Die Feinde der Familie

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„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht (...) über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ So steht es im Grundgesetz unter Artikel 6.

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Demnach ist es die Aufgabe des Staates, Rechte und Pflichten der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder zu fördern und zu fordern. Der bundesweite Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in den Gemeinden aber fördert einseitig die Kindererziehung in öffentlichen „Betreuungs- und Bildungsstätten“.

Ich selbst engagiere mich als parteiloser Stadtverordneter in Büdingen (Wetteraukreis) und erlebe dabei, wie Kommunen bei klammen Kassen immer mehr Steuermittel zur Umsetzung dieses Rechtsanspruches aufwenden müssen. Meine Anfrage beim Magistrat ergab, dass jeder Betreuungsplatz für Kinder über drei Jahren derzeit ca. 1.000 EUR, bei unter 3-jährigen Kindern sogar ca. 1.500 EUR je Monat die Gemeinde kostet. Neben weiteren explodierenden Kosten bei Bau und Unterhaltung von Kindergärten verschärft sich zudem der Mangel an pädagogischen Fachkräften.

Es wird Zeit, über Alternativen zu diskutieren. Daher habe ich einen Antrag eingebracht, um die Situation auf Gemeindeebene zu entspannen und zugleich den Eltern wieder mehr Freiheiten in der Ausübung ihrer Erziehung zuzugestehen. Konkret heißt es in dem Antrag:

Der Magistrat prüft in Kooperation mit den Kommunen des Wetteraukreises und den jeweiligen Elternbeiräten die Alternative eines ggf. finanziellen Anreizes auf Kreis und/oder Gemeindeebene für Eltern, der zu einem freiwilligen Verzicht auf den Rechtsanspruch gem. §24 SGB VIII (Vorhaltung eines Kita-Platzes) führen könnte. Hiermit sollen auch Eltern direkt gefördert werden, die Erziehung ihrer Kinder selber oder in Gemeinschaft z.B. durch einen Waldkindergarten umsetzen wollen (...)

Dieser Antrag wurde in der Stadtverordnetenversammlung heftig diskutiert. Zu den wenigen sachlichen Argumenten zählte die Frage der fehlenden Rentenansprüche für Zeiten der Heimerziehung oder die Möglichkeit eines Missbrauchs der Fördergelder. Größtenteils wurde die Diskussion aber ideologisch geführt. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Die Idee einer ersatzweisen Förderung von Familien wurde hierzulande schon einmal umgesetzt. Das nannte sich Betreuungsgeld. Das Betreuungsgeld war eine Sozialleistung für Familien in Deutschland, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ohne Inanspruchnahme öffentlicher Angebote, wie Kindertagesstätten, betreuten. Es wurde per Gesetz am 1. August 2013 bundesweit eingeführt. Am 21. Juli 2015 urteilte jedoch das Bundesverfassungsgericht, dass die Regelung wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegen das Grundgesetz verstoße. Andere europäische Nationen wie z.B. Finnland, Schweden und Norwegen gewähren Familien schön länger Betreuungsgeld. Gute Argumente sprechen dafür: mehr Zeit für die Betreuung der eigenen Kinder, Freiheit in Bezug auf die Kinderbetreuung und eine gerechtere Verteilung der öffentlichen Zuwendungen für Familien, mehr Flexibilität zwischen Erwerbsund Betreuungsarbeit aber auch Einsparungen bei Bau und Unterhaltung von öffentlichen Kindergärten.

Das Recht auf die Wahl der Mittel in der Erziehung ist ein Verfassungsgrundsatz. Wenn sich also eine Gemeinde als „familienfreundliche Stadt“ bezeichnet, dann sollte sie den Familien auch die freie Wahl der Erziehung ermöglichen.

So könnten Elternverbände sich gegenseitig unterstützen oder sogar einen eigenen Waldkindergarten finanzieren. Sie hätten die Freiheit in der Wahl der Mittel, trotzdem bliebe der Rechtsanspruch auf den öffentlichen Kindergarten bestehen. Die Gemeinde könnte das leicht gegenfinanzieren, indem Bau und Unterhaltung teurer Kindergärten eingeschränkt und die Personalproblematik entschärft würden.

Es könnte gut funktionieren, gäbe es nicht eine linke, familienfeindliche Ideologie in diesem Lande, welche die Entscheidungsträger lähmt. Familien auf diese Art zu fördern wird von SPD, Linke und Grüne bekämpft. Leider haben sich auch CDU, FWG und FDP dieser Ideologie unterworfen. Es sind diese sozialistischen Ideologien, die noch heute in den traditionellen Familien ein Feindbild sehen. Eine Wurzel dessen war die 68er Bewegung rund um die sogenannte „Frankfurter Schule“:

Die Familie ist die Keimzelle des Faschismus“ so Max Horkheimer damals. So wird in Sachen Betreuungsgeld von den heutigen Funktionären dieser Familienfeinde wie folgt argumentiert: Das Betreuungsgeld würde Kinder vom „Bildungsangebot“ der Kindertagesstätten fernhalten und „überholte Rollenvorstellungen“ über die Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit verfestigen… Es würde zu einem Rückgang der Erwerbsbeteiligung von Müttern führen…die „Erwerbstätigenquote“ würde sinken. Betreuungsgeld wird als „Herdprämie“ abgewertet, weil es die Mütter von der Berufstätigkeit abhalte und damit ein „antiquiertes“ Familienbild gefördert würde… usw.

Fakt ist, linke Gesellschaftskonzepte zielten schon immer darauf ab, die Funktionen der Familie zu vergesellschaften und als überholt, antiquiert oder reaktionär darzustellen. Ebenso wie die Familienmitglieder einander zu entfremden. Die Erziehung soll in öffentlichen Anstalten erfolgen, wo sie elterlicher Liebe entzogen werden und den Ambitionen linker Pädagogik ausgesetzt sind. Die Kinder versucht man zu prägen, so dass sie selber keine traditionellen Familien mehr gründen oder überhaupt Kinder wollen. Die Reproduktionsfunktion der Familie wird abgewertet zugunsten „moderner“ Patchworknetzwerke mit „Elternteilen“, statt Vater und Mutter. Ehe für alle ist die logische Folge. Um das traditionelle Familienmodell zu bekämpfen, werden Frauen in jegliche Erwerbstätigkeiten gelockt. Es wird ihnen permanent eingeredet, sie würden in traditionellen Familien ausgebeutet.

So lassen sich viele Mütter freiwillig von ihren Kindern trennen und dann bspw. an der ALDI-Kasse ausbeuten. Was für ein gesellschaftlicher Fortschritt! - Wann fangen die Menschen in Deutschland endlich an, diese zersetzenden Ideologien zu erkennen?“

Gastautor: Jochen Amann, Büdingen