Eine Kapitallebensversicherung enthält Kostenblöcke, welche vielen gar nicht bekannt sein dürften. Um welche Kosten handelt es sich und wie kann man sich davon befreien?
Wer vor 10 oder 15 Jahren eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hat, dem wurden traumhafte Zinsen versprochen. Viele Versicherte glauben noch heute, die bekämen sie auf die komplette monatliche Prämie. Aber da haben sie die Rechnung ohne den Wirt gemacht.
Wer eine Kapitallebensversicherung abschließt, der will sein eingezahltes Geld vermehren und hofft auf eine lukrative Verzinsung. In den goldenen Jahren der Versicherungswirtschaft wurden den Versicherten im Alter goldene Berge versprochen. Ihr angespartes Geld werde mit hohen Zinsen vermehrt. Doch im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte haben viele Versicherte die Erfahrung gemacht, dass die Versprechungen der Vergangenheit übertrieben waren. Wesentlich für die Enttäuschung sind die versteckten Kosten der Verträge.
Wird nicht verzinst: Die Risikoprämie
Genau genommen könnte man sich natürlich denken, dass eine Versicherung Geld kostet und nicht etwa verzinst wird. Niemand käme auf die Idee, von der Haftpflichtversicherung Zinsen zu erwarten. Aber die Lebensversicherungsgesellschaften haben sich viel Mühe gegeben, dass die Versicherten darüber nicht nachdenken.
Eine Lebensversicherung sichert das Risiko ab, dass der Versicherte vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit stirbt. Die Versicherung zahlt dann den vereinbarten Vertrag an eine begünstigte Person, zum Beispiel den Ehepartner. Das nennt man eine Risikolebensversicherung, die kann man getrennt abschließen und dafür zahlt man eine Versicherungsprämie, deren Höhe wesentlich vom Alter bei Abschluss abhängt. Eine solche Risikolebensversicherung ist in jeder Kapitallebensversicherung enthalten und die Prämien dafür sind futsch, verzinst werden sie selbstverständlich nicht. Wie hoch genau diese Risikoprämie ist, erfahren Versicherte so gut wie nie.
Wird nicht verzinst: Die Provision für den Vermittler
Die Versicherungsgesellschaft zahlt dem Vermittler der Versicherung eine Provision, die ist auch Teil der Prämie. Früher wurde die Provision von den ersten Beiträgen abgezogen mit der Folge, dass in den ersten Jahren überhaupt nichts gespart werden konnte. Zurzeit werden die Abschlusskosten in den ersten fünf Jahren Monat für Monat von der Versicherungsprämie abgezogen. Die Höhe dieses Abzugsbetrags ist gesetzlich festgelegt: 2,5 Prozent dürfen es sein. Manchen Vermittler erhalten aber das Doppelte und einige wenige sogar das Dreifache. Woher kommt der Rest denn?
Wird nicht verzinst: Die Verwaltungskosten der Versicherungsgesellschaft
Verträge müssen bearbeitet werden, es braucht hochbezahlte Experten für die Kalkulation, die Aktuare, Vermittler müssen umworben werden, die Gesellschaften werben für sich selbst. Und die Differenz zwischen den gesetzlich gestatteten 2,5 Prozent für die Abschlussprovision, die kommt auch aus den Verwaltungskosten. Das alles bezahlen die Versicherten. In jeder Monatsprämie sind Verwaltungskosten enthalten. Im schlimmsten Fall gehen über 10 Prozent für die Verwaltung drauf, und das ist völlig legal.
Wird nicht verzinst: Inkassokosten
Wieso Inkassokosten könnte man denken, wer Prämien für eine Lebensversicherung zahlt, der hat doch keine Schulden. Die Versicherungsgesellschaften sehen das anders. Der Versicherte hat sich verpflichtet, monatliche Beiträge zu zahlen, die überweist er oder sie werden abgebucht, das kostet Geld und das zahlt der Versicherte, niemand sonst. Die Kosten sind niedrig, wenn ein Versicherter einmal im Jahr zahlt, und höher, wenn er, wie die meisten, monatlich zahlt.
Wird nicht verzinst: Stückkosten
Fast alle Versicherungsgesellschaften rechnen für jeden Vertrag zusätzlich noch Stückkosten ab. Das sind Pauschalbeträge, meistens in unauffälliger Höhe von 10 bis 20 Euro im Jahr. Bei einzelnen Versicherungen waren das aber auch Beträge von 12 Euro im Monat und bei Verträgen mit kleinen Monatsprämien kann das bedeuten, dass über 20 Prozent und mehr von der Prämie abgezogen wird.
Wird nicht verzinst: Kosten der Fondsverwaltung
Bei den in den letzten Jahren immer beliebteren sogenannten Fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen werden die Sparraten in verschiedene Investment- und Rentenfonds angelegt. Ja nach Vertragsgestaltung entscheiden die Versicherungsgesellschaften darüber oder der Versicherte. Alle Aktivitäten bei den Investitionen lassen die Versicherungsgesellschaften sich gesondert bezahlen.
Wird verzinst: Die Sparrate
Das, was jetzt noch übrigbleibt, das ist die Sparrate. Die wird tatsächlich verzinst, aber nur die.
Garantiert ist nichts
Garantiert ist aber auch das nicht, denn wenn eine Versicherungsgesellschaft pleitegeht, dann übernimmt die staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Ruder und kann Auszahlungen fälliger Lebensversicherungen drastisch kürzen. Die Versicherungswirtschaft versichert zwar, das werde schon nicht passieren, aber ganz sicher ist sich der Gesetzgeber nicht. Warum sonst hätte er erst vor wenigen Jahren (2016) diese Regelung ins Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geschrieben?
Gastautoren: Jürgen Braatz & Sabine Lauck
Anm.d.Red.: Frau Sabine Lauck unterstützt gerne persönlich bei Fragen zum Thema "Kapitallebensversicherungen" und wie man diese professionell & profitabel wieder loswerden kann. Über den folgenden Link können Sie sich direkt zu einem Webinar mit ihr anmelden: https://cutt.ly/Gwzm2Tuv