Der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter hat in einem dokumentierten Beitrag der Deutschen Welle vom 9. Februar 2024 öffentlich die Ukraine aufgefordert, nicht nur militärische Einrichtungen in Russland anzugreifen, sondern auch Ministerien.
Da Kiesewetter wie CDU-Vorsitzender Friedrich Merz ein entschiedener Befürworter des Einsatzes der deutschen Taurus-Waffe im Ukrainekrieg ist und offenbar diese weitreichende Waffe für solche Angriffe zu liefern gedenkt, würde eine Attacke auf russische Regierungsinstitutionen nicht nur Krieg zwischen Deutschland und der Russischen Föderation, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach auch einen nuklearen Gegenschlag Moskaus zur Folge haben.
Doch ganz unabhängig davon hat sich Kiesewetter mit den mir bislang nicht bekannten Äußerungen bei der Deutschen Welle einer Straftat nach Paragraph 80a des Strafgesetzbuchs schuldig gemacht. Paragraph 80a lautet: „Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression. Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zum Verbrechen der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Kiesewetter muss folglich wegen der besonders schwerwiegenden Gefährdung des Friedens und des Lebens von 84 Millionen Menschen in Deutschland nach Aufhebung seiner Abgeordnetenimmunität verhaftet, vor Gericht gestellt und verurteilt werden. Neben der juristischen Konsequenz muss die CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag auch im Hinblick auf die kommende Wahl am 23. Februar 2025 Kiesewetter mit sofortiger Wirkung ausschließen. Es ist unerträglich, dass beides immer noch nicht geschehen ist.
Solange das so ist, werde ich von heute ab jeden weiteren politischen Text von mir bis zur Bundestagswahl mit dem Aufruf versehen: „Wer CDU wählt, wählt Krieg!“
Gastautor: Wolfgang Hübner, Frankfurt/Main