DER ODENWALDSUMPF

von Redaktion — über |

Oder wie es sein kann, dass Behörden und Gerichte aus ihren eigenen Fehlern auch nach 10 Jahren immer noch nichts gelernt haben?

Das Kinderschutz-Drama aus Bensheim geht weiter – und zeigt das Versagen derselben Behörden wie bei den Dramen an der Odenwaldschule.

Anstatt sich neutral dem Kindeswohl zu widmen, machen die Behörden weiter gemeinsam mit dem Vater – der den siebenjährigen Sohn mit Gewalt beim Kinderarzt impfen ließ - Front gegen die Mutter, Kerstin Büch aus Bensheim. Der Vater verweigert die Zustimmung zur psychotherapeutischen Behandlung beider Söhne und hat inzwischen über seine Anwaltsvertretung weitere Verfahren gegen die Mutter vor Gericht und eine Meldung wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung nach 8a beim zuständigen Jugendamt angestrengt. Diese wurde sofort behandelt, während die Meldung wegen Kindeswohlgefährdung durch die Zwangsimpfung von einer nicht zuständigen Abteilung unter den Tisch gekehrt wurde.

Bzgl. der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jugendamt meldete das Landratsbüro am 08. Dezember, dass alles wie vorgesehen liefe und keinerlei Fehlverhalten erkennbar wäre. Die Traumatisierung des Siebenjährigen durch die Impfgewalt und das anschließende erste Gerichtsverfahren setzt sich weiter fort. Mit dem Verfahrensbeistand wollte er schon beim letzten Gerichtstermin ohne seine Mutter aus Angst nicht mehr sprechen – im Beisein der Mutter wird dies jedoch nicht erlaubt. „Warum fragen die mich überhaupt, wenn es eh egal ist, was ich sage?“, äußerte er nach der Erfahrung im ersten Gerichtsverfahren. Im Gespräch mit der Mutter ging dann der Verfahrensbeistand überhaupt nicht auf die Anklage der stattgefundenen Gewalt durch die Zwangsimpfung sowie die beschriebenen Folgesymptome des Jungen und die Notwendigkeit einer Therapie ein. Er nahm dies nicht einmal in seine Stellungnahme auf. Das heißt im Klartext: Die Tatsache der Zwangsimpfung wird offiziell komplett ignoriert. Er eröffnete der Mutter einzig die Option, dass sie das Kind an Stelle des Vaters zur nächsten Impfung begleitet. Die Impfung müsse auf jeden Fall erfolgen. Der Verfahrensbeistand, der selbst praktizierender Rechtsanwalt ist, scheint nicht in der Lage zu sein, zwischen einer Entscheidungsbefugnis und einer zwangsweisen Ausübung derselben zu unterscheiden. Soll hier die Mutter auch noch zur Täterin gegen ihr Kind gemacht werden?

Im anschließenden Verfahren der Eltern behauptete die Richterin ohne Belege, die Mutter habe das Kind bezüglich der Impfung manipuliert. Die Richterin grinste und meinte, gemäß OLG-Entscheidung habe der Vater das Recht, sein Kind zu impfen. Es erfolgte ein Befangenheitsantrag der Anwältin der Mutter, woraufhin das Gericht einen Nichtabhilfebeschluss fasste, was bedeutet, dass der Antrag zunächst abgelehnt wurde. Der Ausgang ist noch offen.

Der ältere Sohn (13) war nach dem Verfahren mehrere Tage beim Vater gemäß der Umgangsregelung und kam danach völlig aufgehetzt gegen seine Mutter zurück, so dass der Junge sie verbal mit den Worten des Vaters und sogar körperlich angriff: Die Mutter habe die Gerichtsbeschlüsse zu den Impfungen zu akzeptieren und sie sei an allem schuld, und er selbst wolle zum Vater. Die Mutter rief die Polizei, um ihr manipuliertes Kind vor weiterer Beeinflussung sowie sich und den jüngeren Sohn vor weiterer Gewalt in der eigenen Wohnung zu schützen. Die Polizisten waren ungewöhnlich schnell vor Ort. Sie verhielten sich jedoch nicht neutral, sondern zeigten - genauso wie Jugendamt und Gericht – keine Reaktion auf die von der Mutter beschriebene Gewalt und die Verdachtsmeldung der Kindeswohlgefährdung.

Gab es möglicherweise Absprachen der Polizei mit dem Vater, der schon vor Beginn der ganzen Aktion vor dem Haus die Nachbarn befragte? Auf das Neutralitätsgebot hingewiesen, bestätigten die Polizisten die mütterliche Entscheidungsbefugnis, den Sohn entsprechend der Umgangsregelung bei sich zu behalten, sagten nochmal ihre Privatmeinung und gingen. Fünf Tage später, an einem Sonntag Abend, kam ein Anruf von der Bensheimer Polizeidienststelle. Der Anrufer, ein Polizeibeamter, drohte der Mutter, zusammen mit dem Notdienst des Jugendamtes einen Einsatz zu starten, der die ganze Nacht dauern würde, sollte sie nicht umgehend die Umgangsvereinbarung beider Kinder mit dem Vater – die wegen Kindeswohlgefährdung unterbrochen wurde – einhalten.

Hier drängt sich die Frage auf, ob dies nicht sogar einer Erpressung gleich kommt. Die Mutter teilte die Gefährdung des Kindeswohls mittlerweile beider Kinder der Polizei mit, was jedoch wieder nicht anerkannt wurde. Sie bat um Bedenkzeit und ob sie zurückrufen könne. Eine sehr beherzte Person setzte daraufhin mit einem Notruf eine übergeordnete Dienststelle in Kenntnis, da die Polizei in dieser Art nur bei akuter Gefahr tätig werden darf. Hiermit wurde durch das Eingreifen dieser Dienststelle der rechtswidrige Einsatz der Bensheimer Polizei verhindert. Trotzdem war die Mutter die ganze Nacht in Angst vor einem möglichen Polizeieinsatz in ihrer Wohnung. Sollte die Polizei nicht vor Gewalt schützen, anstatt sie selbst gegenüber friedlichen Bürgern anzudrohen oder auszuüben?

Den neuen, sehr zweifelhaften Antrag des Vaters – der u.a. den Beschluss zum Beizug der Polizei zur Durchsetzung des Umgangs fordert - hat das Familiengericht Bensheim nicht zurückgewiesen und eine Verhandlung mit nochmaliger Anhörung beider Kinder anberaumt – dem Kindeswohl zum Trotz auch des traumatisierten Siebenjährigen. Ein weiteres Gespräch mit dem Verfahrensbeistand steht bevor. Das Jugendamt, das üblicherweise bei familiengerichtlichen Verfahren für den Schutz der Kinder tätig wird, ist diesbezüglich stumm. Die Kindeswohlgefährdung des jüngeren Kindes, durch einen Kinderpsychiater gemeldet, wird weiter ignoriert. Dagegen wurde einer Meldung wegen Kindeswohlgefährdung väterlicherseits bezüglich des älteren Sohnes (Vermutlich wegen Unterbrechung der Kontaktmöglichkeiten zum Vater) schleunigst nachgegangen und Mutter und Sohn zum Gespräch ins Jugendamt gebeten. In diesem Gespräch fand die ganze Geschichte zumindest Gehör. Ob das Jugendamt nun seinem Schutzauftrag nachkommt, wird sich zeigen.

Der dreizehnjährige Sohn ist nach der Kontaktunterbindung zum Vater ruhig und sehr in sich gekehrt. Das gewalttätige Verhalten ist verschwunden und wandelte sich in Verzweiflung. Besonders deshalb, weil ihm deutlich wurde, dass es nicht um ihn ging, sondern dass er sehr wahrscheinlich vom Vater dafür benutzt wurde, um der Mutter die alleinige Schuld an der für die Kinder sehr belastende Situation zuzuweisen. Hausarzt und ambulanter Psychotherapeut bescheinigen die Dringlichkeit für eine stationäre Aufnahme des Jungen. Eine Fachklinik ist aufnahmebereit, der Vater verweigert jedoch bisher das notwendige Einverständnis.

Wie kann es sein, dass bei diesen Verfahren und den kindeswohlgefährdenden Ausuferungen diverser Behörden jegliche Öffentlichkeit außen vor ist? Dies ist auch der Grund dafür, dass in diesem Fall keine lokale Zeitung oder öffentlich rechtlicher Rundfunk darüber berichten „darf“ – nur bei öffentlichen Verfahren wird berichtet, Familienrechtsangelegenheiten sind per Gesetz NICHT öffentlich. Wie kann es sein, dass Jugendamt, Polizei und Gericht mit einer Seite gemeinsame Sache machen, anstatt sich dem Kindeswohl zu verschreiben und neutral zu bleiben? Der Mutter sind solche Sachverhalte auch aus ihrer beruflichen Tätigkeit als Förderschullehrerin bekannt. Die behördlichen Strukturen in unserem Landkreis wurden seit Bekanntwerden des Missbrauchs-Skandals an der Odenwaldschule nicht verändert oder aufgearbeitet. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Kinderschutzfall und dessen Veröffentlichung dazu beiträgt, dass diese Strukturen grundsätzlich in Frage gestellt und einer Aufsichtsbehörde unterstellt werden, die bisher fehlt.

Gastautorin: Kerstin Büch - Offener Brief der Initiative Bergstrasse steht auf.

Stand von Ende 2023 - Fortsetzung folgt!