Recht haben oder Recht bekommen

von Redaktion — über |

Wenn sich der Richter eines Weimarer Familiengerichts für die Aufhebung der Maskenpflicht ausspricht und dies auch in seinem Bereich entscheidet, dann ist für den aufmerksamen Leser dieser Zeitung völlig klar, dass man ihm mit aller Härte des Gesetzes begegnen muss. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit führt er weiteres im Schilde und wird so zu einer Bedrohung für den Rechtsstaat.

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Zur Wahrung unserer Demokratie ist dann konsequenterweise eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Geschehen ist dies bereits im Frühjahr 2021, also vor über zwei Jahren. Auch viele andere kritische oder querdenkende Menschen erlebten seit 2020 ähnliches. Es ist vermutlich für niemanden ein erfreuliches Erlebnis, am frühen Morgen von bewaffneten Einsatzkräften geweckt zu werden. Der Autor des Artikels bevorzugt morgens einen frischen Kaffee.

In der jüngsten Vergangenheit ist auch berichtet worden, dass sogar den Zeugen in Verfahren die Ehre eines morgendlichen Überraschungsbesuches zuteilwurde. Ein prominentes Beispiel ist aktuell der Unternehmensberater Markus Krall. Er wurde im Zusammenhang mit Verhaftungen im sogenannten „Reichsbürgerumfeld“ als Zeuge daheim „befragt“. Weiterhin wurde die Kommunikation mit seinem Anwalt mutmaßlich illegal abgehört und einige Details daraus in Nachrichtenportalen veröffentlicht. Es bleibt spannend, ob man innerhalb der Behörde die Personen, die für das Durchstechen der Informationen verantwortlich sind, ermitteln wird. Joana Cotar twittert dazu: „Rechtsstaat adé“ - Die Zeit wird zeigen, wie die Geschichte für Markus Krall weitergeht.

Im Fall des Familienrichters Christian Dettmar sind inzwischen Fortschritte zu vermelden. Die Anklage wegen Rechtsbeugung wurde mittlerweile vor dem LG Erfurt verhandelt und der Beklagte zu einer Freiheitstrafe von zwei Jahren – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt. Zum Redaktionsschluss war das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Verurteilten kündigte an, Revision einzulegen. Verständlich, da dieses Urteil den Verlust des Richterverhältnisses und der Pensionsansprüche bedeuten würde.

Umso erfreulicher ist es, berichten zu können, dass ein junger Mann nach einer Anklage wegen mehrfacher sexueller Belästigung und Vergewaltigung ähnlich milde bestraft wurde, weil er ja ansonsten „gut in die Gesellschaft integriert ist“, oder dass in Hessen der ansteigenden Jugendkriminalität in sogenannten „Häusern des Jugendrechts“ mit Achtsamkeitskursen und Yoga begegnet wird.

Gastautor: Thomas aus Dreieich

Quellen: https://is.gd/OpGg7z, https://is.gd/OAX9QG, https://is.gd/oMl43Y, https://is.gd/Dm8jt3