Beim Gipfeltreffen des Europarates in Reykjavík im Jahr 2023, wurden die "Reykjavík-Prinzipien für Demokratie" beschlossen.
Zu beachten ist, dass diese Prinzipien als globale Standards mit weltweiter Geltung aufgebaut werden sollen:
Prinzip 1:
„Zusammen wollen wir die DEMOKRATISCHE BETEILIGUNG auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene durch freie und faire Wahlen aktiv ermöglichen und fördern. Gegebenenfalls ("as appropriate") können auch Formen der partizipativen Demokratie, einschließlich der deliberativen (auf argumentativem Austausch aufbauende) Demokratie, gefördert werden.“
Kritik:
Es gibt eine klare Hierarchie. Vorrangig - selbst auf lokaler Ebene - ist eine repräsentative Demokratie. Wahlen von Repräsentanten, und damit die leichtere Kontrolle politischer Entscheidungsprozesse von nicht gewählten Machtzentren, sollen gefestigt werden. Bürgerbeteiligung und Entscheidungskompetenz der Bürger sind nebensächlich.
In Reykjavík haben sich die Regierungschefs des Europarats getroffen. Also durch Wahlen bestimmte Repräsentanten mit politischer Entscheidungsmacht. Die Prinzipien sind nicht mit den Menschen in den Ländern abgesprochen worden, sondern durch die Repräsentanten festgelegt. Klar ist, dass es dabei nicht um Demokratisierung, Mitbestimmung und Vertrauen geht, sondern um Manifestierung eines Herrschaftssystems und Verschiebung der Macht in Richtung einer einheitlichen globalen Regierungsmacht.
Das ist die "Demokratie", die auf den "Demokratiefesten" gefeiert wird. Die globalen Machteliten bestimmen, wir dürfen per Wahl das ausführende Personal bestimmen und ansonsten singen wir Lieder für Vielfalt und nähen Demokratiedecken.
Prinzip 2:
„Durchführung von Wahlen und Abstimmungen im Einklang mit internationalen Standards und Ergreifung aller geeigneten Maßnahmen gegen jegliche Einmischung in Wahlsysteme und -verfahren. Die Wahlen müssen auf der Achtung der einschlägigen Menschenrechtsnormen beruhen, insbesondere der Meinungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit der Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Gründung politischer Parteien und Vereinigungen im Einklang mit den nationalen und internationalen Normen."
Kritik:
Das klingt zunächst gut und demokratisch. Während Maßnahmen zum Schutz der Wahlen vor Einmischung notwendig sind, könnten diese, wenn sie nicht transparent und unparteiisch durchgeführt werden, zu einer übermäßigen Kontrolle durch die Regierung führen. Dies könnte beispielsweise durch restriktive Wahlgesetze geschehen, die bestimmte Wählergruppen benachteiligen, oder durch Einflussnahme auf Wahlkommissionen. Oder durch das Verbot oder die Bestrafung von "Fake News", wie gerade vom Bürgerrat gefordert.
Das entscheidende Wort ist "jegliche" ("any") Einmischung. Was ist denn Einmischung? Haben sich die Landesverfassungsschutzämter in Deutschland in die Wahlen „eingemischt" als sie sagten, dass sie keine Informationen mehr an ein durch die AfD geführtes Bundesland weitergeben würden?
Hat sich "Campact", das mit Bundesmitteln finanziert wird, eingemischt, als es in Sachsen Werbung dafür machte, wie Linke und Grüne über die Grundmandatsklausel trotz Zweitstimmen unter 5 Prozent in den Landtag kommen?
Hat sich Nancy Faeser durch das rechtswidrige Compact-Verbot in die Landtagswahlkämpfe eingemischt, da dadurch das Projekt "Blaue Welle" im Wahlkampf auf Eis gelegt war?
Haben sich die ÖRR-Medien durch Auswahl der Talkgäste in den Wahlkampf eingemischt?
Sind die Äußerungen der Landesverfassungsschutzämter über politische Parteien Einflußnahme?
Wer legt also fest, was "jegliche Einmischung" ist. Diese Forderung in den Reykjavík-Prinzipien klingt zwar gut, kann aber zum Gegenteil von dem führen, was man beim ersten Lesen glaubt.
Die wichtigste Frage: Wer entscheidet, was Einmischung ist? Da wären wir wieder bei den Zentren der Macht angekommen.
Prinzip 3:
"Zusammen wollen wir unabhängige und effektive Parlamente und andere demokratische Institutionen aufrechterhalten und schützen, die ihre eigenen Regeln und Verfahren festlegen und in denen Vertreter des gesamten politischen Spektrums teilnehmen können. Alle gewählten Vertreter werden hohe ethische Standards einhalten."
Kritik:
Auch das klingt gut und demokratisch. Aber es besteht das Risiko, dass diese Institutionen so gestärkt werden, dass sie zu wenig Kontrolle oder Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit haben. Eine übermäßige Konzentration von Macht innerhalb eines Parlaments oder einer Institution könnte die Checks and Balances schwächen, was zu undemokratischen Praktiken führt.
In Deutschland beispielsweise gibt es die sogenannte Indemnität (Art. 46 GG). Ein Abgeordneter darf nicht wegen seines Abstimmungsverhaltens juristisch belangt werden.
Der Generalbundesanwalt sieht diese Regel unbeschränkt. Das heißt Parlamentarier können frei alles beschließen, was auch immer sie möchten - ohne jegliche Beschränkung - und dürfen dafür nicht belangt wären.
Die Einführung einer potenziell tödlichen Impfpflicht ist dann plötzlich straffrei. Die gesetzliche Einführung von Todesschüssen an der Grenze wäre straffrei. Strafbar wäre nur der Schütze. Die Einführung von Arbeitslagern wäre für Politiker straffrei, usw.
Offensichtlich besteht ein eklatanter Widerspruch zwischen unabhängigen Parlamenten und hohen ethischen Standards. Denn wer legt die hohen ethischen Standards fest? Und wer kontrolliert die Einhaltung der hohen ethischen Standards?
Die Bevölkerung hat keinerlei Möglichkeit das Parlament wieder abzuwählen oder die Standards festzulegen, an die das Parlament sich halten muss.
Alles bleibt innerhalb eines geschlossenen elitären Kreises, der durch den eigentlichen Souverän, das Volk, nicht kontrollierbar ist.
Auch hier achten die Regierungschefs des Europarats streng darauf, dass die absolute oder fast schon absolutistische Macht bei den Parlamenten liegt, die Bevölkerung spielt außerhalb des (Personal-)Wahlakts keine Rolle.
Prinzip 4:
"Zusammen wollen wir die Gewaltenteilung mit angemessenen Kontrollen und Ausgleichen zwischen verschiedenen staatlichen Institutionen auf allen Ebenen wahren, um eine übermäßige Konzentration von Macht zu verhindern"
Kritik:
Grundsätzlich wird hier ein wichtiger Punkt benannt. Es reicht aber nicht nur eine Gewaltenteilung, es muss auch eine Gewaltentrennung geben. Idealerweise so, dass die unterschiedlichen Gewalten nicht miteinander verwoben und eng vernetzt sind. In Deutschland können Mitglieder der Regierung auch zugleich Mitglieder des sie kontrollierenden Parlaments sein. Das hat mit Gewaltentrennung wenig zu tun. In den USA beispielsweise wird der Regierungschef (Präsident) durch das Volk gewählt und das ihn kontrollierende Parlament (Kongress und Senat) unabhängig davon auch. Dadurch ist der Präsident häufig erheblich in seiner Macht beschränkt. Auf kommunaler Ebene wird bei uns auch Landrat und Oberbürgermeister getrennt vom jeweiligen Rat gewählt.
Richter werden durch das Parlament bestimmt. D.h. diejenigen, die die politische Arbeit auf Rechtmäßigkeit kontrollieren, hängen bei ihren Karrieren von denen ab, die sie kontrollieren sollen.
Wenn der Europarat also eine Gewaltenteilung fordert, muss er konkretisieren, was er damit meint.
Prinzip 5:
"Zusammen wollen wir unabhängige, unparteiische und wirksame Justizsysteme gewährleisten. Richter müssen bei der Ausübung ihrer Funktionen unabhängig und unparteiisch sein und frei von äußerer Einflussnahme, auch seitens der Exekutive."
Kritik:
Das ist völlig richtig. Richter müssen unabhängig sein.
Aber wie können Richter unabhängig sein, wenn sie durch Politiker ernannt und befördert werden?
Wie kann der Europarat an erster Stelle für eine funktionierende Demokratie durch Parteien bestimmte Parlamente - also eine repräsentative Demokratie - benennen, und dann völlig widersprüchlich von unparteiischen und unabhängigen Richtern sprechen?
Sonntagsreden machen keine Demokratie.
Ein typisches Negativbeispiel zeigt sich hier:
Der Justizminister vergibt den Posten an eine "gute Bekannte". Der Mitbewerber versucht, sich vor dem Gericht des Landes des Justizministers gegen diese Entscheidung zu wehren - und verliert. Das Bundesverfassungsgericht hebt die Entscheidung des Gerichts des Bundeslandes auf.
Hier hat der Bewerber Glück gehabt. Diese Art der Besetzung von "neutralen" Richtern ist allerdings keine Ausnahme. Ginge es nicht um den höchsten Richterposten des Landes (Präsident des Oberverwaltungsgerichts) und um einen Richter am Bundesverwaltungsgericht, der sich wehrt, hätte auch das Bundesverfassungsgericht die Augen verschlossen.
Prinzip 6:
"Zusammen wollen wir einen unermüdlichen Kampf gegen Korruption verfolgen, einschließlich Prävention und der Rechenschaftspflicht derjenigen, die öffentliche Macht ausüben, und weiterhin gegen organisierte Kriminalität kämpfen."
Kritik:
Der Kampf gegen Korruption ist zwar wichtig, aber die Definition von Korruption kann in autoritären Regimen auch missbraucht werden, um politische Gegner zu diskreditieren oder unliebsame Persönlichkeiten aus dem Weg zu räumen. Wenn der Anti-Korruptions-Kampf nicht mit strikten rechtlichen Standards durchgeführt wird, könnte er als politisches Werkzeug genutzt werden.
Wir sehen es beispielsweise bei Michael Ballweg (Querdenken). Die Regeln über Geldwäsche und zur Bekämpfung organisierter Kriminalität sind bei ihm angewandt worden. Unter Anderem wegen angeblicher Geldwäsche wurde er 9 Monate in Untersuchungshaft gehalten. Die Anklage wegen dieses Vorwurfs wurde nicht einmal zugelassen. Sein Vermögen wurde komplett beschlagnahmt, so dass er sich in der Haft nur aufgrund von Spenden und pro-bono-Tätigkeit Anwälte, Steuerberater und sonstige Unterstützer verteidigen konnte.
Mit dem angeblichen Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität kann der Staat (mit seinen riesigen Ressourcen an Personal und Mitteln) kritische und unliebsame Menschen hinter verschlossenen Türen verschwinden lassen. Zugleich haben diese Kritiker kaum Möglichkeit sich gegen diese Übermacht zu wehren.
Der Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität gibt dem Personal der Zentren der Macht eine Waffe an die Hand, jede unliebsame Person (und sei es durch schlichte Behauptungen) loszuwerden.
Umgekehrt wird da, wo organisierte Kriminalität mit staatlicher Hilfe durchgeführt wird (z.B. Corona-Maßnahmen) keinerlei Ermittlungstätigkeit angestrengt.
Dieser Bereich ist derjenige, bei dem am offensichtlichsten mit zweierlei Maß gemessen wird.
Prinzip 7:
"Zusammen wollen wir das Recht auf freie Meinungsäußerung, einschließlich der akademischen und künstlerischen Freiheit, auf Meinungsäußerung sowie auf den Empfang und die Weitergabe von Informationen und Ideen sowohl online als auch offline zu gewährleisten. Freie, unabhängige, pluralistische und vielfältige Medien sind einer der Eckpfeiler einer demokratischen Gesellschaft, und Journalisten und andere Medienschaffende sollten den vollen Schutz des Gesetzes genießen. Desinformationen oder Fehlinformationen, die eine Bedrohung für die Demokratie und den Frieden darstellen, werden in einer Weise bekämpft, die mit dem Völkerrecht, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, vereinbar ist."
Kritik:
Der Kampf gegen Desinformation und Falschinformationen wird zur Einschränkung der Meinungsfreiheit führen. Die Definition von "Desinformation" kann jederzeit missbraucht werden. Legitime, abweichende Meinungen können unterdrückt werden (und meiner Meinung nach ist jede abweichende Meinung legitim), insbesondere wenn Regierungen oder Institutionen entscheiden, was als „Wahrheit“ gilt.
Mit diesem Prinzip 7 zeigen die Reykjavík-Prinzipien ihren wahren Charakter. Herrschaft soll als Demokratie verkauft werden; der Begriff Demokratie wird für die Ausübung von Herrschaft missbraucht. Zensur, die in jeder freiheitlichen Gesellschaft verboten ist, wird durch die Hintertür "Desinformation" eingeführt.
Dieses Prinzip zeigt insbesondere, dass wir als Bürger dieses Landes die politische Endentscheidungskompetenz in unsere Hände zurückholen müssen.
Nehmen wir alle unsere Kraft, unser Engagement und unseren Fokus zusammen und versammeln uns hinter dem einen Thema:
Wer hat die politische Entscheidungsmacht?
Verhindern wir mit unserer Macht und mit unserer Stimme, dass globale Machtzentren darüber entscheiden, was „Wahrheit" ist und was nicht.
Prinzip 8:
"Zusammen wollen wir in eine demokratische Zukunft investieren, indem wir sicherstellen, dass jeder in der Lage ist, seine Rolle in demokratischen Prozessen zu spielen. Vorrang wird der Förderung der Teilnahme junger Menschen am demokratischen Leben und an Entscheidungsprozessen eingeräumt, einschließlich der Bildung über Menschenrechte und grundlegende demokratische Werte wie Pluralismus, Inklusion, Nichtdiskriminierung, Transparenz und Rechenschaftspflicht."
Kritik:
Die nächste Drohung:
Auf den ersten Blick klingt diese Maßnahme positiv.
Einseitige Vermittlung von Werten: Die Idee, Bildung über Menschenrechte und demokratische Werte wie Pluralismus, Inklusion und Nichtdiskriminierung zu fördern, ist grundsätzlich gut. Doch es besteht die Gefahr, dass dabei bestimmte politische oder ideologische Ansichten bevorzugt und alternative Perspektiven ausgeschlossen werden. Wenn Bildungseinrichtungen nur eine bestimmte Auslegung von Demokratie lehren, könnten kritische oder abweichende Meinungen marginalisiert werden, was den Pluralismus, den sie fördern wollen, untergräbt.
Das sogenannte Demokratiefördergesetz, das Spielen von Politikern unbeliebter Parteien in Schulen oder die Sendung "Die 100" sind abschreckende Beispiele dafür.
Indoktrination statt Bildung: Wenn die Förderung der Teilnahme junger Menschen an demokratischen Prozessen zu stark von staatlichen oder institutionellen Vorgaben abhängt, könnte dies in Indoktrination münden. Der Staat oder Bildungseinrichtungen könnten versuchen, die politische Ausrichtung junger Menschen zu beeinflussen, anstatt ihnen die Werkzeuge an die Hand zu geben, um eigenständig kritische und unabhängige Entscheidungen zu treffen.
Überbetonung der Jugend: Während die Förderung der Jugendbeteiligung wichtig ist, könnte eine zu starke Fokussierung auf junge Menschen andere Bevölkerungsgruppen, insbesondere ältere Generationen, die ebenfalls wichtige Stimmen im demokratischen Prozess sind, vernachlässigen. Wenn junge Menschen bevorzugt werden, könnte dies das Gefühl erzeugen, dass andere Gruppen weniger bedeutend sind.
Gefahr der Instrumentalisierung der Jugend: Regierungen oder politische Bewegungen könnten junge Menschen als Mittel nutzen, um bestimmte politische Agenden voranzutreiben. Durch eine gezielte Förderung könnten Jugendliche eher für bestimmte politische Ideologien oder Maßnahmen mobilisiert werden, ohne dass sie die volle Tragweite ihrer Entscheidungen verstehen.
Denken wir einmal an Fridays for future oder die Demokratiefeste zu Schulzeiten oder an die organisierten Proteste gegen ein Treffen in Potsdam.
Ungleichmäßiger Zugang zu Bildung: Die Förderung der Teilnahme junger Menschen an demokratischen Prozessen ist oft eng mit der Qualität der Bildung verbunden. Wenn nur bestimmte Gruppen gefördert werden, führt dies zu einer Verzerrung, bei der einige Jugendliche besser auf demokratische Prozesse vorbereitet sind als andere - und somit zum Personal der Machtzentren ausgebildet werden.
Bevormundung der Jugend: Die Annahme, dass junge Menschen angeleitet oder speziell gefördert werden müssen, um am demokratischen Prozess teilzunehmen, ist eine vertrauensentziehende Bevormundung. Jugendliche haben eine eigene Fähigkeit, kritisch zu denken und Entscheidungen zu treffen.
Kritisch wird es, wenn die gut gemeinte Förderung der demokratischen Bildung und Beteiligung in einer Weise umgesetzt wird, die die Selbstbestimmung der Jugend oder die Vielfalt der Perspektiven einschränkt.
Es ist wichtig, jungen Menschen einen Raum zu geben, in dem sie sich frei entfalten und ihre eigenen Überzeugungen entwickeln können, ohne dass sie von außen beeinflusst oder in eine bestimmte Richtung gedrängt werden.
Hinter dem Deckmantel der Demokratie verbirgt sich die Erziehung, den Herrschenden zu gehorchen und die Manipulation und Indoktrination in Richtung vorgegebener Narrative.
Wir brauchen Vertrauen in die eigenen Denkfähigkeiten und Gefühle von Menschen.
Prinzip 9:
„Zusammen wollen wir das Recht auf freie Meinungsäußerung, einschließlich der akademischen und künstlerischen Freiheit, auf Meinungsäußerung sowie auf den Empfang und die Weitergabe von Informationen und Ideen sowohl online als auch offline gewährleisten. Freie, unabhängige, pluralistische und vielfältige Medien sind einer der Eckpfeiler einer demokratischen Gesellschaft, und Journalisten und andere Medienschaffende sollten den vollen Schutz des Gesetzes genießen. Desinformationen oder Fehlinformationen, die eine Bedrohung für die Demokratie und den Frieden darstellen, werden in einer Weise bekämpft, die mit dem Völkerrecht, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, vereinbar ist. Wir bekräftigen, dass eine Zivilgesellschaft eine Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie ist, und uns dazu verpflichten, ein sicheres und förderliches Umfeld zu unterstützen und zu erhalten, in dem die Zivilgesellschaft sowie Menschenrechtsverteidiger ohne Behinderung, Unsicherheit und Gewalt tätig sein können."
Kritik:
Einseitige Definition von "Zivilgesellschaft": Was genau als Zivilgesellschaft anerkannt wird, kann problematisch sein, wenn bestimmte Gruppen oder Organisationen bevorzugt, andere ausgeschlossen werden.
Regierungen oder Institutionen definieren den Begriff der Zivilgesellschaft bereits jetzt so, dass nur Organisationen gefördert werden, die ihre politischen oder ideologischen Ziele unterstützen, während oppositionelle oder kritische Gruppen ausgeschlossen oder marginalisiert werden.
Es gibt die Zivilgesellschaft und diejenigen, die den Staat "delegitimieren". Erstere sind der gleichen Meinung wie die politischen Akteure und stärken damit die Zentren der Macht. Letztere sind die Kritiker.
Gefahr der Instrumentalisierung: Die Verpflichtung zur Unterstützung der Zivilgesellschaft könnte von Regierungen als Vorwand genutzt werden, um bestimmte Organisationen zu fördern, die ihre politische Agenda vorantreiben, während andere Akteure, die als unbequem oder kritisch gelten, unterdrückt werden.
Stichwort: Demokratiefördergesetz
Unklare Grenzen bei der Unterstützung: Ein "sicheres und förderliches Umfeld" für die Zivilgesellschaft zu schaffen, ist zwar ein hehres Ziel, führt in der Regel zu Kontrollen, die die Freiheit von zivilgesellschaftlichen Organisationen einschränken, statt sie zu schützen.
Fie Regierungen könnten Regeln aufstellen, die vorgeben, Transparenz zu fördern oder gegen Bedrohungen wie Extremismus vorzugehen, in Wirklichkeit aber dazu dienen, zivilgesellschaftliche Gruppen zu kontrollieren oder einzuschränken.
Stichwort: Bürgerrat
Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung: Wenn zivilgesellschaftliche Organisationen stark auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, führt dies zu einer Abhängigkeit, die ihre Unabhängigkeit und ihre Fähigkeit, den Staat kritisch zu hinterfragen, untergräbt. Die Zivilgesellschaft funktioniert dann nicht mehr als Kontrollinstanz, sondern geht in staatlichen Strukturen auf.
Stichwort: Faktenchecker
Das, was offen und demokratisch klingt, ist tatsächlich eine Bedrohung für Freiheit und Demokratie. Zivilgesellschaft soll zum Claqueur der Herrschenden umgewandelt werden.
t.b.c.
Gastautor: Ralf Ludwig, Rechtsanwalt