Ein Gastbeitrag von Petra Herchenröder von "Freie Menschen für Frieden"
Der Verwaltungsapparat entstand ursprünglich, um persönliche Willkür zu begrenzen. An die Stelle der unmittelbaren Verfügung eines Fürsten sollten feste Zuständigkeiten, ausgebildete Amtsträger, nachvollziehbare Verfahren und die Bindung an geltendes Recht treten. Die Akte sollte Entscheidungen überprüfbar machen; das Ermessen den besonderen Einzelfall würdigen; die Begründungspflicht den Eingriff erklären; die Remonstrationspflicht den Beamten daran erinnern, dass er für die Rechtmäßigkeit seines Handelns persönlich mitverantwortlich bleibt.

In dieser Gestalt kann Verwaltung den Menschen schützen. Sie verhindert, dass jeder Amtsträger nach Belieben entscheidet, und eröffnet dem Betroffenen Möglichkeiten des Widerspruchs und des gerichtlichen Rechtsschutzes.
Doch dieselben Instrumente besitzen eine zweite Seite. Zuständigkeit kann zur Verantwortungszerteilung werden, Hierarchie zu Gehorsam, Dokumentation zur Erfassung, Ermessen zur bloßen Formalität und Gleichbehandlung zur Blindheit gegenüber dem konkreten Menschen. Die Akte, die ursprünglich vor Willkür schützen sollte, kann schließlich den Menschen durch seinen verwalteten Datensatz ersetzen.
Mit dem Ende der Monarchie verschwand zudem nicht die Macht der Vorauswahl. Der persönliche Filter des Herrschers wurde in vielen Bereichen durch einen parteipolitisch vermittelten Filter ersetzt. Das wird besonders bei der Besetzung hoher Behörden, Gerichte und öffentlich-rechtlicher Kontrollgremien sichtbar. Die Amtsträger sind nach ihrer Wahl rechtlich unabhängig; wer überhaupt in den Kreis der Wählbaren gelangt, wird jedoch vielfach durch Parteien, Fraktionen und politische Netzwerke vorentschieden.
Die notwendige demokratische Vermittlung kann dadurch in ein geschlossenes Auswahlsystem übergehen. Politische Nähe zu etablierten Parteien erscheint als normal, während die Nähe zu einer unerwünschten, aber nicht verbotenen Partei zum pauschalen Ausschlussgrund werden kann. Eine einzelne Ablehnung mag rechtmäßig sein. Wiederholt sie sich unabhängig von Person und Qualifikation, entsteht eine informelle Sperre, für die niemand ausdrücklich Verantwortung übernehmen muss.
Ein ähnlicher Mechanismus zeigt sich in Rundfunk- und Fernsehräten. Diese sollen die Vielfalt der Gesellschaft vertreten. Doch die Gesellschaft entsendet sich nicht selbst: Landesgesetzgeber und Staatsverträge bestimmen zuvor, welche Verbände, Kirchen, Gewerkschaften, Organisationen und politischen Vertreter als gesellschaftlich bedeutsam gelten. Der Staat kontrolliert den Rundfunk damit nicht unbedingt unmittelbar; er gestaltet jedoch das gesellschaftliche Feld, das ihn kontrollieren soll.
Über staatlich geförderte NGOs, Institute, Meldestellen, Faktenchecker und Beratungsnetzwerke erweitert sich der Verwaltungsapparat noch einmal. Formell stehen diese Organisationen außerhalb des Staates. Wenn sie jedoch staatlich finanziert werden, politische Kategorien entwickeln, Inhalte bewerten und Behörden oder Plattformen zuarbeiten, übernehmen sie funktional Aufgaben eines ausgelagerten Verwaltungsapparates.
Norbert Häring beschreibt im Wahrheitskomplex ein solches Zusammenwirken. Seine linke Selbstverortung macht seine Beobachtung besonders aufschlussreich: Er erkennt eine asymmetrische Behandlung linker und rechter Kräfte. Was bei der einen Seite als Engagement, Aufklärung oder demokratische Haltung gilt, kann bei der anderen als Agitation, Desinformation oder Delegitimierung eingeordnet werden. Nicht mehr allein die konkrete Handlung entscheidet, sondern zunehmend die politische Zuordnung des Handelnden.
Die Gefahr liegt dabei nicht nur in einer Benachteiligung „rechter“ Stimmen. Ein einmal geschaffener Zensur- und Kontrollapparat besitzt keine dauerhafte politische Loyalität. Was zunächst gegen rechts legitimiert wird, kann später ebenso Friedensbewegungen, Kapitalismuskritiker, Gewerkschafter, Feministinnen, Medizinkritiker oder andere unbequeme linke Stimmen treffen. Der Apparat unterscheidet am Ende weniger zwischen links und rechts als zwischen systemverträglich und störend.
So wiederholt sich in Recht, Medizin, Wissenschaft, Medien und Bildung dieselbe Grundbewegung:
- Ein wertvolles Schutzgut wird benannt: Gesundheit, Demokratie, Sicherheit oder Wahrheit.
- Eine Gefahr wird definiert.
- Anerkannte Experten und Institutionen erhalten die Definitionsmacht.
- Die Gefahr wird in Kategorien, Grenzwerte und Verdachtsmerkmale übersetzt.
- Daraus entstehen Erfassungs-, Förderungs-, Ausschluss- und Sanktionsverfahren.
- Widerspruch gegen die Definition wird selbst zum Verdachtsmerkmal.
- Das System findet immer mehr Fälle und bestätigt damit seine eigene Notwendigkeit.
Scheitert eine Maßnahme, wird selten der zugrunde liegende Denkrahmen geprüft. Stattdessen erscheint der Mangel an Daten als Ursache. Die Antwort lautet: noch mehr Erfassung, Vernetzung, Früherkennung und Überwachung.
Auf diese Weise wird der Mensch zunehmend durch seinen administrativen Datenzwilling ersetzt. Nicht mehr die konkrete Tat steht im Mittelpunkt, sondern das errechnete Risiko zukünftiger Abweichung. Der Bürger muss dann nicht nur Gesetze beachten, sondern seine Unbedenklichkeit nachweisen. Unauffälligkeit wird zur stillen Bürgerpflicht.
Damit entsteht genau jene Kultur des Misstrauens, die der Apparat angeblich verhindern soll. Menschen prüfen ihre Worte nicht mehr auf ihren Wahrheitsgehalt, sondern auf mögliche berufliche, gesellschaftliche oder rechtliche Folgen. Die äußere Kontrolle wandert nach innen und wird zur Selbstzensur.
Aldous Huxleys Gegenfrage führt zum Kern: Welche Lebensrisiken müssen wir aushalten, damit menschliches Werden überhaupt möglich bleibt? Ein vollständig erfasstes, prognostiziertes und gesteuertes Leben wäre vielleicht sicherer – aber es wäre kein freies Werden mehr. Würde braucht einen offenen Ausgang, die Möglichkeit des Irrtums und ein unverfügbares Gegenüber, das widersprechen und verwandeln kann.
Das gilt auch für die Urheber einer Vision totaler Datensteuerung. Wer andere berechenbar und verfügbar machen will, verliert selbst die ehrliche Begegnung. Er begegnet schließlich nur noch gefilterten Informationen, strategischer Zustimmung und dem Echo der eigenen Macht. Auch der Verfügende wird zum Verfügten seiner Kategorien. Das Maßband, das er um die Welt legt, schließt sich zuletzt um ihn selbst.
Der Verwaltungsapparat ist deshalb nicht an sich das Problem. Gefährlich wird er, wenn er seine dienende Stellung vergisst, seine Kategorien mit der Wirklichkeit verwechselt und keinen unverfügbaren Rest mehr anerkennt. Dann schützt er nicht länger das Leben vor Willkür, sondern schützt seine eigene Ordnung vor dem störenden Leben.
In Abwandlung von Goethes Satz lässt sich unsere Denkbewegung daher so zusammenfassen:
So hängen wir denn ab vom Verwaltungsapparat, den wir erschaffen.
Die entscheidende Freiheitsfrage lautet folglich nicht, ob eine Gesellschaft ohne Verwaltung auskommen kann. Sie lautet:
Wo bleiben innerhalb des Apparates jene Öffnungen erhalten, in denen ein Mensch innehalten, widersprechen, Verantwortung übernehmen und dem anderen wieder als lebendigem Gegenüber begegnen kann?
