WIE KANN DAS SEIN? GEISTERSTIMMEN BEI DER KANZLERWAHL?

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Am 6. Mai 2025 wurde Friedrich Merz im zweiten Wahlgang zum Bundeskanzler gewählt. Doch bei genauer Betrachtung wirft die Wahl mehr Fragen auf als zunächst gedacht – insbesondere eine: Wie können mehr Stimmen abgegeben worden sein, als es überhaupt (anwesende) Abgeordnete im Bundestag gibt? Die Zahlen, die stutzig machen

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Ein Beitrag von Chris Barth

Laut offizieller Verkündung durch Bundestagspräsidentin und ehemalige Weinkönigin Julia Klöckner (CDU) lautete das Wahlergebnis im zweiten Wahlgang wie folgt:

(Anwesende) Mitglieder des Bundestages: 613
Abgegebene Stimmen: 618
Ungültige Stimmen: 3
Gültige Stimmen: 615
Ja: 325
Nein: 289
Enthaltung: 1

Fünf Stimmen mehr als Mitglieder – das ist keine Kleinigkeit, sondern eine statistische Unmöglichkeit.

Was das Grundgesetz dazu sagt

Nach Artikel 63 GG benötigt ein Bundeskanzler die absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundestags – im aktuellen Fall also mindestens 307 Ja-Stimmen. Friedrich Merz erhielt 325 Ja-Stimmen und wurde somit gewählt. Doch die Tatsache, dass mehr Stimmen abgegeben wurden als Parlamentarier existieren, widerspricht dem demokratischen Grundprinzip „eine Person – eine Stimme“.

Ob diese Diskrepanz auf einen Zählfehler, eine fehlerhafte Protokollierung oder eine unrechtmäßige Stimmabgabe zurückgeht, ist bislang nicht geklärt. Das Bundestagspräsidium hat sich dazu noch nicht geäußert.

Solange keine offizielle Wahlanfechtung erfolgt – z. B. durch eine Fraktion, einzelne Abgeordnete oder gar den Bundespräsidenten – bleibt das Ergebnis rechtlich gültig, auch wenn es politisch höchst fragwürdig erscheint.

Kommentar: Wieder einmal ein Demokratieskandal mit Ansage

Wenn der Bundestag mehr Stimmen produziert als Abgeordnete vorhanden sind, dann haben wir ein Problem. Und zwar kein kleines, sondern ein fundamentales: Vertrauen in den demokratischen Prozess.

Wie kann so etwas im höchsten Verfassungsorgan der Bundesrepublik passieren – bei der Wahl des Regierungschefs? Wird da nicht zweimal gezählt, überprüft, validiert? Wo ist die Transparenz, wo die Selbstkritik?

Dass sich niemand im Plenarsaal zu Wort meldet, kein Medium dies kritisch thematisiert, und die Bundestagsverwaltung schweigt – das ist der eigentliche Skandal. Denn bei allem Respekt: Wenn schon bei der Kanzlerwahl Geisterstimmen mitwählen, wie steht es dann um andere Entscheidungen des Parlaments? Demokratie braucht Vertrauen – und Vertrauen beginnt mit Zählgenauigkeit. Die Sache schmeckt nach Verrat an unseren Demokratieprinzipien und erinnert fatal an die Sache mit den „Geisterwahlbezirken“ der letzten Bundestagswahl(en), siehe hier bei wabeo.de.

Anm.d.Red.: Julia Klöckner hat sich vermutlich mit "613" anstatt "630" auch nicht einfach nur "mal eben ein wenig versprochen". Denn es waren wohl tatsächlich nur 613 der 630 Abgeordneten ANWESEND und das alleine zählt. Aber selbst WENN...: Ist es nicht ein Skandal, dass diese Sache keine Erklärung oder Anmerkung wiederfand? Weder von der Bundestagsverwaltung, und auch nicht bei ARD, ZDF und den anderen staatstragenden Medienanstalten? Es wird einfach kommentarlos verkündet. Basta. Die Weinkönigin hat recht: IMMER!

Hier noch eine rechtliche Bewertung – "Wahl potenziell anfechtbar"

Laut § 49 der Geschäftsordnung des Bundestages und Art. 63 GG ist der Ablauf klar:

Nur anwesende, stimmberechtigte Abgeordnete dürfen wählen.

Die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ist entscheidend, jedoch darf die Anzahl der Stimmen die Zahl der anwesenden Mitglieder nicht überschreiten.

➤ Fakt ist: Es wurden mehr Stimmen abgegeben als anwesende Wahlberechtigte (das waren wohl tatsächlich nur 613!) ➤ Das ist kein formales Versehen, sondern ein substanzieller Vorgang, der die Integrität der Wahl verletzt.

Mögliche Konsequenzen:

Die Wahl kann laut Art. 41 GG beim Bundesverfassungsgericht angefochten werden. Betroffene Fraktionen oder einzelne Abgeordnete könnten ein Organstreitverfahren einleiten.

Solange das nicht passiert, gilt die Wahl formal weiter als rechtmäßig, aber politisch beschädigt.

💬 Kommentar: Demokratie auf dünnem Eis

Wenn bei der Wahl des Bundeskanzlers mehr Stimmen gezählt werden als Abgeordnete anwesend sind, ist das nicht einfach ein Fauxpas. Es ist ein direkter Eingriff ins Vertrauen in die parlamentarische Demokratie. Wo war die Sitzungsleitung? Wo die Stimmenkontrolle? Und warum gibt es keine sofortige Aufklärung durch das Bundestagspräsidium?

Wer glaubt, so etwas sei „nicht schlimm“, hat nicht verstanden, dass Demokratie nicht nur vom Ergebnis, sondern von der Plausibilität des Prozesses lebt. Ein Stimmzettel zu viel ist ein Problem. Fünf sind ein Alarmsignal.