Hüter des Grundgesetzes oder Steigbügelhalter der Regierenden?
Die im Kontext der Coronaproblematik durchgesetzten
Einschränkungen unserer Grundrechte
hätten vom Bundesverfassungsgericht
(BVerfG) abgeschmettert werden müssen.
Verstoßen die Gesetze und Verordnungen
doch gegen elementare, grundgesetzlich garantierte
Menschenrechte.
Hätten wir im Land auch nur ein halbwegs
funktionierendes BVerfG mit den dafür notwendigen
unabhängigen Richtern, so wäre eine
derart zerstörerische Politik der Machthabenden
undenkbar. Es werden aber nur noch abhängige
Richter in diese einflussreiche Position
gebracht. Ansonsten könnte ja die Politik
hier im Lande, generell hart an der noch tolerierbaren
Grenze der Verfassungswidrigkeit
ausgelegt, entlarvt werden.
Wenn die wichtigste Voraussetzung für die
Karriere ein systemkonformes Verhalten ist,
haben wir, genauer besehen, eine Meinungsdiktatur!
Nach Plato haben wir es mit dem
gefährlichsten Unrechtsstaat zu tun, der sich
darauf verlegt hat, Grundrechte nur vorzutäuschen.
Das ist das Gegenteil unserer römisch-
christlichen Kultur, auf die wir alle so
stolz sein könnten, wenn wir sie noch hätten.
Es entsteht bei vielen von uns unweigerlich
der Eindruck, als nützen Parteipolitiker die
selbst geschaffenen Notlagen aus, um willkürlich,
unbehelligt und deshalb auch ohne
Skrupel sich selbst oder Dritten Vorteile zu
verschaffen. Eine derart korrumpierte Selbstbedienungsdemokratie
geht zu Lasten der
ehrlichen Steuerzahler und führt letztlich zur
Erosion des Rechtsstaats. Dies zeigt sich
auch an den ausufernden Systemnarrativen,
welche eine ausgewogene, politische Berichterstattung
ersetzt haben. So geschehen
bei Corona und beim Thema CO2, oder aktuell
bei der propagandistischen Berichterstattung
über die Militärinterventionen Russlands in
der Ostukraine: Russland ist nicht unser aller
geborener Erzfeind und die hier bei uns im
Landkreis lebenden Russen (und Ukrainer)
sind unschuldig am Krieg. Ihnen sollten wir
auch weiterhin respektvoll begegnen. Distanz
halten sollten wir vielmehr zu der aktuellen
Berichterstattung und stattdessen in den direkten
Austausch mit unseren Mitbürgern gehen.
Die beschrittenen Abwege des sogenannten "besten je auf deutschem Boden etablierten Rechtsstaats" müssen umgehend verlassen werden. Dies in einem politischen Diskurs zu erörtern, wird uns allen verwehrt. Über die daraus resultierenden, lebensbedrohenden Konsequenzen wundert sich kaum jemand mehr. Wenn die Regierung wider Erwarten anstelle der erwünschten, echten Lösungen, neue, gefährlichere Probleme produziert, dann liegt die überfällige Lösung darin, bei unseren obersten Richtern für Unabhängigkeit und Fachkompetenz zu sorgen. Darüber hinaus sind eine wirklich demokratisch eingerichtete Gewaltentrennung, ein darauf aufbauender Rechtsstaat, politisch frei entscheidende Justiz, die Bindung aller staatlichen Gewalt an Recht und Gesetz, sowie werthaltige Grundrechte zwingend erforderlich. Diese müssen in jedem Einzelfall vom BVerfG verteidigt werden. Notwendig wäre die Einsetzung von durch die Bürger direkt gewählten, unabhängigen Richtern. Ohne den Fachmann in der Rechtsanwendung, charakterlich integer, völlig unabhängig, allein der Wahrheit und seinem Gewissen verpflichtet, als solcher unter einer Auswahl von in etwa gleich gearteten Bewerbern von einem unabhängigen Gremium gewählt, ist dieser im Gesetz beschriebene und vorgesehene Richter nicht in Person zu finden. Hier liegen zwischen der Praxis und dem Ideal Welten. Eine dies ändernde Gesetzesinitiative ist ein interessantes Thema für eine Volksbefragung, mit der die notwendigen Verbesserungen erreicht werden könnten.