WIE VIEL WAHRHEIT VERTRÄGT DER HESSISCHE LANDTAG?

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SECHS JAHRE DANACH: HESSENS CORONA-POLITIK STÖSST IM UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS ENDLICH EINMAL AUF FAKTEN

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Ein Gastbeitrag von S. Baier

Die erste Sitzung des hessischen Corona-Untersuchungsausschusses verlief deutlich ruhiger als die turbulente Expertenanhörung des Hauptausschusses im Frühjahr – jedenfalls im öffentlichen Teil. Was hinter verschlossenen Türen zwischen den Fraktionen ausgetragen wurde, bleibt der Öffentlichkeit naturgemäß verborgen. Sichtbar war dagegen ein bemerkenswerter Gegensatz zwischen den beiden Sachverständigen, die tatsächlich ausführlich zu Wort kamen: Prof. Dr. Andrea Kießling, Juristin an der Goethe-Universität Frankfurt, und Tom Lausen, Datenanalyst und Programmierer.

Kießling betrachtete die Entscheidungen der Jahre 2020 ff. gewissermaßen vom juristischen Ende her: Welche Befugnisse gab es? Wie weit reichte die Generalklausel des Infektionsschutzgesetzes? Welcher Entscheidungsspielraum stand Hessen zu? Lausen setzte einen Schritt früher an: Bevor Juristen darüber diskutieren, was eine Regierung tun durfte, müsse doch zunächst geklärt werden, welche konkrete Gefahr überhaupt festgestellt worden war – und anhand welcher Daten.

Genau an dieser Stelle – die etablierten Leitmedien waren natürlich schon längst verschwunden – wurde die Sitzung interessant. Denn plötzlich ging es nicht mehr nur um Ermächtigungsgrundlagen und Ermessensspielräume, sondern um Krankenhausbelegung, Atemwegserkrankungen, Pandemiepläne, Modellrechnungen und die Frage, ob für schwerste und gefühlt endlose Grundrechtseingriffe eigentlich jemals eine nachvollziehbare Abbruchlogik existierte.


Prof. Dr. Andrea Kießling: Was durfte der Staat – und wo lagen die Grenzen?


Wer Kießlings Vortrag auf den Satz verkürzt, die hessische Landesregierung habe bei den Corona-Maßnahmen einfach „alles rechtmäßig gemacht“, greift zu kurz. Ihre tatsächlichen Aussagen waren differenzierter – und enthalten durchaus Punkte, die für eine kritische Aufarbeitung wichtig sind.

Kießling stellte zunächst ausdrücklich fest, dass sie gar nicht wisse, welche konkreten Informationen und Erkenntnisse der hessischen Landesregierung im Februar 2020 tatsächlich vorlagen. Genau dies müsse der Untersuchungsausschuss erst herausfinden. Auch die damalige Gefährlichkeit des Coronavirus sei für sie im Kern keine juristische Frage.

Das ist entscheidend: Die Juristin beantwortete überwiegend die Frage, welche Werkzeuge der Staat grundsätzlich "besitzen" konnte, nicht, ob deren tatsächlicher Einsatz epidemiologisch notwendig oder sachlich gerechtfertigt war.

Das Infektionsschutzgesetz war ursprünglich gerade nicht für einen landesweiten gesellschaftlichen Lockdown konstruiert. Sein Grundmodell war der lokale Ausbruch: Infizierte feststellen, Kontaktpersonen isolieren, beobachten, gegebenenfalls Tätigkeitsverbote aussprechen. Für darüber hinausgehende Maßnahmen gab es § 28 IfSG als Generalklausel. Auf diese ließ sich vieles stützen – aber nicht grenzenlos. Besonders grundrechtsintensive Maßnahmen verlangten eine eigene parlamentarische Grundlage.

Kießling sagte sogar, sie persönlich hätte die Übergangsphase, in der der Staat schwerwiegende Maßnahmen noch über diese Generalklausel rechtfertigen konnte, deutlich kürzer angesetzt als später das Bundesverwaltungsgericht: Im Sommer 2020 habe der Gesetzgeber aus ihrer Sicht genügend Zeit gehabt, spezielle Regelungen zu schaffen. Bei Ausgangsbeschränkungen werde die besondere Grundrechtsintensität offensichtlich.

Prof. Kießling stellte – vermutlich entgegen den Erwartungen der anwesenden Abgeordneten von CDU und Grünen – der damaligen Bouffier-III.-Regierung also gerade KEINE juristische Blankovollmacht aus.

Auch die Verantwortung der Länder stellte Kießling klar heraus. Das Infektionsschutzgesetz ist Bundesrecht, wurde aber von den Ländern vollzogen. Die politischen Absprachen innerhalb der Ministerpräsidentenkonferenz erzeugten überhaupt keinen rechtlichen Automatismus. Die Länder mussten selbst prüfen, was angesichts ihrer konkreten Infektionslage erforderlich war; die Verantwortung lag damit auch in Hessen.

Noch interessanter wird ihre Aussage zur Verhältnismäßigkeit: Selbst wenn eine Gefahrenlage vorliegt, folgt daraus nicht automatisch eine bestimmte Maßnahme. Die Behörde müsse auswählen und prüfen. Eine moderate Lage könne eben keine beliebig schweren Eingriffe rechtfertigen. Außerdem müsse die handelnde Stelle ihre Entscheidung verantworten. Erst ab November 2020 wurden für Corona-Verordnungen ausdrücklich eine Begründungspflicht und regelmäßige Befristung normiert.

Kießlings Perspektive lautet damit im Kern: Der Staat hatte einen erheblichen Einschätzungs- und Handlungsspielraum. Gerade deshalb müsste der Untersuchungsausschuss untersuchen, worauf dieser Spielraum tatsächlich gestützt wurde. Denn Ermessensspielraum bedeutet nicht: Man darf nach Gefühl handeln. Er verlangt eine tatsächliche Tatsachengrundlage.

Und genau dort setzte dann Datenanalyst Tom Lausen an.


Tom Lausen: „Liegen da überhaupt Kranke?“


Tom Lausen, als Sachverständiger von der AfD-Landtagsfraktion vorgeladen, begann seinen Vortrag mit einer ziemlich einfachen Frage: Was wusste die hessische Landesregierung eigentlich, als sie begann, Maßnahmen von bis dahin unbekannter Reichweite zu verhängen?

Er erinnerte an eine spätere Rede des damaligen Ministerpräsidenten Volker Bouffier. Dieser hatte rückblickend die Angst angesichts der „Bilder aus Bergamo“ beschrieben und erklärt: „Niemand wusste, was zu tun war, keiner von uns!“ Gleichzeitig habe der damalige Frankfurter Gesundheitsamtsleiter René Gottschalk vorgeschlagen, Fachleute nach Bergamo zu schicken, um herauszufinden, was dort tatsächlich geschehen war. Lausens Schlussfolgerung: Wenn die Verantwortlichen selbst einräumten, die Gefahr nicht zu verstehen, hätte die Gefahrenanalyse vor der juristischen Maßnahmenentscheidung stehen müssen.

Lausen bestreitet dabei ausdrücklich nicht den außergewöhnlichen „Sterbepeak“ in Bergamo. Im Gegenteil: Er berichtete von eigenen späteren Untersuchungen vor Ort. Sein Team habe Friedhöfe ausgewertet und den außergewöhnlichen Anstieg bestätigt. Gerade deshalb stelle sich die Frage nach dessen Ursachen. Die dramatischen Bilder seien – bis auf das Bild mit den vielen Särgen, das gar nicht aus Bergamo, sondern noch vom Lampedusa-Unglück stammte – real gewesen. Aber ein reales Ereignis ersetze noch keine Untersuchung darüber, ob dieselben Bedingungen in Hessen bestanden.

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Außerdem wies Lausen darauf hin, dass der Sterbepeak in Bergamo nur ganz am Anfang, kurz vor dem landesweiten Lockdown, ca. vier Wochen lang andauerte (KW 12/2020). Dieser ungewöhnliche, zeitlich und örtlich begrenzte Sterbepeak sei für eine exponentielle Virusausbreitung vollkommen untypisch und stelle kein normales epidemiologisches Krankheits- und Sterbeverhalten dar. Im gesamten Verlauf der mehr als zwei Jahre lang andauernden „pandemischen Notlage“ trat niemals wieder eine solche Entwicklung auf. Auf der Suche nach Gründen für das sehr plötzliche Sterbegeschehen rund um Bergamo müssten also auch vollkommen andere Gründe als COVID-19 in Betracht gezogen werden. Zum Beispiel die fluchtartigen Abreisen nahezu aller osteuropäischen Pflegekräfte der Region in exakt diesem Zeitraum.

Der zentrale Gegensatz zum vorherigen Vortrag wurde deutlich, als Lausen dann schließlich auch über Modellierungen sprach:

„Modelle sind eine tolle Sache, um ungefähr zu sehen, was passieren könnte. Aber sie dürfen natürlich niemals handlungsleitend sein, wenn man andere Kriterien hat.“

Der eigentliche Schutzzweck sei schließlich nicht die Vermeidung positiver PCR-Tests, sondern der Schutz vor schwerer Krankheit, Tod und Überlastung des Gesundheitswesens. Daher müsse eine Regierung immer überprüfen: „Liegen da überhaupt Kranke?“

Lausen verweist darauf, dass Hessen dafür keineswegs blind gewesen sei. Gesundheitsämter, Krankenhausdaten, das IVENA-System und gesetzliche Möglichkeiten zur Erfassung der Klinikbelegung hätten bestanden. Sein Fazit: Es müsse endlich geklärt werden, ob die vorhandenen Informationen tatsächlich systematisch zur Gefahrenbewertung verwendet wurden – und wenn nicht, weshalb nicht.

Besonders eindrücklich wurde es beim hessischen Pandemieplan. Lausen verglich dessen Szenarien mit den von ihm ausgewerteten tatsächlichen Krankenhausdaten und argumentierte, die reale Belastung habe in der frühen Phase deutlich unter dem selbst im günstigsten Szenario angenommenen Umfang gelegen. Auch die Zahl schwerer Atemwegserkrankungen bzw. Pneumonien in hessischen Kliniken habe 2020 in der betrachteten Phase nicht über dem Vergleichswert von 2019 gelegen.

Natürlich ist damit noch nicht bewiesen, dass keine präventive Maßnahme gerechtfertigt gewesen wäre. Genau das sagte Lausen auch nicht. Seine Frage war vielmehr: Wie gelangte man von einer theoretisch möglichen Gefahr unmittelbar zu maximalen Eingriffen?

Er brachte hierfür ein einprägsames Bild: Wenn zehn Häuser weiter ein Haus brenne, setze man deshalb nicht vorsorglich das eigene Haus unter Wasser. Erst müsse man wissen, worin die konkrete Gefahr bestehe. Nach seiner Lesart waren die vorhandenen Pandemie-Checklisten für die damalige Lage jedenfalls nicht darauf ausgerichtet, sofort „alles dichtzumachen“.


Die vielleicht wichtigste Frage: Wo war die Abbruchlogik?


Noch schwerer wiegt Lausens Kritik an der Fortsetzung der Maßnahmen.

Jeder massive Eingriff müsse aus seiner Sicht nicht nur eine Start-, sondern auch eine Abbruchbedingung besitzen: Bei welchen Daten wird gelockert? Wann gilt eine Prognose als widerlegt? Wann überwiegen die Kollateralschäden?

Eine solche „Abbruchlogik“ habe er für den ersten Lockdown nicht gefunden. Gleichzeitig seien Krankenhausaufnahmen eingebrochen, Kliniken teilweise leergelaufen und andere Diagnosen und Behandlungen zurückgegangen. Folgeschäden seien nach seiner Kritik aber nicht annähernd so akribisch erfasst worden wie positive Tests.

Das ist möglicherweise die zentrale Frage, die dieser Untersuchungsausschuss beantworten muss: Wenn eine extreme Prognose einen extremen Eingriff rechtfertigt – was geschieht, wenn die extreme Prognose nicht eintritt?


Als die Daten unangenehm wurden, ging es plötzlich um den Datenanalysten


Besonders aufschlussreich war der Verlauf der Befragung. Sachliche Kritik an Lausens Methodik ist selbstverständlich legitim – ja notwendig. Ein Untersuchungsausschuss soll Sachverständige hart befragen.

Doch irgendwann verschob sich die Ebene.

Von den Grünen wurde gefragt, welche formelle Qualifikation Lausen überhaupt zum Datenanalysten befähige; er sei weder Mediziner noch Virologe, habe keinen universitären Forschungsauftrag und spreche von einem „Wir“. Lausen reagierte bemerkenswert unaufgeregt: Einen Forschungsauftrag habe er sich tatsächlich „selber gegeben“. Seine Daten stammten aus der zentralen Krankenhaus-Datenbank des InEK; als Datenbankprogrammierer könne er Zeitreihen sortieren und visualisieren. Medizinische Interpretationen bespreche er mit Ärzten, Intensivmedizinern und Pathologen.

Später wurde die Befragung noch persönlicher. Ein junger CDU-Abgeordneter arbeitete sich daran ab, dass Lausen kein Jurist und kein Mediziner sei, und fragte nach einem abgeschlossenen Studium. Der Vorsitzende und andere Ausschussmitglieder fragten zwischenzeitlich selbst, worauf diese Fragelinie eigentlich hinauslaufen solle. Lausen blieb bei der Sache und verlangte lediglich eine präzise Wiedergabe seines Untersuchungsauftrags.

Noch markanter war die Auseinandersetzung um Bouffier. Lausen wurde nicht nur sachlich widersprochen, sondern gefragt, ob seine Darstellung „redlich“ sei und ob er entscheidende Passagen „vorsätzlich“ verschweige. Statt sich auf diese Moralisierung einzulassen, gab er sinngemäß zurück: Ob etwas „redlich“ sei, sei nicht die Untersuchungsfrage. Zu untersuchen sei, ob der damalige Ministerpräsident in der Ministerpräsidentenkonferenz mit neuen Modellierungen konfrontiert beziehungsweise „überrumpelt“ wurde und auf welcher Fachkenntnis seine Entscheidung beruhte.

Lausen lässt sich nicht auf die moralische Personalisierung ziehen, sondern gibt die Frage konsequent an den Untersuchungsausschuss zurück.

Später wurde sogar aus seinem Buch zitiert beziehungsweise auf dessen Aussagen zu einem „hochkorrupten Gesundheitssystem“ und einem „Raubzug gegen die Bürger“ Bezug genommen. Als Lausen Titel und konkrete Seite verlangte, stellte sich heraus, dass der Fragesteller aus der CDU-Fraktion ein Problem hat, diese korrekt zu zitieren. Dies sorgte für allgemeines Staunen, da er schließlich Volljurist sei und als solcher doch korrekt Zitieren können müsse. Das angesprochene Zitat stammte offenbar aus dem Klappentext eines von Lausen gemeinsam mit einem anderen Autor verfassten Buches mit dem Titel „Die Intensiv-Mafia“. Selbst der Sitzungsleitung fiel der unmittelbare Bezug zum Untersuchungsauftrag schwer.

Demgegenüber stellte der FDP-Vorsitzende erkennbar Fragen zu Lausens vorab eingereichter 85-seitiger Stellungnahme. Lausen bemerkte ausdrücklich: „Sie haben es offensichtlich aufmerksam gelesen.“ Es folgte eine inhaltliche Frage zur Qualitätskontrolle seiner Datenanalyse und zur interdisziplinären Zusammenarbeit.

Das ist der Unterschied zwischen Kritik und Abwehr: Der eine prüft die Zahlen. Der andere prüft zuerst, ob derjenige, der diese zeigt, „überhaupt dazugehören darf“. Interessant ist vielleicht auch, dass die AfD-Abgeordneten mit der Sachverständigen der Regierungsparteien Kießling ausgesprochen fair (fast schon übervorsichtig) umgingen. Vollkommen anders als sich CDU, SPD und Grüne gegenüber Lausen verhielten: sie fielen ihm immer wieder ins Wort und stellten seine Kompetenz und Moral immer dann in Frage, wenn sie ihm inhaltlich nicht das Wasser reichen konnten.


Kommentar: Sechs Jahre später – und immer noch Angst vor der eigenen Akte?


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Als Bürger bleibt nach diesem ersten Sitzungstag ein befremdliches Gefühl.

Wir leben nicht mehr im Februar oder März 2020. Niemand muss heute innerhalb einiger Stunden oder weniger Tagen entscheiden. Keine Pressekonferenz wartet. Keine unbekannte Epidemie rast gerade auf Hessen zu. Die damaligen Politiker haben heute den größten Luxus, den sie damals angeblich nicht hatten:

Zeit!

Zeit, Akten zu lesen.
Zeit, Krankenhausdaten auszuwerten.
Zeit, Modelle mit der Realität zu vergleichen.
Zeit, Fehler einzugestehen.

Warum fällt das trotzdem so schwer?

Niemand verlangt, dass jeder Verantwortliche von damals vor den Ausschuss tritt, ein Sackgewand anzieht und öffentlich Buße tut. Es wäre schon viel gewonnen, wenn man nüchtern sagen könnte: Hier haben wir uns geirrt. Dort haben wir zu lange eingeschränkt. Hier hätten wir früher auf andere Daten schauen müssen. Dort haben wir Schäden nicht ausreichend berücksichtigt.

Aber genau diese Selbstverständlichkeit scheint noch immer ungeheuer schwerzufallen.

Prof. Kießling zeigt, dass die Exekutive Spielräume hatte. Sie zeigt aber ebenso: Spielraum ist Verantwortung. Die Ministerpräsidentenkonferenz war kein Naturgesetz. Ein Beschluss in Berlin zwang Hessen nicht automatisch, jede Maßnahme identisch umzusetzen.

Lausen stellt anschließend die dazu passende Bürgerfrage: Auf Grundlage welcher Tatsachen wurde dieser Spielraum ausgeübt?

Und spätestens dann wird es ungemütlich.

Wenn ein Datenanalyst Zahlen vorlegt, darf man dessen Methodik auseinandernehmen. Natürlich. Man darf ihm Fehler nachweisen, ggf. falsche Vergleichsgruppen vorhalten, seine Interpretation widerlegen. Genau dafür ist ein Untersuchungsausschuss da.

Aber wenn die Debatte von Krankenhauskurven zu Hochschulabschlüssen, von Pandemieplänen zur persönlichen „Redlichkeit“ und schließlich zum Klappentext eines Buches wandert, darf der Bürger schon fragen: Sind die Daten widerlegt worden – oder wurde nur ihr Überbringer angegriffen?

Das muss dieser Ausschuss in den kommenden Sitzungen besser machen.

Denn Aufarbeitung bedeutet nicht, nachträglich zu beweisen, dass die hessische Landesregierung recht hatte – mit großer Wahrscheinlichkeit hatte diese mit ihren übergriffigen und mehr Schaden als Nutzen stiftenden C19-Maßnahmen zu keinem einzigen Zeitpunkt recht! Schulschließungen, verzögerte Operationen, vereinsamt verstorbene Pflegebedürftige, zerstörte Existenzen, Bildungseinbruch, psychische Schäden, Schuldenexplosion etc. – die Liste ließe sich noch endlos fortsetzen. Sie legt nahe, dass das Nutzen-Schaden-Verhältnis der sogenannten „Eindämmungsmaßnahmen“ bei einer echten Aufarbeitung desaströs ausfallen würde.

Aufarbeitung bedeutet deshalb zunächst herauszufinden, wo genau und warum die Landesregierung so falsch entschieden hat – und erst dann, welche grausamen Konsequenzen diese vielen Fehlentscheidungen hatten.

Nach all den Jahren wäre das keine Schwäche.

Es wäre endlich ein Zeichen politischer Reife.

Anm. d. Red.: Zum Interview mit Datenanalyst Tom Lausen, welches die KLARTEXT Bürgerzeitungsredaktion nach der Untersuchungsausschusssitzung mit ihm im Wiebadener Landtag führen konnte: https://cutt.ly/zykxAxh5

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