WAR ORWELL EIN OPTIMIST? AUF DEM WEG ZUM GLÄSERNEN MENSCHEN

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Die Kombination aus 6G, digitaler Identität, digitalem Euro, KI und EU-Chatkontrolle lässt George Orwell wie einen naiven Optimisten aussehen

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Ein Leitartikel von Chris Barth

Als George Orwell 1949 seinen Roman „1984“ veröffentlichte, schuf er ein Bild, das sich tief in unser kulturelles Gedächtnis eingebrannt hat: In den Wohnungen hängen Teleschirme. Sie senden Propaganda – und beobachten gleichzeitig die Bewohner. Winston Smith weiß, dass Big Brother ihn sehen könnte. Er kennt sogar das Gerät, das ihn beobachtet.

Vielleicht war Orwell in mindestens einem Punkt zu optimistisch.+

Denn die Überwachungstechnik des 21. Jahrhunderts braucht womöglich keinen sichtbar an der Wand hängenden Bildschirm mehr. Das Funknetz selbst wird jetzt zum Sensor. Das Smartphone soll Ausweis und Altersnachweis beherbergen. Ein elektronisches Zentralbankgeld soll alle Zahlungen digital abwickeln. Private Nachrichten sollen automatisiert auf illegale Inhalte durchsucht werden. Und künstliche Intelligenz soll aus gewaltigen Datenmengen Muster und Zusammenhänge erkennen, die ein menschlicher Beobachter niemals überblicken könnte.

Keine dieser Technologien allein ergibt Orwells „1984“. Und weder in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen noch in einem öffentlich bekannten EU-Papier findet sich ein geheimer Bauplan mit der Überschrift „Totalüberwachung“.

Doch die Einzelteile einer technischen Infrastruktur, die eine historisch beispiellose Erfassung des Menschen ermöglichen könnte, entstehen vor unseren Augen.

Und vieles davon wird ausdrücklich mit dem Zieljahr 2030 verbunden.

Der digitale Umbau bis 2030 – oder früher?

Bereits 2020 veröffentlichte UN-Generalsekretär António Guterres seine „Roadmap for Digital Cooperation“. Darin lautet eines der zentralen Ziele: universeller, sicherer und bezahlbarer Internetzugang für alle Menschen bis 2030. Als weitere Handlungsfelder nennt die UN digitale öffentliche Güter, eine globale Zusammenarbeit bei künstlicher Intelligenz, „digital trust and security“ sowie eine stärkere internationale Architektur für digitale Zusammenarbeit. Ausdrücklich soll Digitalisierung zur Erreichung der Sustainable Development Goals, der SDGs, beitragen.

Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen UNDP geht inzwischen noch weiter. Es propagiert eine sogenannte Digital Public Infrastructure, DPI. Darunter versteht UNDP grundlegende digitale Systeme, die das „Rückgrat moderner Gesellschaften“ bilden sollen. Genannt werden ausdrücklich digitale Identitäten, digitale Zahlungen und der digitale Austausch staatlicher Daten. Auch hier wird künstlich ein Zusammenhang mit der angeblich schnelleren Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele hergestellt.

Die „Agenda 2030“ erscheint einem auf einmal wie ein anderes Wort für einen supranationalen Überwachungsstaat in unheilvoller Allianz mit plattformglobalistischen Wirtschaftsoligarchen. Der großflächige digitale Umbau gesellschaftlicher Infrastruktur ist dabei ein erklärtes politisch-ideologisches Großprogramm, welches Kritiker sogar mit Maos „Großem Sprung nach vorne“ vergleichen. Bei der Umsetzung von letzterem wurden übrigens ca. 40 Millionen Menschenleben vernichtet.

Wer sind Sie? Ihr digitaler Zwilling

Ein wesentlicher Baustein entsteht derzeit mit der europäischen digitalen „Identitäts-Wallet“.

Nach der seit 2024 geltenden eIDAS-2.0-Regelung müssen die EU-Mitgliedstaaten ihren Bürgern spätestens Ende 2026 mindestens eine solche Wallet zur Verfügung stellen. Darin können Identitätsdaten und digitale Dokumente gespeichert und gegenüber öffentlichen wie privaten Stellen nachgewiesen werden. Die EU-Kommission nennt etwa Behördengänge, Bankgeschäfte, Ausbildung, Beschäftigung und rechtsverbindliche elektronische Unterschriften.

Die Nutzung soll (!) freiwillig sein. Zugleich wächst jedoch die Zahl der Lebensbereiche, in denen ein verlässlicher digitaler Identitäts- oder Altersnachweis zwingend verlangt wird.

Die EU hat bereits eine eigene Altersnachweislösung entwickelt. Bürger sollen damit nachweisen, dass sie beispielsweise über 18 Jahre alt sind, ohne ihr vollständiges Geburtsdatum offenzulegen. Diese Technik kann eigenständig genutzt oder in die europäische Identitäts-Wallet eingebaut werden.

Gesellschaftspolitisch bleibt eine grundlegende Frage:

Wie lange bleibt digitale Identifikation freiwillig, wenn immer mehr Dienstleistungen ohne digitalen Nachweis vollkommen unpraktisch oder irgendwann gar nicht mehr erreichbar werden?

Was sagen Sie? Die Chatkontrolle

Auch private Kommunikation steht zunehmend im Spannungsfeld zwischen Privatsphäre und staatlich gewünschter Kontrolle.

Unter dem politischen Schlagwort „Chatkontrolle“ wird seit Jahren über die geplante EU-Verordnung zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs gestritten. Das Anliegen – Kinder vor schwersten Verbrechen zu schützen – dürfte kaum jemand bestreiten wollen. Deshalb wird dieses auch vorgeschoben! Problematisch ist jedoch die alles umfassende technische Konsequenz.

Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag von 2022 sieht unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Aufdeckungsanordnungen vor. „Dienste“ könnten verpflichtet werden, technische Systeme einzusetzen, die nach bekannten und neuen Missbrauchsdarstellungen sowie nach Kontaktanbahnungen zu Kindern suchen. Der Verordnungstext beschreibt ausdrücklich Technologien, die Kommunikationsinhalte automatisiert analysieren sollen.

Das endgültige Regelwerk ist weiterhin politisch umkämpft. Parallel besteht eine Sonderregelung, die Anbietern freiwillige Erkennung ermöglicht; der Rat der EU hat im Juli 2026 erneut Schritte unternommen, diese Möglichkeit fortzuführen.

Aus einem legitimen Schutzinteresse entsteht damit eine Grundsatzfrage, die weit über das konkrete Gesetz hinausgeht:

Kann vertrauliche Kommunikation noch wirklich vertraulich sein, wenn eine technische Infrastruktur geschaffen wird, die sie automatisiert überprüfen kann?

Denn technische Systeme kennen keinen guten oder bösen Zweck. Sie besitzen Fähigkeiten.

Welche Zwecke ihnen morgen zugewiesen werden, entscheiden die jeweiligen Machthaber in Politik, Wirtschaft und deren Lobbygruppen.

Was kaufen Sie? Der digitale (T-)Euro

Parallel arbeitet die Europäische Zentralbank am digitalen Euro. Ein Pilotprojekt ist für 2027 vorbereitet, dem sich die EU-Geschäftsbanken gar nicht entziehen können. Dieser digitale Euro soll elektronisches Zentralbankgeld sein und „das Bargeld ergänzen, nicht ersetzen“, wie die in Frankreich rechtskräftig verurteilte Straftäterin und dennoch EZB-Chefin Christine Lagarde zu betonen pflegt.

Auch wenn die EZB versichert, dass keine Konsumlenkung geplant ist, schafft die technische Architektur die Grundlagen für bedingte Zahlungen. Kritiker und Experten warnen, dass eine einmal implementierte Infrastruktur später durch Software-Updates oder politische Vorgaben mit „Flags“ versehen werden könnte (z.B. Ablaufdaten oder Einschränkungen des Verwendungszwecks).

Im Gegensatz zu physischem Bargeld läuft jede Transaktion über ein digitales System. Die EZB wird ihr Register über alle Wallets führen. Kritiker befürchten, dass Konten oder Transaktionen bei Bedarf per digitalem Befehl („Flag“) eingefroren oder blockiert werden könnten.

Dabei verspricht die EZB hohe Datenschutzstandards. Offline-Zahlungen sollen eine bargeldähnliche Privatsphäre ermöglichen. Bei Online-Zahlungen sollen Zahlungsdienstleister zwar ihre Kunden zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben identifizieren können; das Eurosystem selbst soll (!) einzelne Zahlungen nicht unmittelbar bestimmten Personen zuordnen können.

Trotzdem bleibt ein grundlegender Unterschied bestehen:

Eine übergebene Banknote funktioniert ohne Konto, Server, App, Strom, Mobilfunk oder technische Vermittlungsinstanz.

Digitales Geld funktioniert zwangsläufig über eine technische Infrastruktur.

Umso wichtiger wäre es, Bargeld nicht lediglich als nostalgische Übergangstechnologie zu betrachten, sondern als wesentlichen Bestandteil einer freiheitlichen Gesellschaft. Verbraucherschützer verlangen deshalb eine gegenüber dem digitalen Euro ebenbürtige Annahmeverpflichtung für Bargeld.

Tracking beim Barzahlen? Das neue Bargeld

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Die EZB plant die Einführung neuer Euro-Scheine. Diese werden "neue Merkmale“ aufweisen – nur zu ihrem Schutz natürlich. Oder steckt doch mehr dahinter? Die neuen Euro-Banknoten könnten nämlich eine individuelle, maschinenlesbare Kennung besitzen, die weit über die offen aufgedruckte Seriennummer hinausgeht.

Denn dafür braucht man heutzutage nicht einmal mehr einen RFID-Chip. Eine unsichtbare individuelle Kennung könnte über IR-Codes, magnetische Codes, optische Mikro-/Nanostrukturen oder Material-Fingerprints realisiert werden.

Und genau in diesen Bereichen arbeiten EZB und Banknotenzulieferer nachweislich bereits zusammen. Die EZB hat außerdem ein Patent auf Banknoten mit mikroskopisch kleinen Mikrosphären-Einschlüssen angemeldet.

Ob eine solche individuelle Kennung für die neuen Euro-Scheine vorgesehen ist, und ob diese Kennungen für ein Tracking der Scheine und deren Nutzer ab einem „Zeitpunkt X“ missbraucht werden könnten, bleibt derzeit öffentlich unbeantwortet. Aber kaum einer fragt nach, was im EZB-Turm in Frankfurt wirklich dazu passiert.

Allein die Vorstellung, die alten Scheine verlören irgendwann im normalen Zahlungsverkehr ihre Gültigkeit und könnten nur noch bei der Bundesbank in neue trackbare Banknoten bzw. in eine digitale Zentralbankwährung umgetauscht werden, treibt Datenschützern, Bürgerrechtlern und Finanzsystemkritikern gleichermaßen die Schweißperlen auf die Stirn.

Wo sind Sie? 6G macht den Raum zum Sensor

Noch unbekannter – und möglicherweise folgenreicher – ist die nächste Mobilfunkgeneration.

Bei 6G, international als IMT-2030 entwickelt, geht es keineswegs nur darum, Filme noch schneller herunterzuladen.

Die Internationale Fernmeldeunion ITU nennt sechs zentrale Anwendungsszenarien. Zwei davon lauten ausdrücklich „Artificial Intelligence and Communication“ sowie „Integrated Sensing and Communication“, ISAC.

ISAC bedeutet vereinfacht:

Dieselben Funkwellen, mit denen Daten übertragen werden, können gleichzeitig zur Radarerfassung der Umgebung genutzt werden. Funkwellen werden ausgesendet, von Gegenständen und Menschen reflektiert und anschließend analysiert. Und plötzlich wird aus einem Kommunikationsnetz ein Sensornetz.

Die deutschen Datenschutzbehörden warnen deshalb inzwischen ungewöhnlich deutlich. In ihrem Positionspapier vom 17. Juni 2026 weist die Datenschutzkonferenz darauf hin, dass ISAC Personen erfassen kann, die überhaupt kein eigenes beteiligtes Endgerät besitzen. Auch sogenannte Bystander können zum Gegenstand der Sensorik werden.

Je nach technischer Ausgestaltung könnten Bewegungen und biometrische Merkmale analysiert werden. Dazu zählen beispielsweise die Gangart sowie Atem- und Herzaktivität.

Radarbasierte Vitaldatenerfassung ist dabei längst keine Science-Fiction. Fraunhofer-Institute demonstrieren Systeme, die Atembewegungen und Herzaktivität berührungslos erkennen können.

Noch bemerkenswerter: 6G-Funkverfahren können auch durch Hindernisse und Wände hindurch Informationen erfassen.

Die Datenschutzkonferenz sieht deshalb sogar die Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 Grundgesetz gefährdet.

Ihre vielleicht eindringlichste Formulierung: Von der Eingriffstiefe könne ISAC mit einer „nicht wahrnehmbaren Videoüberwachung“ vergleichbar sein – mit dem Unterschied, dass funkbasierte Sensorik unter Umständen sogar Bereiche erfassen kann, die eine Kamera gar nicht sieht.

Orwells Teleschirm hing wenigstens noch für alle sichtbar an der Wand.

KI: Der entscheidende Multiplikator

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Doch weder digitale Identität noch 6G, digitaler Euro oder Kommunikationsanalyse sind für sich der entscheidende Schritt.

Der qualitative Sprung entsteht durch ihre Verknüpfbarkeit mit künstlicher Intelligenz.

Ein einzelner Datenpunkt sagt wenig. Tausende Datenpunkte erzählen eine Geschichte. Millionen Datenpunkte können ein Profil erzeugen. Wer ist ein Mensch? Wo hält er sich auf? Mit wem kommuniziert er? Was kauft er? Welche Dienste nutzt er? Welche Interessen hat er? Wie bewegt er sich? Wie fühlt er sich?

Nicht alles davon wird heute schon zentral zusammengeführt. Es wäre deshalb unseriös zu behaupten, bereits jetzt existiere eine europäische Superdatenbank, in der all diese Informationen zusammenlaufen.

Aber je mehr Lebensbereiche digital identifizierbar und maschinenlesbar werden, desto wichtiger wird die Frage:

Welche Verknüpfungen wollen wir grundsätzlich zulassen?

Technikfolgenabschätzung darf nicht erst beginnen, nachdem Milliarden in eine Infrastruktur investiert wurden.

Und „China macht das auch“ oder „sonst verlieren wir technologisch den Anschluss“ ist kein wirkliches Argument. Nicht alles, was technisch möglich ist, ist gesellschaftlich wünschenswert.

Vielleicht müssen wir wieder etwas analoger werden.

Der Gegenentwurf dazu ist keine Technikfeindlichkeit.

Computer, Mobilfunk, künstliche Intelligenz oder digitale Zahlungssysteme können großartige Werkzeuge sein.

Aber ein Werkzeug muss Werkzeug bleiben.

Der Mensch darf nicht zum Zubehör seiner technischen Systeme werden.

Wir sollten uns deshalb wieder daran erinnern, dass Privatsphäre nichts Verdächtiges ist. Dass Anonymität kein Verbrechen darstellt. Dass Bargeld nicht rückständig ist. Dass ein vertrauliches Gespräch nicht automatisch ein Sicherheitsproblem darstellt. Und dass ein Mensch mehr ist als die Summe seiner Daten. In unserer christlich-abendländischen Tradition besitzt der Mensch Würde nicht deshalb, weil ein Staat sie ihm großzügig verleiht. Sie liegt dem Staat voraus. Der Mensch ist Geschöpf und Ebenbild Gottes – ausgestattet mit unveräußerlichen Rechten, aber auch mit Verantwortung.

Freiheitsrechte sind dabei keine Museumsstücke.

Eine Freiheit, die niemand mehr nutzt, kann verkümmern. Eine Privatsphäre, die wir für ein wenig Bequemlichkeit freiwillig vollständig preisgeben, kann kein Gesetz dauerhaft bewahren.

Vielleicht bedeutet Freiheit im Jahr 2030 deshalb gelegentlich etwas überraschend Altmodisches:

  • Auf Bargeldzahlung bestehen, wenn das nicht möglich ist, Laden wechseln!
  • Das Smartphone auch einmal zu Hause lassen.
  • Ein Buch aus Papier lesen.
  • Mit Menschen sprechen, ohne dass eine Plattform dazwischensteht.
  • Kinder dazu erziehen, selbst zu denken, statt jede Frage einem Algorithmus zu überlassen.
  • Und Technologien erst dann flächendeckend einzuführen, wenn ihre gesellschaftlichen Folgen ernsthaft geprüft worden sind.

Nicht schneller, höher, digitaler um jeden Preis. Sondern menschlicher. Die Technik soll dem Menschen dienen – nicht der Mensch der Technik.

Und dem Schönen, dem Wahren und dem Guten zu dienen, war noch nie rückständig.

Vielleicht wird genau das im digitalen Zeitalter zu einem der wichtigsten Akte gelebter Freiheit.

Quellen:

  • Vereinte Nationen: Roadmap for Digital Cooperation, 11. Juni 2020.
  • United Nations Development Programme: Digital Public Infrastructure.
  • ITU: IMT-2030 – Technical requirements for the 6G future, 2026.
  • Europäische Kommission: European Digital Identity, Stand 2026.
  • Europäische Kommission: EU-Altersverifikations-App, 29. April 2026.
  • Europäische Kommission: Vorschlag COM(2022) 209 zur Prävention und Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs.
  • Rat der Europäischen Union: Übergangsregelung zur Erkennung von Kindesmissbrauchsmaterial, 2. Juli 2026.
  • Europäische Zentralbank: Informationen und FAQ zum digitalen Euro, Stand August 2026.
  • Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder: Datenschutz im Kontext von Integrated Sensing and Communication (ISAC), 17. Juni 2026.