.
Das Rathaus sollte ein Ort für alle Bürger sein, repräsentiert durch die offiziellen Flaggen unseres demokratischen Rechtsstaates, anstatt zum Schauplatz eines Wettbewerbs der Symbole zu werden.
Anm. d. Red.: Der Beitrag ist ein Zweitveröffentlichung. Er ist zuerst auf Facebook erschienen.