Mahlzeit - Die EU-Kommission wünscht "Guten Appetit"

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Restaurants, die Insekten anbieten, gibt es schon eine Weile. „Insekten-Teller“, „Kleiner Hüpfer auf Salat“, „Mehlwurm-Pasta“ usw. sind die Namen auf den Speisekarten. Hier weiß der Kunde, was er bestellt und was ihm serviert wird.

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Schon im Juni 2021 wurde der Mehlwurm als Speiseinsekt von der EU-Kommission genehmigt (Durchführungsverordnung 2021/822). Es folgten die Wanderheuschrecke, die Hausgrille und jetzt am 05.01.2023 der Getreideschimmelkäfer (Durchführungsverordnung 2023/58).

Wer Lust hat, sich wie im Dschungelcamp zu fühlen und sich nicht vor den kleinen Krabblern ekelt, ist in Insekten-Restaurants gut aufgehoben, wird doch damit geworben, dass die Insekten gute Nährstofflieferanten seien, viel Eiweiß, ungesättigte Fettsäuren und Mineralstoffe enthielten und somit nahrhaft und gesund seien. Außerdem wird damit geworben, dass der Verzehr von Insekten das Tierleid von Kühen, Schweinen, Hühnern und anderen Nutztieren reduziere. (Insekten besitzen ein zentrales Nervensystem und Schmerzrezeptoren. Auch wenn die Forschung hierzu noch in den Kinderschuhen steckt, werden hier fühlende Lebewesen als Nahrung angeboten. Die Entscheidung, tierische Produkte zu essen oder nicht, muss jeder für sich selbst treffen.)

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (Food and Agriculture Organisation, FAO) der Vereinten Nationen begründet den Plan, mehr Insekten zu verzehren, als Beitrag zur Ernährung der Weltbevölkerung.

Recherchiert man zur FAO, stößt man schnell auf eine Verbindung zum, von Klaus Schwab gegründeten, World Economic Forum (WEF). Während ich diesen Artikel schreibe, trifft sich das WEF aktuell in Davos um über die „Weltwirtschaft“ zu diskutieren. In den Medien liest man, dass die Reichen und Mächtigen mit Privatjets oder teuren Verbrennern dort anreisen, Hotels Preise pro Nacht im 5-stelligen Bereich verlangen, exklusive Eskortservices ausgebucht sind und, wie auch schon beim G-20-Gipfel, exklusive Speisen verzehrt werden. Will diese Elite mit dem Insekten-Speiseplan wirklich nur das Beste für die Weltbevölkerung? Warum stehen dann keine Krabbeltiere auf den Speiseplänen in Davos? Oder gibt es auch dort Heuschrecken-Burger?

Befasst man sich genauer mit der EU-Verordnung 2023/58, wird schnell klar, dass das für den Verbraucher nicht einfach wird. Die Verordnung erlaubt den Herstellern, wie z.B. „Ynsect NL B.V.“ aus den Niederlanden oder der „SAS EAP Group“ aus Frankreich, die Insekten, in unterschiedlichen Formen, als Zutat in Lebensmitteln zu verwenden – getrocknet, pulverförmig, gefroren, pur oder als Paste.

Verwendet werden Insekten in Kartoffelprodukten, Teigwaren, Suppen und Soßen, Gemüsekonserven, Schokoladenerzeugnissen, Wurstwaren, Backwaren, Snacks, Getreideriegeln, Frühstückscerealien, Nudeln u.v.m.

Auf den Verpackungen muss lt. Verordnung angegeben sein, dass die Produkte bei Menschen mit Allergien* gegen Schalen- u. Weichtiere oder Hausstaubmilben allergische Reaktionen hervorrufen können. Die Symptome sind Hautausschläge, Entzündung von Augen und Nase, Schwellungen oder gar Asthma. Auch den Höchstgehalt an Insekten, je nach Verarbeitungsform, schreibt die EU-Durchführungsverordnung vor. Die Frage ist, ob diese Kennzeichnung ausreicht. Die European Food Safety Authority, kurz EFSA, stellt fest, dass es zum Thema „essbare Insekten“ noch viele offene Fragen gibt und Informationen zu chemischen Schadstoffen und Krankheitserregern in Insekten noch sehr begrenzt sind. Ebenso fehlen systematische Daten zum Insektenverzehr beim Menschen, weshalb das Wissenschaftlerkomitee der EFSA dringend weitere Forschung empfiehlt. Wenig bekannt ist auch über die Auswirkung des im Exoskelett von Insekten enthaltenen Chitins. Hier sind sich die „Experten“ nicht einmal einig, ob Chitin vom menschlichen Körper abgebaut werden kann.

Bis diese offenen Fragen geklärt sind, bleibt dem Verbraucher nichts anderes übrig, als die Liste der Inhaltsstoffe auf ALLEN Lebensmitteln genau zu lesen, will er nicht ungewollt Krabbeltiere untergejubelt bekommen. Stehen dort Dinge wie Locusta migratoria (Wanderheuschrecke), Acheta domesticus (Hausgrille) oder Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer), dann sind Insekten darin enthalten.

In diesem Sinne bleibt zu sagen: Augen auf beim Lebensmittelkauf und GUTEN APPETIT.

Autor: Sandra Hertweck