Sehr geehrter Herr/Frau ___, Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag unterstützt die Kandidatur von Prof. Frauke Brosius-Gersdorf als Richterin für das Bundesverfassungsgericht. Ich bin über diese Nominierung entsetzt. Brosius-Gersdorff war stellvertretende Koordinatorin der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ der Ampel-Regierung, die eine de Facto Abschaffung des §218 StGB erarbeitet hat (was aufgrund des vorzeitigen Endes der Ampel nicht zustande kam). Brosius-Gersdorf sprach sich in einer Anhörung des Rechtsausschusses im Februar dieses Jahres dafür aus, Abtreibung in den ersten zwölf Wochen rechtmäßig (und nicht nur straffrei) zu stellen. Es ging um den rot-grünen Gesetzentwurf zur Abschaffung des §218 StGB. Trotz der Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus den 1970er und 1990er Jahre bezeichnete Brosius-Gersdorf den rot-grünen Gesetzentwurf als „grundrechtskonform“. Für Prof. Brosius-Gersdorf besitzt ein Mensch seine Menschenwürde erst ab der Geburt. Wie kann die Union eine derart rabiate Abtreibungs-Aktivistin unterstützen? Zudem in einer Zeit, in der die linken Parteien wie nie zuvor gegen den §218 StGB agitieren. Deshalb meine Forderung an Sie: Die CDU/CSU-Fraktion darf nicht die Kandidatur von Prof. Frauke Brosius-Gersdorf unterstützen! Mit freundlichen Grüßen ___