Offener Brief: Mit Gewalt geimpft – Vater traumatisiert eigenes Kind

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Liebe Mitmenschen, liebe Mitbürger,

für mein Kind erfolgt kein Kinderschutz von Amts und anderen Einrichtungen wegen in unserem Landkreis! Daher habe ich mich zu diesem offenen Brief entschlossen. Im Kreis Bergstraße gibt es bislang keine Fachaufsicht für das Jugendamt. Auch 2023 ist nicht nur mein Kind betroffen.

Gemäß UN-Kinderrechtskonvention Artikel 3 Abs 3. besteht eine Verpflichtung für das Bestehen einer ausreichenden Aufsicht über Behörden und Institutionen. GG Art. 28 Abs. 2, Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung, ermächtigt unseren Landrat, eine solche Fachaufsicht einzurichten, um Kinderschutz zu gewährleisten.

Ich möchte Schutz und Sicherheit für mein Kind und alle anderen. Daher bitte ich alle, diesen Brief zu lesen und an Amtsträger und weitere Mitmenschen zu verbreiten. Ich möchte auch andere Betroffene ermutigen, die eigenen Geschichten aufzuschreiben und zu veröffentlichen, so dass wir jegliche Form von Gewalt sichtbar machen, und damit die Behörden verantwortungsbewusst und im Sinne des Wohls unserer Kinder arbeiten.

Herzliche Grüße, Kerstin Büch

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Offener Brief der Initiative „Bergstrasse steht auf“

Mit Gewalt geimpft - Vater traumatisiert eigenes Kind

Kerstin Büch aus Bensheim, Förderschullehrerin in Elternzeit, kämpft für den seelischen und körperlichen Schutz ihrer Kinder, der sich immer mehr zu einem menschlichen Drama ausweitet. Auf Unterstützung von behördlicher Seite kann sie dabei leider nicht zählen. Ausgelöst wurde die ganze Problematik durch die plötzliche - seit der Trennung und mit der Corona-Pandemie entstandene - Uneinigkeit über das Thema Impfen zwischen den beiden Erziehungberechtigten. Die Mutter lebt seit Ende 2019 alleinerziehend und hat die Alltagsfürsorge für die Kinder. Der Vater hatte bis zur Trennung keinerlei Einwände gegen die Entscheidungen der Mutter bezüglich der Imfpungen der Kinder.

Der Vater stellte in 2022 einen Antrag auf Entscheidungsbefugnis über die Impfungen der Kinder vor Gericht. Dies ist laut BGB möglich, damit das Sorgerecht in einer wichtigen Angelegenheit, in der sich die Eltern nicht einig sind, für das Wohl des Kindes einem Erziehungsberechtigten alleine übertragen wird. Im Gerichtsverfahren im Februar 2023 wurde dem Vater in erster und zweiter Instanz dieses Sorgerecht bezüglich der Impfungen des Kindes zugesprochen. Grundsätzlich gehe es bei dieser Zuweisung der alleinigen Entscheidungsbefugnis nur um das Wohl des Kindes, nicht um die Einstellung der Eltern zum Impfen. (Urteil des OLG Frankfurt 08.03.2021; Az.: 6 UF 3/21) Ob durch dieses Urteil jedoch dem Wohl des Kindes entsprochen wurde, kann stark bezweifelt werden. Denn der Siebenjährige hatte der Richterin lautstark klar gemacht, dass er nicht geimpft werden will. Die Mutter hatte sich schon seit Jahren ausführlich mit Nutzen und Schäden von Impfungen beschäftigt, da ihr mittlerer Sohn im 1. Lebensjahr eine starke Impfreaktion mit mehrtägigem schrillen schreien und massiver Überstreckung hatte – die Folgen halten bis heute an - und sie dazu bewog, ihre Kinder nicht mehr impfen zu lassen.

Seit dem Urteil ist das Verhältnis zwischen den Eltern zusätzlich angespannt. An einem Tag im August, als er alleine beim Vater war, wurde er von ihm überraschend gepackt und mit Gewalt zu einem Kinderarzt in Bensheim zum Impfen gebracht. Dort wurde der Siebenjährige dann unter lautem Gebrüll und körperlichem Widerstand zwangsgeimpft. Diesen Vorgang hat der Arzt auch in einem Schreiben bestätigt. Das Kind ist seit dem Vorfall massiv traumatisiert, bestätigt von verschiedenen Ärzten. Es erfolgte ärztlicherseits eine Meldung wegen Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB an das Jugendamt Heppenheim, das bisher nicht darauf reagierte und sich offenbar auf die Seite des Kindsvaters stellt. Gegen den Arzt und den Vater wird eine Strafanzeige wegen Körperverletzung und Kindesmisshandlung erhoben, die Bensheimerin wird anwaltlich beraten. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde hat die Mutter beim Landrat eingereicht. Dieser hat nun die Möglichkeit, die Angelegenheit beim Jugendamt im Sinne des Kindeswohls gründlich zu überprüfen.

Möchten wir in einem Land leben, in dem Kinder zwangsgeimpft werden, von Ärzten durchgeführt und von Behörden gebilligt? Zählt die Empfehlung einer STIKO (dem Gesundheitsministerium und dem RKI unterstellt und weisungsgebunden), deren Unabhängigkeit von der Pharmaindustrie und von der Politik auch schon vor Corona nicht geben war (TAZ), mehr als die Meinung der Mutter, die ihre Kinder und deren Gesundheitszustand von der Geburt an in- und auswendig kennt? Wie fühlt sich ein siebenjähriges Kind nach diesem gewalttätigen Übergriff gegen seinen Willen? Wo bleibt die medizinische Ethik, die im Hippokratischen Eid und dem Genfer Gelöbnis seit Jahrhunderten ein Maßstab für alle Ärzte bildet und als oberste Prinzipien das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und die Verpflichtung nicht zu schaden hat? In welchem Verhältnis steht der psychische und seelische Schaden durch eine Zwangsimpfung zum Nutzen des Impfstoffes? Es geht hier ja keinesfalls um die Verweigerung z.B. einer lebensnotwendigen Operation, sondern einer Schutzimpfung für Kinderkrankheiten, die bei uns keinerlei massive Gefahr für Kinder darstellen. Zusammengefasst ist es ein Armutszeugnis für die Menschlichkeit und die Kinderwürde in der Medizin und der Kinderfürsorge in unserem Kreis.

Initiative Bergstraße steht auf

Zuerst erschienen bei: www.bergstrasse-steht-auf.de

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