Ende einer nicht mehr zeitgemäßen Zwangsmaßnahme?

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"Beitragsblocker" will Haushalte dauerhaft vom Rundfunkbeitrag befreien

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Eine regelmäßige Pflichtgebühr, inzwischen 18,36 Euro pro Monat, für ausgewogenes Qualitätsfernsehen und unabhängige Hörfunkberichterstattung. Damit könnte man theoretisch leben. Mit diesen Argumenten wird den Menschen in Deutschland seit Generationen die Notwendigkeit der GEZ-Gebühren – der aktuelle Terminus lautet Rundfunkbeitrag – erklärt. Doch inzwischen bröckeln viele Säulen, die das Modell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einst getragen und gerechtfertigt haben. ARD, ZDF und die jeweiligen Landesanstalten müssen sich viel vorwerfen lassen: Vetternwirtschaft, politische Einseitigkeit, unausgewogene sowie obrigkeitstreue Berichterstattung während Corona, Ukrainekrieg und Klimawahn, Geldverschwendung, Intendantengehälter jenseits der Realität oder das Durchdrücken einer Gendersprache, die ein Großteil der Bevölkerung als übergriffig empfindet. Messbar wird die Unzufriedenheit der Bevölkerung, wenn inzwischen über 70% der Bürgerinnen und Bürger diese Zwangsgebühr ablehnen!

Talkshows mit scheinbar fest reservierten Sesseln für Dauergäste und gleichzeitigem Betretungsverbot für Menschen mit anderen Sichtweisen. Fußball, kombiniert mit Dauerwerbung, um die horrenden Gebühren von Fifa und Co. zu bezahlen oder geldverschlingende Eigenproduktionen wie „Sturm der Liebe“ oder „Dahoam is Dahoam“ – Formate die mit dem Attribut „seicht“ noch gut davonkommen. Immer mehr Menschen wenden sich vom Medium Fernsehen ab – insbesondere von den gebührenfinanzierten Sendern. Trotzdem müssen sie für die Bereitstellung des Angebotes bezahlen – ein Widerspruch, der auf mehr und mehr Widerstand trifft.

Die Organisatoren vom „Beitragsblocker“ wollten dieser Entwicklung nicht mehr länger tatenlos zusehen. 8,3 Milliarden Euro zahlen die Bürger Deutschlands jährlich für ARD, ZDF und Co. Gleichzeitig vertrauen 65 Prozent der Bürger nicht mehr den Inhalten der Medienhäuser, so das Ergebnis einer aktuellen Studie. Der „Beitragsblocker“ hilft dabei, sich dauerhaft vom Rundfunkbeitrag zu befreien. Möglich wird das durch eine Gesetzesänderung. Aktuell können Forderungen des „Beitragsservices“, so nennt sich die GEZ heute, nicht mehr durch Gerichtsvollzieher eingetrieben werden. Grundlage hierfür ist die Abschaffung der Gerichtsvollzieherregelung.

Gerichtsvollzieher sind damit keine Beamten mehr und sie dürfen keine hoheitlichen Aufgaben mehr wahrnehmen. Damit kann der Rundfunkbeitrag zwar weiterhin festgesetzt, aber nicht mehr wirksam vollstreckt werden.

Mittels Musterschreiben wird der Beitragsblocker aktiviert. Mit diesen werden alle relevanten Stellen – der Beitragsservice, der Gerichtsvollzieher und der Amtsgerichtspräsident – darüber informiert und gleichzeitig daran gehindert, den Rundfunkbeitrag durchzusetzen.

Faktisch bedeutet das: Jeder der aus dem Gebührensystem aussteigen möchte, zahlt ein allerletztes Mal den Quartalsbeitrag in Höhe von 55,08 Euro und erhält damit alle anwaltlich erarbeiteten Schreiben, um sich in zwei „Schriftsatz-Wellen“ davon zu befreien. Weitere Kosten, auch bei juristischen Rückfragen, entstehen nicht mehr. Falls in Einzelfällen eine dritte Welle notwendig wird, stellt der „Beitragsblocker“ zusätzlich die nötige anwaltliche Unterstützung bereit. Damit wird ein Vorgehen ermöglicht, um das erklärte Ziel zu erreichen: Keine Zwangsgebühren mehr für Inhalte zu bezahlen, die man nicht haben möchte.

Weiterführende Infos zum „Beitragsblocker“ finden Sie hier: https://cutt.ly/pwkgDO04