WENN RECHT ZU GEHORSAM WIRD

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Ein Freiburger Verfahren wirft ein grelles Licht auf die Nachwirkungen der Corona-Jahre

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Eine Leserzuschrift von Helmut K.

Es ist erst fünf Jahre her und doch wirkt es, als läge eine ganze Epoche dazwischen: die Wintertage 2020, als Deutschland im Namen des Gesundheitsschutzes in einen Ausnahmezustand geführt wurde, der sich mit jeder neuen Verordnung tiefer in den Alltag fraß. Ausgangsregeln, Kontaktlisten, Absperrgitter, Bußgelder. Man gewöhnte sich an die Sprache der „Maßnahmen“, an das Selbstverständnis, dass Freiheit nur noch unter Vorbehalt existiere – und dass Zweifel, Widerspruch oder auch nur ein Zögern schnell als moralische Verfehlung gelten konnten.

Vor kurzem, am 19. Dezember 2025, endet vor dem Landgericht Freiburg ein Verfahren, das genau diese Zeit noch einmal greifbar macht. Angeklagt war der Pfarrer und Publizist Lothar Mack. Der Vorwurf: Er habe vor genau fünf Jahren am 19. Dezember 2020 in Freiburg eine „unbewilligte Versammlung“ geleitet – durch einen versuchten Spontan-Gottesdienst im Park und später durch eine Ansprache an einer Polizeisperre. Was nach einer Randnotiz aus der Pandemie wirkt, ist bei genauerem Hinsehen ein Lehrstück über Staat, Gesellschaft und die Frage, was Recht eigentlich sein soll.

Mack schildert den Ausgangspunkt so: In Weil am Rhein war an jenem Tag eine größere Kundgebung untersagt worden. Er war dort als Redner für ein geistliches Wort zu Weihnachten eingeladen. Einige Teilnehmer wichen nach Freiburg aus, wo eine Demonstration unter dem Motto „Gegen Faschismus und staatliche Willkür“ stattfinden sollte. Das Verbot sei jedoch erst eine Viertelstunde vor Beginn bekanntgegeben worden. Menschen, bereits angereist, blieben orientierungslos zurück: Man zog in Gruppen durch die Stadt, nicht mehr als organisierter Protest, eher als Ausdruck von Präsenz – und als stille Weigerung, sich vollständig wegschicken zu lassen.

Solche Szenen sind vielen noch präsent: das Katz-und-Maus-Spiel, die ständigen Auflösungen, die Anordnungen, das Gefühl, dass nicht nur einzelne Handlungen sanktioniert wurden, sondern auch Haltungen. Wer nicht demonstrativ zustimmte, geriet schnell unter Generalverdacht. Wer „falsche“ Fragen stellte, wurde behandelt, als stelle er das Gemeinwesen infrage.

In Freiburg spitzte sich die Lage zu, als eine Polizeikette eine Straße versperrte. Auf beiden Seiten standen Gruppen, die sich zuvor als Teil der ursprünglichen Kundgebung verstanden hatten. Es kam zu Unmutsbekundungen, das Klima war zeitweise aggressiv, die Nerven lagen bei einigen blank. Genau an dieser Stelle, so Mack, habe eine Polizistin ihm geraten, das Megaphon zu nehmen und zu sprechen – um zu deeskalieren. Er wandte sich an beide Seiten. Und er sprach nicht über „Hygieneregeln“, sondern über etwas Grundsätzlicheres: über Recht, über Gesetz und Gott.

Der Kern seiner Botschaft: Die Polizei müsse Gesetze durchsetzen. Die Demonstranten beriefen sich auf Grundrechte. Aber nicht jedes Gesetz sei automatisch vom Recht gedeckt – und nicht jede Auflehnung gegen Gesetze sei bereits „rechtens“. Beide Seiten könnten den Ausgleich suchen, statt sich hochzuschaukeln. Ein Teilnehmer habe später sogar vor Gericht bezeugt, die Lage habe sich dadurch merklich entspannt. Das sei im Verfahren auch anerkannt worden.

Und dennoch: Verurteilt wurde Mack am Ende trotzdem!

Warum? Weil sich – so beschreibt er – im Gerichtssaal ein Verständnis durchgesetzt habe, das diese Unterscheidung zwischen Recht und Gesetz nicht gelten lassen wolle. Recht und Gesetz seien im demokratischen Staat im Grunde identisch; sie würden in demokratischen Verfahren fortlaufend entwickelt, schriftlich fixiert, durch Institutionen abgesichert. Moral und Religion hingegen gehörten in den privaten Bereich. Ein Naturrecht oder moralisches Gesetz sei „beliebig“, erst recht, wenn es religiös begründet werde. Die Lehre aus DDR und Drittem Reich, so die Darstellung, sei: Heutige demokratische Prozesse verhinderten solche Entgleisungen (angeblich!).

Hier liegt die eigentliche Sprengkraft des Falles. Denn viele Bürger haben in den Jahren 2020 bis 2023 erlebt, wie schnell demokratische Prozesse nicht nur Freiheit begrenzen, sondern auch Debatten verengen können. Wie leicht aus Abwägung ein Automatismus wurde: Sicherheit schlägt Freiheit, Regel schlägt Einwand, Gehorsam schlägt Urteilskraft. Und wie rasch der Raum schrumpfte, in dem man öffentlich sagen durfte: Das ist unverhältnismäßig.“ „Das ist unlogisch.“ „Das ist übergriffig. Wer so sprach, riskierte nicht nur soziale Ächtung, sondern reale Konsequenzen – Anzeigen, Verfahren, Berufsprobleme.

Man muss nicht jede Einschätzung von Lothar Mack teilen, um die Frage zu erkennen, die sein Prozess aufwirft: Was bleibt von Grundrechten, wenn sie in Krisenzeiten als Störfaktor behandelt werden? Und was bleibt von Rechtsstaatlichkeit, wenn Recht faktisch mit dem gleichgesetzt wird, was gerade so in den Hirnen machtbesoffener Politiker und Exekutivbeamter heraussprudelt – unabhängig davon, ob all diese "Maßnahmen" vernünftig, verhältnismäßig oder gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähig daherkommen?

Die Corona-Jahre waren ein menschengemachter Ausnahmezustand, nicht weil es keine Krankheit gab, sondern weil Politik und Institutionen entschieden, Grundrechte in historisch ungewöhnlicher Breite einzuschränken – oft pauschal, oft ohne ehrliche Fehlerkultur, oft begleitet von einem Ton der moralischen Erpressung. Wer nicht „Hurra“ rief, war schnell „unsolidarisch“. Heute weiß man: Das meisten war überzogen, vieles war widersprüchlich, manches war zerstörerisch. Doch statt Aufarbeitung erleben Betroffene nicht selten: Akten werden weitergeführt, Urteile gesprochen, als sei nichts geschehen. Als hätte es die RKI-Protokolle nie gegeben. Als hätten die vielen Enquetekommissionen auf Bundes- und Landeseben oder der Untersuchungsausschuss in Thüringen nie getagt!

Der Fall Mack steht damit exemplarisch für das Nachbeben jener Jahre. Nicht als letzter Beweis, aber als weiteres Warnsignal: Wenn ein Pfarrer, der deeskalieren wollte und sich auf Gewissen, Glauben und Grundrechte beruft, am Ende als Leiter einer „unbewilligten Versammlung“ verurteilt wird – dann muss man fragen, ob die Republik wirklich verstanden hat, was sie sich in dieser Zeit erlaubt hat.

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Sie wird zeigen müssen, wie das Gericht die Grundrechtsabwägung, die Rolle des Angeklagten und die konkrete Situation rechtlich einordnet. Erst dann lässt sich seriös beurteilen, ob hier ein Einzelfall entschieden wurde – oder ob ein Denkmodell zementiert wird, in dem öffentliche Gewissensrede als Grenzüberschreitung gilt. Schon heute können wir aber sagen: „Wehret den Anfängen. Nie wieder ist jetzt!“

Anm. d. Red.: Zum Originalbeitrag von Lothar Mack bei Transition-News: https://cutt.ly/rtsSJqST
Wer die Arbeit von Lothar Mack unterstützen kann und möchte, bitte hier entlang: https://cutt.ly/7tsSJzDf