Haben Sie sich schon einmal Gedanken zur Organspende gemacht?
Haben Sie sich schon einmal Gedanken zur Organspende gemacht? Nachdem erst am 16. Januar 2020 die Abgeordneten des Bundestages gegen die Einführung einer Widerspruchslösung in Deutschland abgestimmt hatten, soll nun bald – also nur 4 Jahre später – erneut darüber abgestimmt werden, um mehr Organe für Transplantationen zur Verfügung zu haben. Im gleichen Zuge soll das Alter für die Willenserklärung von 16 auf 14 Jahre heruntergesetzt werden. Ein digitales Organspenderegister gibt es bereits.
Doch was genau bedeutet das?
Aktuell gilt in Deutschland die Entscheidungslösung. Das bedeutet, dass nur mit Zustimmung des Spenders, oder falls dieser dazu keine Informationen hinterlässt, dessen Familie, Organe nach einem diagnostizierten Hirntod entnommen werden dürfen. In vielen anderen europäischen Ländern gilt bereits die Widerspruchslösung, was wiederum bedeutet, dass jeder, der nicht ausdrücklich widersprochen hat (z.T. gibt es dafür nationale Register), im Fall der Fälle zum Spender wird. Dabei gilt grundsätzlich die Regelung des Landes, in dem ein potentieller Spender verunfallt und nicht die des Heimatlandes.
Ist das nicht eine tolle Errungenschaft der Medizin? Wenn doch der Hirntote nichts mehr mit seinen Organen anfangen kann, diese – wie Ersatzteile – einem anderen Menschen zu vermachen?
Um Organe entnehmen und erfolgreich transplantieren zu können, müssen diese weiterhin durchblutet sein. Schon wenige Minuten ohne Durchblutung schädigt die Organe irreversibel. Das heißt, der Mensch, der dort liegt und nicht reagieren kann, ist nicht tot. Er ist keine Leiche!
Der Körper wird – mit Maschinen – weiter am Leben gehalten. Aktuelles Beispiel hierzu ist der am 31.5.24 in Mannheim durch einen Islamisten ermordetet Polizist Rouven L., der noch einige Tage durch Maschinen am Leben gehalten wurde, da er Organspender war.
Um nicht des Tötens von Menschen oder gar des Mordes beschuldigt zu werden (ggf gar aus niederen Beweggründen, dem Organhandel), musste also zu Beginn der Transplantationen eine neue Definition des Todes gefunden werden. Bereits 1968 veröffentlichte eine Kommission der Harvard Medical School in Boston eine solche und schlug vor den Zustand des (vermeintlich irreversiblen) Funktionsverlustes des Gehirns als Hirntod zu bezeichnen. Diese ist nicht unumstritten! Erst 2018 fand an selbigem Ort eine internationale Hirntod-Konferenz statt, bei der Ärzte u.a. die Frage erörterten, wie man der Öffentlichkeit vermitteln könnte, dass – entgegen dem bisherigen Paradigma, bei dem der Gesellschaft nahegebracht wurde, dass der Hirntot dem Tod gleichzusetzen sei – der Hirntod eben nicht der Tod des Menschen ist. Wirft diese Definition womöglich wissenschaftliche, gesetzliche, philosophische und religiöse Fragen auf?
Bei der „Feststellung“ des Hirntods werden mehrere Tests gemacht, die die Reflexe des Patienten testen sollen. Dafür ist es notwendig Medikamente, die dem Verunfallten in seinem kritischen Zustand helfen sollten, abzusetzen. U.a. gehören dazu die Reizung der Augenhornhaut, das Durchstechen der Nasenwurzel und der Apnoe-Test. Spätestens jedoch beim Apnoe-Test, bei dem der Patient bis zu 10 Minuten ohne künstliche Beatmung bleibt, um den Atemreflex auszulösen, wird das Gehirn tatsächlich nachhaltig geschädigt. (Video-Link dazu)
Dennoch gibt es immer wieder Patienten, die selbst nach solch einer Untersuchung aus dem Koma erwachen und wieder gesund werden.
Da zudem der Apnoe-Test für den Patienten keinen therapeutischen Nutzen hat und da er durchgeführt wird, bevor man weiß, ob der Patient „hirntot“ ist und die Möglichkeit bzw. Wahrscheinlichkeit von lebensbedrohlichen Risiken und Schädigungen besteht, wäre eine Zustimmung zu diesem Vorgehen unerlässlich.
Wird also durch den Arzt der Hirntod diagnostiziert und damit der Mensch zur Organentnahme freigegeben, werden weitere lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr zugunsten des Patienten ausgeführt, sondern um die Organe in einem für den Empfänger möglichst optimalen Zustand entnehmen zu können. Im OP wird der Patient angebunden und von oben bis unten aufgeschnitten, Eiswasser wird in den Körper geschüttet und das OP-Team beginnt mit dem Ausweiden. Dabei kommt es häufig zu deutlichen Stress-Symptomen beim „Hirntoten“. Er bewegt sich, Blutdruck, Herzfrequenz und Adrenalinspiegel steigen, häufig bricht der Kreislauf zusammen. Bei der Entnahme der Organe sind in Deutschland nur muskelentspannende Präparate vorgeschrieben, nicht aber Schmerzmittel oder eine Vollnarkose.
Spätestens wenn das Herz entnommen ist, ist der Patient tatsächlich tot.
Immer wieder schildern Angehörige, die einer Organentnahme zustimmten, ihr Entsetzen beim Anblick ihres geliebten Menschen nach der Prozedur. Manche berichten von einem schmerzverzerrten Gesicht. Viele machen sich schwere Vorwürfe.
Beim Empfänger gibt es ein großes Risiko, dass das Organ abgestoßen wird. Deshalb muss er für den Rest seines Lebens starke Immunsuppressiva (Medikamente, die das Immunsystem unterdrücken) nehmen, die ein Überleben nach einer Transplantation überhaupt erst möglich machen. Wie alle Medikamente haben auch diese (gravierende) Nebenwirkungen. Eine davon ist Krebs. Der Pharmaindustrie sichert diese Abhängigkeit einen Dauerabsatz der extrem teuren Pharmazeutika. Bspw. liegen die Folgekosten einer Nierentransplantation bei 14.000 € pro Jahr.
Novartis soll 2015 mit einem seiner Medikamente 900 Mio Dollar erwirtschaftet haben. Roche 2011 mit einem ähnlichen Arzneimittel 1 Mrd Schweizer Franken.
Auch die Transplantationszentren und -kliniken verdienen gut am Austausch von Organen.
Eine ungefähre Größenordnung: Lunge: 106.000 € Herz: 127.000 € Leber: bis zu 200.000 € Niere: 50.000 bis 65.000 €
Die Überlebensrate liegt bei: Lungentransplantation: nach einem Jahr bei ca. 83% nach fünf Jahren zwischen 34 und 46% (je nachdem woher das Organ stammt) Herz und Lunge: nach einem Jahr bei ca. 80% Herz: nach einem Jahr bei 85 – 90% nach 10 Jahren bei ca. 53%
Oft wird auch berichtet, dass sich die Persönlichkeit des Empfängers verändert. Das ist leicht nachzuvollziehen, werden doch mit dem Organ auch die Informationen der Zellen des Spenders übertragen.
Wie nun sieht es mit Ethik, mit philosophischen und religiösen Aspekten der Organspende aus?
Möchte nicht jeder Mensch – so wie es das Grundgesetz in seinem ersten Artikel bzgl der Menschenwürde vorsieht – in Würde sterben? Begleitet von vertrauten Menschen! Mit palliativ-medizinischer Betreuung!
Wenn der Tod erst durch das Entnehmen der Organe eintritt, ist es dann nicht letztendlich eine Tötung? Wie kann ein würdeloses Ausschlachten mit der Würde des „Spenders“ in Einklang gebracht werden? Insbesondere, wenn der Mensch sich zu Lebzeiten niemals DAFÜR entschieden hat!
Und wer darf über den Tod eines Menschen entscheiden?
Überschreitet der Staat, der durch Gesetze entscheidet, dass JEDER, der nicht widerspricht, automatisch zum Organspender gemacht wird, nicht eindeutig seine Befugnisse, indem er die Körper der Menschen zum „Allgemeingut“ macht und damit zur Vermarktung freigibt?
Bitte informieren Sie sich selbst kritisch zum Thema Organspende, bspw unter initiative-kao.de.
Spätestens wenn die Widerspruchslösung zum Tragen kommt, sollten Sie eine Entscheidung getroffen haben, welchen Tod Sie im Fall der Fälle sterben möchten.
Der Transplantationsmediziner Prof. Rudolf Pichlmayr sagte bereits 1987 – „Wenn wir die Gesellschaft über die Organspende aufklären, bekommen wir keine Organe mehr“
Gastautorin: Dani F. von der Bergstraße
Anm. d. Red.: Link zur Petition gegen die Widerspruchslösung