Das Bundesverfassungsgericht

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Hüter des Grundgesetzes oder Steigbügelhalter der Regierenden?


Die im Kontext der Coronaproblematik durchgesetzten Einschränkungen unserer Grundrechte hätten vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) abgeschmettert werden müssen. Verstoßen die Gesetze und Verordnungen doch gegen elementare, grundgesetzlich garantierte Menschenrechte.

Hätten wir im Land auch nur ein halbwegs funktionierendes BVerfG mit den dafür notwendigen unabhängigen Richtern, so wäre eine derart zerstörerische Politik der Machthabenden undenkbar. Es werden aber nur noch abhängige Richter in diese einflussreiche Position gebracht. Ansonsten könnte ja die Politik hier im Lande, generell hart an der noch tolerierbaren Grenze der Verfassungswidrigkeit ausgelegt, entlarvt werden.

Wenn die wichtigste Voraussetzung für die Karriere ein systemkonformes Verhalten ist, haben wir, genauer besehen, eine Meinungsdiktatur! Nach Plato haben wir es mit dem gefährlichsten Unrechtsstaat zu tun, der sich darauf verlegt hat, Grundrechte nur vorzutäuschen. Das ist das Gegenteil unserer römisch- christlichen Kultur, auf die wir alle so stolz sein könnten, wenn wir sie noch hätten. Es entsteht bei vielen von uns unweigerlich der Eindruck, als nützen Parteipolitiker die selbst geschaffenen Notlagen aus, um willkürlich, unbehelligt und deshalb auch ohne Skrupel sich selbst oder Dritten Vorteile zu verschaffen. Eine derart korrumpierte Selbstbedienungsdemokratie geht zu Lasten der ehrlichen Steuerzahler und führt letztlich zur Erosion des Rechtsstaats. Dies zeigt sich auch an den ausufernden Systemnarrativen, welche eine ausgewogene, politische Berichterstattung ersetzt haben. So geschehen bei Corona und beim Thema CO2, oder aktuell bei der propagandistischen Berichterstattung über die Militärinterventionen Russlands in der Ostukraine: Russland ist nicht unser aller geborener Erzfeind und die hier bei uns im Landkreis lebenden Russen (und Ukrainer) sind unschuldig am Krieg. Ihnen sollten wir auch weiterhin respektvoll begegnen. Distanz halten sollten wir vielmehr zu der aktuellen Berichterstattung und stattdessen in den direkten Austausch mit unseren Mitbürgern gehen.

Die beschrittenen Abwege des sogenannten "besten je auf deutschem Boden etablierten Rechtsstaats" müssen umgehend verlassen werden. Dies in einem politischen Diskurs zu erörtern, wird uns allen verwehrt. Über die daraus resultierenden, lebensbedrohenden Konsequenzen wundert sich kaum jemand mehr. Wenn die Regierung wider Erwarten anstelle der erwünschten, echten Lösungen, neue, gefährlichere Probleme produziert, dann liegt die überfällige Lösung darin, bei unseren obersten Richtern für Unabhängigkeit und Fachkompetenz zu sorgen. Darüber hinaus sind eine wirklich demokratisch eingerichtete Gewaltentrennung, ein darauf aufbauender Rechtsstaat, politisch frei entscheidende Justiz, die Bindung aller staatlichen Gewalt an Recht und Gesetz, sowie werthaltige Grundrechte zwingend erforderlich. Diese müssen in jedem Einzelfall vom BVerfG verteidigt werden. Notwendig wäre die Einsetzung von durch die Bürger direkt gewählten, unabhängigen Richtern. Ohne den Fachmann in der Rechtsanwendung, charakterlich integer, völlig unabhängig, allein der Wahrheit und seinem Gewissen verpflichtet, als solcher unter einer Auswahl von in etwa gleich gearteten Bewerbern von einem unabhängigen Gremium gewählt, ist dieser im Gesetz beschriebene und vorgesehene Richter nicht in Person zu finden. Hier liegen zwischen der Praxis und dem Ideal Welten. Eine dies ändernde Gesetzesinitiative ist ein interessantes Thema für eine Volksbefragung, mit der die notwendigen Verbesserungen erreicht werden könnten.

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