Das „ETS-II“ Gesetz vom Januar 2025; Neues CO2-Preis Gesetz:
Die EX-Ampel und Union haben ein weiteres Gesetz verabschiedet, mit welchem die Energiewende noch viel erfolgreicher werden wird: Gehorchend entsprechenden EU-Anordnungen.
Damit wurde vom deutschen Bundestag die EU-Direktive zur Anhebung der CO2-Abgabe auch für die Bereiche WÄRME (also Heizung) sowie VERKEHR (also Kraftstoff) eingeführt.
Der CO2 Preis (besser: die Bepreisung) wird nach 25 € in 2021 auf dann 65 € in 2026 angehoben. Noch unklar seien die Auswirkungen dieser Anhebung um 200 % in 5 Jahren auf die (Reste) heimischer Wirtschaft sowie die Inflation. [„Hoffentlich kommt es nicht so schlimm, wie es schon ist“ Karl Valentin]
Näheres bei der Epoch Times
Das „Solarspitzengesetz“ vom 31.01.2025:
EX-Ampel und Union haben das „Solarspitzengesetz“ verabschiedet. Damit soll die Energiewende noch erfolgreicher werden.
Da der Solarboom in Deutschland zu erfolgreich war, auch wegen immenser Subventionen (keine MwSt. auf Paneele z.B.), entstand ein temporäres Überangebot an Solarstrom, allerdings nur dann, wenn die Sonne scheint.
Konsequenz im neuen Gesetz: Keine Einspeisevergütung bei Neuanlagen, bei sonnigen Zeiten; Verlängerung der 20- Jahres -Förderzeit; Ausstattung der Neuanlagen mit SMART Meter zur Kontrolle und Steuerung; das Recht jedes Eigentümers eines Solarpaneel seinen Strom an der Börse zu handeln und das Recht des jeweiligen Messstellenbetreibers in seinem Gebiet per SMART Meter PV-Anlagen abzuriegeln. Das ist nötig zur Sicherung der Netzstabilität!
Näheres im Münchner Merkur.de