Enteignung in der BRD

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Art. 14 des Grundgesetzes (GG) garantiert zwar grundsätzlich Eigentum. Inhalt und Schranken des Eigentums können allerdings durch Gesetz bestimmt werden. Eine Enteignung nach Abs. 3 des Art. 14 GG ist „nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig“ und nur gegen Entschädigung möglich. Der Art. 14 GG lässt demnach ein Schlupfloch für Enteignungen offen:

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Nach den Vorgaben der internationalen Plutokratie, die insbesondere auch die BRD-Parteien finanziert, ist das „Gemeinwohl“ jedoch nicht mehr Produktion, Wachstum und Wohlstand für die Bürger, sondern insbesondere die Rettung vor dem Klimatod, CO2-Reduzierung und Gesundheitsschutz (was auch immer darunter verstanden wird).

Und wenn die Schulden höher werden als sie jemals zurückgezahlt werden können, greifen die Staaten üblicherweise nach dem Privatvermögen der Bürger und es kommt zur kollektiven Massenenteignung.

Da aber der Staat mit dem privaten Sachvermögen seiner Bürger nicht wirklich was anfangen kann – er braucht nicht Sachgüter, sondern Geld – und weil die Enteignung von Sachgütern grundsätzlich nur mit Entschädigung möglich ist (Art. 14 Abs. 3 GG), muss sich die Enteignung zuerst darauf konzentrieren, die Finanzmittel für das weitere Überleben des Staates aus den Bürgern durch Steuern und Abgaben herauszupressen.

So wird die Belastungsgrenze der Bürger längst über die zulässige Intimitätsgrenze von 50 Prozent auf über 60 Prozent ausgedehnt, bei Unternehmern sogar oft schon über 70 Prozent. Unsere Unternehmer und Arbeitnehmer werden mit den höchsten Steuern und Sozialabgaben der Welt belastet, nur damit immer mehr Sozialwohltaten an immer mehr soziale Betreuungsgruppen und immer mehr Sozialimmigranten verteilt werden können.

Die Plünderung der Bevölkerung mit Steuern und Abgaben ist zwar eine wirtschaftliche Enteignung, nicht aber rechtlich als Enteignung anerkannt. Auch die Inflation vermindert den Geldwert der Ersparnisse und die Kaufkraft der Bürger, ist also wirtschaftlich gesehen eine Enteignung.

Die BRD muss und wird also den Bürgern und mittelständischen Unternehmern ihr Finanzvermögen nehmen und Sachvermögen mit möglichst hohen Abgaben belasten, um auf diese doppelte Weise wieder zu Geld zu kommen.

Wir werden nach dem kommenden Zusammenbruch der BRD-Staatsfinanzen wieder mit einem Lastenausgleich auf unser Immobilienvermögen rechnen können, einer Teilenteignung, bei der uns auch das Bundesverfassungsgericht nicht schützen wird, denn dort sitzen von der Politik berufene Richter, die erfahrungsgemäß den Politikern nicht in den Rücken fallen.

Gastautor: Markus Schierz, Steuerberater aus Eppertshausen

Anm. d. Red.: Sie glauben, der Staat kann nicht bankrot gehen? Dann sind Sie offenbar optimistischer als Scholz, Habeck und Lindner zusammen. Lesen Sie hier weiter: https://archive.ph/txy2d ⬅️