„Nie wieder!“

von Redaktion — über |

Der Schwur für die Ewigkeit darf in keiner Gedenkrede, an keinem Mahnmal fehlen. Nirgends auf der Welt, so das Versprechen der Deutschen an die Menschheit, wird man besser aufpassen, dass sich Krieg, Verfolgung, Holocaust niemals wiederholen. Die Bürger und Institutionen dieses Landes sind geläutert und wachsam. Unsere Alarmglocken schrillen vor allen anderen.

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Ob der deutsche „Nie wieder!“-Seismograph auch bei der Stuttgarter Justiz hochempfindlich eingestellt ist, darf nach den Geschehnissen um die jüdische Komponistin Inna Zhvanetskaya zumindest bezweifelt werden. Die 85-jährige Frau soll psychisch krank sein und befindet sich auf der Flucht, nachdem ein Stuttgarter Amtsrichter auf Antrag ihrer Betreuerin ihre Zwangsimpfung gegen Covid-19 angeordnet hat. Der Beschluss wurde inzwischen aufgehoben. Den Schrecken, dass er jemals verkündet wurde, mindert das nicht.

Auch die Bürger- und Grundrechteinitiative Querdenken-711 ist von der Geschichtsvergessenheit, die dieser Fall offenbart, schockiert. Gründer Michael Ballweg, der seit mehr als sechs Monaten in der JVA Stammheim in U-Haft festgehalten wird, schreibt: „Was nützen Sonntagsreden, wenn in Deutschland an jüdischen Menschen wieder gegen ihren Willen medizinische Experimente oder Behandlungen durchgeführt werden sollen?

Der Fall erregt auch in den Mainstream-Medien Aufmerksamkeit. Allerdings sind es nicht seine hochproblematischen Eckdaten – deutsches Gericht ordnet medizinische Zwangsmaßnahme an jüdischer Mitbürgerin an – die unter anderem das Reichweiten-Portal „T-Online“ auf den Plan rufen. Das gravierendste Problem ist, so T-Online Autor Michael Ströbel, dass „Querdenker“ die Geschichte der ukrainischstämmigen Jüdin Inna Z. nutzen, um Vergleiche mit dem Holocaust und mit Auschwitz-Arzt Josef Mengele zu ziehen. Problematisch ist auch, dass die „Querdenker“ mit dem „Verstecken“ die Gesundheit der 85-Jährigen riskieren.

Wieder müssen „Querdenker“ – im Artikel mit journalistischem Gummihandschuh in Anführungszeichen gesetzt – herhalten, um den Fokus der Öffentlichkeit vom eigentlichen Skandal abzulenken. Eine Jüdin ist im Jahr 2023 gezwungen, vor deutschen Behörden zu fliehen, doch das Problem sind sogenannte „Querdenker“, die ihr helfen. – Welcher Chefredakteur gibt so einen Artikel frei?

Die genauen Hintergründe, weshalb sie (die Betreuerin) die Impfung gegen den Willen ihrer Klientin beantragt hat, bleiben also unklar - heißt es im T-Online-Artikel lapidar - und ebenso die Beweggründe, weshalb das Amtsgericht dem stattgegeben hat. Die Tatsache, dass es für eine medizinische Zwangsmaßnahme an einer hilflosen Person keinen „guten Grund“ geben kann, ist dem Autor offenbar nicht bewusst oder egal. Er prangert nicht Behörden-Willkür und Verstoß gegen Artikel 2 GG, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, an. Sondern empört sich über Menschen, die einer verzweifelten Jüdin helfen!

Spätestens wenn Justiz und Presse gleichzeitig versagen, sollten in Deutschland alle Alarmglocken schrillen. Damit aus „Nie wieder“ kein „Schon wieder“ wird!

Gastautorin: Sonja Lorenz

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