Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nie – Gott sei Dank!

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Wissen Sie, für was „IStGH“ steht? Das ist die auf Deutsch nahezu unaussprechliche Abkürzung für „Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)“ oder auf Englisch ICC („International Criminal Court“). An just diesem Gericht in Den Haag wurde vor einiger Zeit eine Strafanzeige eingereicht. Und die hat es in sich!

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Zwei Menschenrechtsverteidigern i.S.d. UN-Resolution 53/144 war es nach mehr als zwei Jahren Recherche und Zeugenbefragungen gelungen, eine internationale Strafanzeige wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ durch die Corona-Schockmaßnahmen gemäß Artikel 7 des Römischen Statuts (RS) einzureichen. Die mit Schwerpunkt auf Haupttäter orientierte Strafanzeige richtet sich gegen über 400 Tatverdächtige/Beschuldigte und unbekannte Täter weltweit.

Ich selbst konnte als Bürgerjournalist von KLARTEXT am 21. Januar 2023 in Wuppertal bei einer Pressekonferenz weitere Details über dieses wichtige Vorhaben erfragen. Die inhaltlichen und formalen Dimensionen des Verfahrens sind beachtlich. Die beiden vortragenden Verteidiger stellten dar, welche Voraussetzungen vorliegen und welches Labyrinth an Vorgaben beachtet werden müssen, damit die völkerrechtlichen Abwehrsysteme des ICC überhaupt in Stellung gebracht werden können.

Kritiker des ICC stellen diesen gerne als „zahnlosen Tiger“ dar, der – wenn überhaupt – nur bei offensichtlichen Kriegsverbrechen aktiv würde. Da weder die USA noch China die Statuten des ICC unterschrieben haben, sind diese beiden Staaten schon einmal „raus“ und können sich vor möglichen juristischen Verfolgungen sicher wähnen.

Dennoch sind Menschen, welche sich aktiv an Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt haben, vor Verfolgung keinesfalls geschützt. Zum Beispiel sind die Top-Manager von Pfizer, BioNTech, ModeRNA oder AstraZeneca griechische, deutsche oder französische Staatsbürger und somit nicht automatisch vor einer möglichen ICC-Verfolgung geschützt.

Nach ihrem Vortrag stellten sich die beiden Verteidiger den Fragen der anwesenden Journalisten insbesondere zur Motivation. Neben Abschreckung und der Beendigung der Taten werde natürlich eine Verurteilung der Täter angestrebt. Vor allem dürfe sich ein derartiges Verbrechen nicht wiederholen. Auf die Frage, wie die Chancen tatsächlich für die Verfolgung durch den internationalen Strafgerichtshof stehen, wo es bisher bei mehr als 30 Verfahren lediglich in einem Fall zu einer Verurteilung gekommen sei, erklärten sie:

Bekanntermaßen gibt es beim IStGH Ressourcenprobleme. Daher ist es schwer einschätzbar, wo und wie Den Haag den Hauptschwerpunkt setzen wird. Es ist eher wahrscheinlich, dass sich der Strafgerichthof selbst auf einzelne Beschuldigte konzentrieren und darüber hinaus um Amtshilfe bei den nationalen Staatsanwaltschaften bitten wird. Der Fokus könnte auch dorthin gelegt werden, wo wir in unserer Betrachtung gar nicht so tief hingeschaut haben. Mit der Vergabe des Aktenzeichens am 30. Dezember 2022 wurde zumindest deutlich signalisiert, dass die Zulässigkeit der Strafanzeige geprüft wird. Die Aufnahme der Ermittlungen wird in jedem Fall für eine deutliche Abschreckung sorgen und in dem einen oder anderen Land – auch Deutschland – nicht nur zu Beendigung von Taten, sondern im Optimalfall auch zu einem breiten, öffentlichen Diskurs führen“.

Wer sich gerne mit dem genauen Inhalt der Pressekonferenz befassen möchte, welche mit Unterstützung des NRW-Landesverbandes der Partei „Die Basis“ und des Teams von „Beweg Was!“ aus dem Rhein-Main-Gebiet ermöglicht wurde, ist herzlich eingeladen, sich hier zu informieren:

Videomitschnitt der Pressekonferenz

Präsentationsunterlagen

Denn wie sagte dereinst der römische Philosoph und Forscher Lucius Annaeus Seneca: „Nicht die ans Licht gekommenen Wahrheiten fördern Revolutionen, sondern Wahrheiten, die unterdrückt wurden.

Autor: Chris Barth