Filmaufnahmen bei Polizeimaßnahmen? Erlaubt!

von Redaktion — über |

Viele Demo- und Spaziergang-Teilnehmer kennen das Spiel. Die Polizei schreitet ein. Ob gerechtfertigt oder nicht - plötzlich befindet man sich mitten in oder am Rande einer Polizeimaßnahme. Man selbst, oder jemand anderes möchte gerne die "Maßnahme" als mögliches Beweismittel mit dem Smartphone aufnehmen. Ist das rechtlich zulässig?

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt meint: JA!

Unserer Redaktion liegt ein Schreiben vor, welches mit den Worten "erwiesen unschuldig" schließt. Was war genau passiert?

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Als einer unserer Leser am Muttertag 2021 im südhessischen Langen eine Polizeimaßnahme filmte, passte das den örtlichen Polizisten nicht. Sie rissen ihm sein Handy aus der Hand und behaupteten dann, dass sein Filmen gegen das Persönlichkeitsrecht der Polizisten verstoßen würde. Man nötigte ihn (unter Androhung des Einkassierens des Handy und Strafanzeige) sein Video zu löschen. Da er das Video zuvor aber schon gesichert hatte und dieses deshalb auch als Beweismittel letztes Jahr einsetzen konnte, drehte er nun den Spieß um und machte seinerseits Strafanzeige gegen die Polizisten wg. versuchter Beweismittelvernichtung.

Woraufhin die Kriminalpolizei (als Retourkutsche?) dazu überging gegen ihn wegen Verstoß gegen §201a StGb ("Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen") zu ermitteln. Aber nicht einmal die Staatsanwaltschaft war davon überzeugt.

Wir sind nun gespannt, wie es mit der Anzeige gegen die Polizei in Langen weitergeht? Man munkelt, dass "solche Fälle" gerne mal in der Schublade vergessen werden...

Filmen von Maßnahmen kann wichtig oder sogar absolut notwendig sein. Lassen Sie sich Ihr Recht auf Beweissicherung nicht nehmen. 👍

Achten Sie aber auch darauf, dass durch die Dokumentation zur Beweissicherung die Arbeit der Polizei nicht unnötig behindert wird. Sagen Sie den Vollzugsbeamten, was Sie tun und warum. Bleiben Sie dabei immer ruhig, deeskalierend und freundlich. Übrigens kann es sehr hilfreich sein, wenn man letzteres, bevor man in eine solche Situation kommt, schon einmal geübt hat. 😉

Autor: Chris Barth