POLITISCH VERFOLGTE ÄRZTE IN DEUTSCHLAND

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Ein Beitrag von Dr. med. Walter Weber, Hamburg

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Stellvertretend für die hunderte aus politisch-ideologischen Gründen verfolgten Ärzte:
Dr. Monika Jiang, Dr. Bianca Witzschel, Dr. Walter Weber, Dr. Heinrich Habig

Es ist wenig bekannt – zumindest nicht unserer Gesundheitsministerin Warken –, kaum zu glauben, unvorstellbar in einem Rechtsstaat, aber dennoch wahr: Ärzte, die in der sogenannten Corona-Zeit das Staatsnarrativ von der „größten Pandemie aller Zeiten“ – GRÖPAZ – nicht anerkannten, ihm widersprachen, es widerlegten und ad absurdum führten, wurden vom Staat und seinen Institutionen gnadenlos diffamiert, gejagt, existentiell bedroht und mit Gefängnis bestraft.

Am 27.10.2024 schrieb Elke Bodderas in der Welt am Sonntag: „Befreiung von der Maskenpflicht: Prozesswelle gegen Ärzte“. Hier schreibt sie: „Während der Corona-Pandemie stellten zahlreiche Mediziner Masken-Atteste aus. Mehr als 1.000 Urteile sind deshalb ergangen.“ Diese Urteile reichten von einigen Hundert Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit bis zu drei Jahren Gefängnis.

Ein Jurist sagte mir: Der Staat hat in seinen Verordnungen Ausnahmen zugelassen, diese dann aber gnadenlos und willkürlich bestraft. Ebenso hat der Staat die Patienten, die ein solches Attest vorwiesen, gnadenlos und willkürlich bestraft. Die Zahl geht sicherlich in die Tausende, wenn nicht Zehntausende.

Die schlimmsten Folgen bei den Ärzten durch diesen Stress und die damit verbundenen öffentlichen Diffamierungen: mindestens sieben uns bekannte Todesfälle. Viele Ärzte und Patienten sind ausgewandert, weil sie sich durch Grundrechtsverletzungen bedroht fühlten.

Hausdurchsuchungen, Verfahren und Einschüchterung


BGM Warken hätte dies wissen können – hätte sie am 4. Corona-Symposium im Bundestag vom 7. bis 8.11.2025 teilgenommen. Fast alle (!) Ärzte, die ein solches Attest auss7tellten, bekamen eine oder mehrere Hausdurchsuchungen, der „Spitzenreiter“ achtmal (!) eine Hausdurchsuchung. Und das ab Juni 2020!

Diese Hausdurchsuchungen gingen oft mit brachialer Gewalt einher und begannen früh ab 6 Uhr. Es gab aufgebrochene Türen und Verletzte durch Polizisten. BGM Warken dagegen spricht von „verfassungsrechtlich geschützter ärztlicher Therapiefreiheit“ und davon, dass, wer keine Impfung anbieten wollte, sich „weder strafbar“ machte, noch Sanktionen befürchten musste. Die Ärzte sollten offensichtlich mundtot und gefügig gemacht werden! Ist dies gelungen?

Von Seiten der Ärztekammern gab es keinen Beistand, eher im Gegenteil. Doppelverfolgung durch Kammerverfahren nach den Strafverfahren wurde beinahe zur Regel, teils mit Approbationsentzug. Die Gerichte waren taub für unsere Argumente, für wissenschaftliche und medizinische Fakten, und fällten zumeist politisch willfährige Urteile.

Robert F. Kennedy jr. und das Schweigen in Deutschland


Wie ist es um den freien Berufsstand der Ärzte und die Therapiefreiheit bestellt, wenn sich statt des eigenen BGM der US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy jr. der Situation der deutschen Ärzte annimmt und offen ausspricht, was hierzulande verschwiegen wird: die Verfolgung von Ärzten, die dem Hippokratischen Eid treu geblieben sind und das Wohl ihrer Patienten an die erste Stelle gesetzt haben, indem sie Atteste zur Maskenbefreiung ausstellten?

Am 10.1.2026 hat RFK jr. reagiert und an unsere BGM Warken eine Botschaft geschickt. Er schreibt unter anderem: „Berichte aus Deutschland zeigen, dass die Regierung die Autonomie der Patienten außer Acht lässt und die Möglichkeiten der Menschen einschränkt, bei medizinischen Entscheidungen nach ihren eigenen Überzeugungen zu handeln.

Und weiter: „Ich habe erfahren, dass mehr als 1000 deutsche Ärzte und Tausende ihrer Patienten derzeit strafrechtlich verfolgt und bestraft werden, weil sie während der Pandemie Ausnahmen vom Tragen von Masken oder von Covid-19-Impfungen ausgestellt haben“, stellte Kennedy in der Videobotschaft fest.

Es gibt Gerichtsprozesse, in denen Ärzte deshalb angeklagt sind und verurteilt wurden, zum Beispiel weil sie Atteste ausgestellt haben, ohne die Patienten zu untersuchen. „Wenn eine Regierung Ärzte dafür kriminalisiert, dass sie ihre Patienten beraten, überschreitet sie eine Grenze, die freie Gesellschaften seit jeher als unantastbar betrachten.

Diese Botschaft ist ein Donnerschlag im bis dahin geltenden ohrenbetäubenden Schweigen der hiesigen Verantwortlichen und schallt durch fast alle Gazetten in Deutschland mit dem Titel: „Kennedy greift Bundesregierung an.“ Die Botschaft von Kennedy hatte innerhalb weniger Stunden mehrere Millionen Aufrufe – und sagte mehr über den Zustand der Ärzteverfolgung in Deutschland, als die Bundesregierung in den gesamten letzten sechs Jahren dazu veröffentlicht hatte: nämlich nichts!

Die Replik des Bundesgesundheitsministeriums


Am gleichen Tag, dem 10.1.2026, kommt die Replik von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, nachzulesen auf der Seite des BMG. Ihre Aussagen gehen nicht auf die zentralen Vorwürfe ein, beinhalten dagegen mehrere unwahre Tatsachenbehauptungen, weshalb Tom Lausen, Sachverständiger in der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie, sie als Fakenews bezeichnet:

  1. Ärzten, denen die Herausgabe von auf der Grundlage von Ausnahmevorschriften der Länder-Corona-Verordnungen erteilten Maskenbefreiungsattesten an Patienten in Deutschland vorgeworfen wurde, wurden nicht wegen Urkundenfälschung nach § 267 StGB (Identitätstäuschung) und Betruges nach § 263 StGB, sondern allein nach § 278 StGB wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse verurteilt, zum Beispiel BGH 5 StR 335/25 und BayerObLG 206 StR 76/23.

  2. Ärzten, denen man die unrichtige Bescheinigung von nicht durchgeführten Impfungen in Impfpässen vorwarf, wurden ebenfalls nicht wegen Urkundenfälschung nach § 267 StGB – da keine Identitätstäuschung vorlag – und wegen Betruges nach § 263 StGB verurteilt, sondern ausschließlich nach § 278 StGB wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse sowie wegen unrichtigen Dokumentierens nach dem IfSG, zum Beispiel BGH 4 StR 75/25. BMG Frau Nina Warken muss umgehend diese erneute öffentliche Diskreditierung von verurteilten Ärzten mit „Fakenews“ unterlassen, will sie nicht ihre Ahnungslosigkeit und damit Inkompetenz belegen.

Jura-Professor Dr. Martin Schwab fügt hinzu, dass die Aussagen der Ministerin von einem eklatanten Mangel an Problembewusstsein zeugen. Man sollte hinzufügen: auch von Sachkenntnis.

Rechtsanwalt Ralf Ludwig schreibt: „Mit Hilfe der deutschen Justiz wurden und werden mehr als 1.000 Ärzte verfolgt und kriminalisiert – dafür, dass sie gemäß ihres Eides gehandelt haben. Der formale Vorwand „falsche Atteste“ wurde gewählt, um ihre fachliche Einschätzung zu einer Straftat zu machen. Der Wind dreht sich. Auch international. Die Taten der deutschen Politik, der deutschen Behörden werden völkerstrafrechtlich aufgearbeitet.“ Forderung nach Rehabilitation und Therapiefreiheit

Wie geht es nun weiter?


Wir unter diesen Vorwänden Verfolgten und Verurteilten, wir Ärzte, fordern die Einstellung aller noch laufenden Verfahren, die sofortige Beendigung der Verfolgung wegen Maskenattesten oder Impfbescheinigungen und volle Rehabilitation!

Wir berufen uns auf die Gesetzeslage, den Hippokratischen Eid und unsere ärztliche Berufsordnung. Wir fordern die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit ein, von der Frau Warken nur spricht. Wir wollen keine Handlanger für eine Staatsmedizin sein – dies ist gegen unsere Berufsordnung. Es gilt der Nürnberger Kodex, es gilt die „informierte Einwilligung“ – sonst ist jeder Eingriff Körperverletzung!

Wir fordern, wie Robert F. Kennedy jr., die Entkriminalisierung von Ärzten, die ihre Patienten nach bestem Wissen und Gewissen beraten haben. Wir fordern Therapiefreiheit im Einklang mit dem Genfer Gelöbnis!

Weitere Infos:

Ärzte stehen auf
Ärzte für Aufklärung

Anm. d. Red.: Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde die verfolgte Ärztin Dr. med. Bianca Witzschel auf Druck der US-Administration Ende Juni endlich freigelassen. Zum Artikel