Der globale Finanz-Tsunami hat begonnen

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Einsichten und Ausblicke eines hessischen Steuerberaters

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Seit der Krise von 2008 haben die US-Notenbank, die EZB und andere große Zentralbanken weltweit Kredite in noch nie dagewesenem Umfang geschaffen, sogenanntes „Helikoptergeld“, um insbesondere die großen Finanzinstitute zu retten. Die Ära der quantitativen Lockerung nach 2008 und die Nullzinsen der Fed/EZB führten zu einer absurden Ausweitung unserer Staatsverschuldung. Seit Januar 2020 haben die Fed, die Bank of England, die Europäische Zentralbank und die Bank of Japan dem weltweiten Bankensystem zusammen 9 Billionen Dollar (!) an Krediten zu nahezu Nullzinsen zugeführt. Der global geplante Finanz-Tsunami hat bereits begonnen.

Die Inflation ist gekommen, um zu bleiben. Diese bittere Erkenntnis geht u.a. aus einer neuen Umfrage des Münchener Ifo-Instituts hervor. Es wird eine Zeit nach den menschengemachten Corona-, Ukraine- und Energiekrisen geben. Und schon jetzt stellt sich die Frage, wie Deutschland die enormen Kosten, die in diesen Krisen und durch „Krisenmaßnahmen“ entstanden sind, stemmen kann. Die Europäische Union und der Bund sind pleite und brauchen dringend Geld. Die Schuldenuhr der Bundesrepublik steht bereits bei über 2,5 Billionen Euro!

Eine Enteignung ist nach Artikel 14 Absatz 3 Grundgesetz zulässig. Eine Vermögensabgabe ist grundsätzlich nach Artikel 106 Grundgesetz ebenfalls zulässig.

Behörden haben in den vergangenen zwei Jahren häufiger Daten zu Konten, Depots und Schließfächern bei Banken abgefragt als jemals zuvor. Das berichtete bereits die „Welt“ unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium. Demnach waren es 2021 mit 1,14 Millionen Abrufen zwölf Prozent mehr als 2020, als mit 1,01 Millionen Abrufen erstmals die Millionen-Marke geknackt wurde. Deutlich größer war der Zuwachs bei der Zahl der Abfragen von Finanzbehörden. Den anfragenden Behörden wird die Existenz von Konten, Depots und Schließfächern mitgeteilt, wann sie eingerichtet und gegebenenfalls aufgelöst wurden.

Bereits am 1.1.2015 trat still und leise das sogenannte SAG-Gesetz in Kraft: das „Sanierungs- und Abwicklungsprogramm“. Das Gesetz ist von hoher Brisanz und betrifft Bankkunden, die jederzeit legal enteignet werden können. Demnach kann eine sogenannte neue „Bankenrettungsanstalt“ bereits bei einer möglichen Insolvenz einer systemrelevanten Bank anordnen, deren Kundengelder einzuziehen oder in Aktien der Bank zu einem von ihr festgelegten Nennwert umzuwandeln.

Bereits im Jahr 2020 hat Ex-SPD-Chef Sigmar Gabriel (60) einen Lastenausgleich ins Spiel gebracht: „Wir stehen vor einer dramatischen Entwicklung in unserer Wirtschaft.“. Deswegen fordert er: „Unsere Eltern und Großeltern haben schon mal eine Lösung finden müssen - die nannten wir ‚Lastenaustausch‘. Darüber muss man dann öffentlich reden.“ Beim Thema Lastenausgleich habe man in Deutschland ein sehr gelungenes Vorbild, auf das man stolz sein könne. Mit Blick auf die Zeit nach Corona erklärt Gabriel: „Es kann schon sein, dass es zu einem solchen Lastenausgleich kommen wird.

Zur Erinnerung: Nach dem Ende des 2. Weltkriegs gab es 1952 einen Lastenausgleich. Damit sollte vor allem den Opfern von Bombardierungen, Vertreibung und der Währungsreform geholfen werden. Konkret wurden alle Vermögen über DM 5.000.- mit einer Abgabe in Höhe von 50 Prozent belastet - die Zahlungen über 30 Jahre gestreckt.

Kurz vor Beginn der „Corona-Pandemie“ wurde bereits am 12.12.2019 im Bundestag entschieden, dass ab dem 01.01.2024 alle deutschen Bürger für Schadensersatzforderungen von z.B. Impfgeschädigten zur Kasse gebeten werden dürfen. Auf eine Haftung von Pharmakonzernen wurde dabei bewusst verzichtet. Konkret ist es die Änderung von Artikel 21 des „Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ (Lastenausgleichsgesetz) – mit Geltung ab dem 01.01.2024.
Darin heißt es: „Das neue 14. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) regelt die Entschädigung von schädigungsbedingten Bedarfen von … Personen, die durch eine Schutzimpfung oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.

Mit anderen Worten: Der Bund kann ab dem 01. Januar 2024 einen Lastenausgleich – eine Enteignung – in den Vermögenswerten der gesamten Bevölkerung durchführen.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages (Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 041/20) haben bereits am 09.04.2020 geprüft: „Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie“. Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen (Gutachten 03/2021) hat bereits am 17.05.2021 geprüft: „Sollte wegen der Corona-Krise eine einmalige Vermögensabgabe erhoben werden?“.

Mit dem „Zensus 2022“ wurden und werden bereits detailliert Immobiliendaten abgefragt.

Mit der „Grundsteuer-Reform“ findet eine weitere Sammlung von Immobiliendaten und eine Höherbewertung der Immobilien rückwirkend zum Stichtag zum 01.01.2022 statt.

Der Bundestag hat am 29. April 2022 erstmals über einen Antrag mit dem Titel „Zentrales Immobilienregister sofort einführen“ (20/1513) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Antrag fordert mehr Transparenz über die Eigentumsverhältnisse auf dem Immobilienmarkt in Deutschland. Dafür soll ein bundesweites zentrales Immobilienregister eingerichtet werden, das einen europaweiten Daten-Austausch sicherstellt. Vor allem sollen die Eigentümerschaft sowie sonstige Nutzungsrechte unter Nennung der Nutzungsberechtigten genannt werden. Darin wird u.a. gefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Überführung von Immobilien in kommunales Eigentum regelt, sprich: Enteignung!

Das Ganze könnte dann wie folgt ablaufen:

1. Phase:
Vorbereitung/Erfassung Zunächst einmal könnte das gesamte Jahr über Vermögen gesichtet bzw. Immobilien erfasst und geschätzt werden, z.B. via Zensus und Feststellungserklärung zur sog. Grundsteuerreform.

2. Phase:
Framing (sprich: weitere politinduzierte Gesellschaftsspaltung): Das Jahr 2023 könnte dafür verwendet werden, Immobilienbesitzer konstant als irgendwie unanständig und unmoralisch zu diffamieren („Die breiten Schultern, die einfach nur Glück hatten, müssen gefälligst mehr tragen“).

3. Phase:
Ausführung (Lastenausgleichsgesetz 2024) – Ein Gedankenexperiment hierzu: Stellen Sie sich vor, Ihr Haus war zum Zeitpunkt von Phase 1 ca. € 500.000.- wert. Die Immobilienblase ist seitdem geplatzt und nun ist es de facto nur noch € 250.000.- wert. Aufgrund des „Lastenausgleichsgesetzes“ und nach der Dauerpropaganda und Diffamierung aus dem Jahr 2023 wird Ihr Haus – schließlich sind Sie „reich“ und können „mehr schultern“ – mit einer Zwangshypothek von 50% = € 250.000.- versehen. Selbstverständlich werden hierfür die Immobilienwerte zum Zeitpunkt der Erhebung (Grundsteuerreform 1.1.2022) herangezogen, nicht die realen nach dem Platzen der Blase!
Mit anderen Worten: Ihr Eigentum wäre dann höchstwahrscheinlich weg!

Freilich ist das ein Extrembeispiel. Wahrscheinlich wird der Gesetzgeber nicht einfach 50% Zwangshypothek draufhauen, eher irgendetwas Gestaffeltes. Wer z.B. alleine im großen bösen „Klimahaus“ wohnt, zahlt vielleicht 30%, für das kleine „Podhouse“ nur 20% und für Mietobjekte 40%. Eine Idee wäre es auch, die Kosten auf Basis des Quotienten „Personen je m²“ festzulegen (siehe Abfragen Zensus).

Das ist lediglich ein Gedankenspiel. Jedenfalls ist deutlich erkennbar, dass hinter diesen Prüfungen und Bestrebungen geplante Enteignungen vollzogen werden können. Wir Bürger sollen unter Strafandrohung die „Hosen runterlassen“.

Es ist dringend notwendig, die Enteignungsthematik öffentlich aufzugreifen und politisch zu thematisieren. Es ist an der Zeit, dass SIE Maßnahmen ergreifen, wenn Sie es nicht schon getan haben. Sie müssen JETZT aktiv werden, nicht erst dann, wenn es bereits zu spät sein dürfte!

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Gastautor: M. Schierz, Steuerberater, Diplom-Betriebswirt (FH), Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Eppertshausen
Illustration: P. Köhler